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Gericht: Keine Online-Video-Plattform der Sender ProSieben und RTL

08/08/2012 12:10pm

DPA AFX Nachrichten


 - Das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) hat
einem geplanten, gemeinsamen offenen Internetportal von privaten
Fernsehsendern eine Absage erteilt. Das Gericht wies am Mittwoch eine
Beschwerde der TV-Sendergruppen ProSiebenSat.1  und RTL gegen
ein im Frühjahr 2011 ergangenes Verbot durch das Bundeskartellamt ab.

    Die Sendergruppen wollten eine technische Plattform für private und
öffentlich-rechtliche TV-Sender schaffen. Darauf sollten die Zuschauer
- wie bei den bereits existierenden Mediatheken einzelner Sender -
nachträglich verpasste Sendungen ansehen können. Kostenlos,
werbefinanziert und offen für andere Sender sollte das Angebot sein.
Das OLG-Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beiden Sendergruppen
hielten sich am Mittwoch ein Vorgehen dagegen offen.

    Das Gericht folgte der Argumentation der Kartellwächter: Mit der
Plattform würde das "marktbeherrschende Duopol der beiden Sendergruppen
auf dem Markt für Fernsehwerbung" in Deutschland weiter verstärkt. Auf
dem rund vier Milliarden Euro schweren bundesdeutschen
Fernseh-Werbemarkt verfügten beide Unternehmen zusammen über einen
Marktanteil von mehr als 80 Prozent.

    Zwar liege ihr Marktanteil bei den gesehenen Videos im Internet bei
insgesamt lediglich etwa fünf Prozent, aber die Rückwirkung auf den
Fernseh-Werbemarkt sei entscheidend, befand das Gericht. "Das bestehende
Duopol wird verstärkt. Wir halten das im Ergebnis für zutreffend",
hatte der Vorsitzende Richter Jürgen Kühnen im April bei einer
mündlichen Verhandlung gesagt.

    Beide TV-Sendergruppen äußerten ihr Unverständnis für das
Urteil. "Wir halten die geplante Plattform nach wie vor für
wettbewerbsrechtlich unbedenklich", erklärte die Mediengruppe RTL
Deutschland. Es sei auch eine Entscheidung gegen die deutsche
Medienwirtschaft, sagte ein Sprecher von ProsiebenSat.1. "Denn
ausländische Konzerne werden nicht mehr lange zögern, diesen Markt
aufzurollen."

    Das Bundeskartellamt wertete die Entscheidung als wichtiges Signal
für den Wettbewerbsschutz im Bereich der neuen Medien. "Die Dynamik
dieser Märkte schließt nicht aus, dass marktmächtige Unternehmen
versuchen, ihre Marktstellung in angestammten Märkten abzusichern bzw.
auf neu entstehende Märkte zu übertragen", ergänzte Andreas Mundt,
der Präsident des Kartellamtes, laut einer Mitteilung./uho/DP/wiz

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