SAP SE
Walldorf
Wertpapierkennnummer: 716 460 ISIN-Nr.: DE 000 7 164 600
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Mittwoch, dem 15. Mai 2024, um 10:00 Uhr Mitteleuropäische Sommerzeit
- MESZ in der SAP Arena, An der Arena 1, 68163 Mannheim, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Inhaltsübersicht
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und
Konzernlageberichts der SAP SE, einschließlich der darin enthaltenen Erläuterungen des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a
und 315a des Handelsgesetzbuchs (HGB), sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2023
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2023
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr
2024
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6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023
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7. |
Wahlen zum Aufsichtsrat
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8. |
Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder unter Änderung von § 16 der Satzung
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9. |
Beschlussfassung über die Änderung von § 18 Absatz 3 der Satzung
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II. |
Angaben zu Punkt 6 der Tagesordnung: Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023
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III. |
Angaben zu Punkt 7 der Tagesordnung: Wahlen zum Aufsichtsrat
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IV. |
Angaben zu Punkt 8 der Tagesordnung: Vergütung der Aufsichtratsmitglieder
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V. |
Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und
Konzernlageberichts der SAP SE, einschließlich der darin enthaltenen Erläuterungen des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a
und 315a des Handelsgesetzbuchs (HGB), sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2023
Diese Unterlagen sind über die Internetadresse www.sap.de/hauptversammlung zugänglich.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gemäß § 172 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) am 21. Februar
2024 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Zugleich hat der Aufsichtsrat den Konzernabschluss gebilligt.
Eine Feststellung des Jahresabschlusses und eine Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung sind deshalb
nach § 173 Abs. 1 AktG nicht erforderlich. Auch die übrigen vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung lediglich zugänglich
zu machen und sollen nach § 176 Abs. 1 Satz 2 AktG in dieser erläutert werden, ohne dass es - abgesehen von der Beschlussfassung
über die Verwendung des Bilanzgewinns - einer Beschlussfassung hierzu bedarf.
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2023
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
Der im Jahresabschluss ausgewiesene Bilanzgewinn aus dem Geschäftsjahr 2023 in Höhe von EUR 12.378.400.163,38 wird wie folgt
verwendet:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 2,20 je dividendenberechtigter Stückaktie |
= EUR 2.567.903.923,20 |
Einstellung in andere Gewinnrücklagen |
= EUR 0,00 |
und Vortrag des Restbetrags auf neue Rechnung |
= EUR 9.810.496.240,18 |
Die Dividendensumme und der auf neue Rechnung vorzutragende Restbetrag in vorstehendem Beschlussvorschlag basieren auf dem
zum 31. Dezember 2023 dividendenberechtigten Grundkapital in Höhe von EUR 1.167.229.056,00, eingeteilt in 1.167.229.056 Stückaktien.
Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
ändern. In diesem Fall werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung einen entsprechend angepassten Beschlussvorschlag
zur Gewinnverwendung unterbreiten, der unverändert eine Ausschüttung von EUR 2,20 je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht.
Die Anpassung erfolgt dabei wie folgt: Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme
vermindert, erhöht sich der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag entsprechend. Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten
Aktien und damit die Dividendensumme erhöht, vermindert sich der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag entsprechend.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag
(im Sinne der maßgeblichen Regelungen des BGB) fällig, d. h. am Dienstag, dem 21. Mai 2024.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr
2024
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine entsprechende Empfehlung des Prüfungs- und Compliance-Ausschusses, vor, die BDO
AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer sowie zum Prüfer
der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2024 zu wählen.
Die Wahl zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt vorsorglich für den Fall, dass der deutsche Gesetzgeber in
Umsetzung von Art. 37 Abschlussprüfer-RL 2006/43/EG i. d. F. der CSRD (EU) 2022/2464 vom 14. Dezember 2022 eine ausdrückliche
Wahl des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die Hauptversammlung verlangen sollte, die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
also nach dem deutschen Umsetzungsrecht nicht ohnehin dem Abschlussprüfer obliegen sollte.
Der Prüfungs- und Compliance-Ausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme
durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs.
6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014) auferlegt wurde.
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6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023
§ 120a Abs. 4 Satz 1 AktG bestimmt, dass die Hauptversammlung der börsennotierten Gesellschaft über die Billigung des nach
§ 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das vorausgegangene Geschäftsjahr beschließt.
Der nach § 162 AktG erstellte und geprüfte Vergütungsbericht der SAP SE für das Geschäftsjahr 2023 findet sich mit seinem
vollständigen Inhalt einschließlich des Vermerks des Abschlussprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts unter Ziffer
II dieser Einladung (Angaben zu Punkt 6 der Tagesordnung: Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023).
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
Der nach § 162 AktG erstellte und geprüfte Vergütungsbericht der SAP SE für das Geschäftsjahr 2023 wird gebilligt.
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7. |
Wahlen zum Aufsichtsrat
Mit der Beendigung der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung laufen die Mandate der Aufsichtsratsmitglieder Aicha Evans,
Gerhard Oswald, Dr. Friederike Rotsch und Prof. Dr. h. c. mult. Hasso Plattner im Aufsichtsrat der SAP SE regulär aus. Darüber
hinaus hat das Aufsichtsratsmitglied Dr. h. c. Punit Renjen erklärt, sein Mandat im Aufsichtsrat mit Wirkung zum Ende der
Hauptversammlung am 15. Mai 2024 niederzulegen. Es sind daher Neuwahlen durchzuführen, wobei jeweils eine Einzelwahl erfolgen
soll.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden Personen in den Aufsichtsrat der SAP SE zu wählen:
a) |
Aicha Evans, Chief Executive Officer und Mitglied des Board of Directors, Zoox, Inc., Foster City, Kalifornien, USA, wohnhaft
in Los Gatos, Kalifornien, USA, für die Zeit ab Beendigung der Hauptversammlung am 15. Mai 2024 bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2027 beschließt (d. h. für eine Dauer von rund vier Jahren),
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b) |
Gerhard Oswald, Geschäftsführer der Oswald Consulting GmbH, Walldorf, Deutschland, Lehrbeauftragter an der Technischen Universität
München, München, Deutschland, wohnhaft in Walldorf, Deutschland, für die Zeit ab Beendigung der Hauptversammlung am 15. Mai
2024 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 beschließt
(d. h. für eine Dauer von rund zwei Jahren),
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c) |
Dr. Friederike Rotsch, Chefjustiziarin (Group General Counsel), Deutsche Bank AG, Frankfurt,
Deutschland, wohnhaft in Königstein im Taunus, Deutschland, für die Zeit ab Beendigung der Hauptversammlung am 15. Mai 2024
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2027 beschließt (d.
h. für eine Dauer von rund vier Jahren),
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d) |
Prof. Dr. Ralf Herbrich, Geschäftsführer und Professor für Künstliche Intelligenz und Nachhaltigkeit, Hasso-Plattner-Institut
für Digital Engineering gGmbH, Potsdam, Deutschland, wohnhaft in Falkensee, Deutschland, als Nachfolger von Dr. h. c. Punit
Renjen für die Zeit ab Beendigung der Hauptversammlung am 15. Mai 2024 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2027 beschließt (d. h. für eine Dauer von rund vier Jahren), sowie
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e) |
Dr. h. c. mult. Pekka Ala-Pietilä, Vorsitzender des Board of Directors der Sanoma Corporation, Helsinki, Finnland, wohnhaft
in Helsinki, Finnland, für die Zeit ab Beendigung der Hauptversammlung am 15. Mai 2024 bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 beschließt (d. h. für eine Dauer von rund zwei Jahren).
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Diese Wahlvorschläge beruhen auf entsprechenden Vorschlägen des Nominierungsausschusses, berücksichtigen die vom Aufsichtsrat
beschlossenen Ziele für seine Zusammensetzung und streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils
für das Gesamtgremium an. Zugleich wird damit auch das vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung erarbeitete Diversitätskonzept
umgesetzt. Einzelheiten dazu entnehmen Sie bitte der Erklärung zur Unternehmensführung für das Geschäftsjahr 2023, abrufbar
über die Internetadresse
https://www.sap.com/investors/de/governance.html
sowie dem vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofil, abrufbar über die Internetadresse
https://www.sap.com/investors/de/governance/supervisory-board.html.
Im Fall seiner Wahl beabsichtigt Herr Dr. h. c. mult. Pekka Ala-Pietilä, für den Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren.
Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass sie den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand
erbringen können.
Die Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG über Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und Mitgliedschaften
in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen sowie Lebensläufe der Kandidaten finden
Sie nachfolgend unter Ziffer III (Angaben zu Punkt 7 der Tagesordnung: Wahlen zum Aufsichtsrat).
Zu den Aufsichtsratswahlen wird zudem auf das Folgende hingewiesen:
Nach Art. 40 Abs. 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 (SE-Verordnung), § 17 SE-Ausführungsgesetz (SEAG), § 21 Abs. 3
SE-Beteiligungsgesetz (SEBG), Teil II Ziffer 2 und 3 der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der SAP SE
vom 10. März 2014 in der zuletzt am 23. November 2023 geänderten Fassung sowie § 10 Abs. 1 der Satzung der SAP SE besteht
der Aufsichtsrat der SAP SE aus achtzehn Mitgliedern. Neun Mitglieder werden als Vertreter der Anteilseigner von der Hauptversammlung
gewählt. Weitere neun Mitglieder werden als Vertreter der Arbeitnehmer gemäß der vorstehend genannten Vereinbarung über die
Beteiligung der Arbeitnehmer in der SAP SE bestellt. Zudem müssen gemäß § 17 Abs. 2 SEAG Frauen und Männer im Aufsichtsrat
der SAP SE jeweils mit einem Anteil von mindestens 30 % vertreten sein. Daraus folgt, dass im Aufsichtsrat der SAP SE - bei
entsprechender Anwendung der Rundungsvorschrift des § 96 Abs. 2 Satz 4 AktG - mindestens fünf Sitze von Frauen und fünf Sitze
von Männern besetzt sein müssen. Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats tragen diesen Vorgaben Rechnung, wobei unterstellt wird,
dass das Verfahren zur Bestellung der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, welches vor der Einberufung der Hauptversammlung
eingeleitet wurde, aber erst nach der Einberufung und vor der Hauptversammlung abgeschlossen sein wird, zu keiner Verschiebung
der bisherigen Geschlechterquote auf der Seite der Arbeitnehmervertreter führt.
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8. |
Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder unter Änderung von § 16 der Satzung
Die in der Satzung enthaltenen Regelungen zur Aufsichtsratsvergütung sollen geändert und die Vergütung des Aufsichtsratsvorsitzenden
an die gestiegenen Anforderungen an diese Rolle angepasst werden. Zu diesem Zweck werden die Aufsichtsratsvergütung und das
ihr zugrunde liegende Vergütungssystem insgesamt der diesjährigen Hauptversammlung erneut zur Beschlussfassung nach § 113
Abs. 3 AktG vorgelegt.
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in § 16 der Satzung der SAP SE geregelt. Danach erhalten die Aufsichtsratsmitglieder
für ihre Tätigkeit eine fixe Vergütung, deren Höhe im Einzelnen von den übernommenen Aufgaben im Aufsichtsrat bzw. in dessen
Ausschüssen abhängt. Eine variable Vergütung, die vom Erreichen bestimmter Erfolge bzw. Ziele abhängt, ist für die Aufsichtsratsmitglieder
nicht vorgesehen, ebenso wenig ein Sitzungsgeld.
An diesem Konzept soll auch für die Zukunft festgehalten werden. Jedoch schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, die Vergütung
des Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Höhe nach anzuheben, während eine zusätzliche Vergütung für seinen Vorsitz in Ausschüssen
und auch für Mitgliedschaften in Ausschüssen entfallen soll.
Im Geschäftsjahr 2023 hat die SAP SE die geltende Vergütung des Vorsitzenden des Aufsichtsrats mit Unterstützung eines unabhängigen
externen Vergütungsexperten überprüft und insbesondere einem internationalen Vergleich mit europäischen und US-amerikanischen
börsennotierten Unternehmen unterzogen. Die Überprüfung hat ergeben, dass die aktuelle Vergütung des Vorsitzenden des Aufsichtsrats
der Höhe nach angepasst werden sollte. Dies gilt aus mehreren Gründen: Zum einen hat in den letzten Jahren das Arbeitspensum
für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats aufgrund stetig wachsender Anforderungen und Verantwortlichkeiten deutlich zugenommen.
Zum anderen ist zu berücksichtigen, dass das internationale Markt- und Geschäftsumfeld zunehmend komplexer und anspruchsvoller
geworden ist. Dem entspricht es, dass die SAP SE als einer der weltweit führenden Anbieter von Unternehmenssoftware besonders
hohe Anforderungen an die Qualifikation und Expertise des Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu stellen hat. Die aktuelle Vergütung
des Vorsitzenden des Aufsichtsrats wird diesen Anforderungen und der Marktpraxis im Marktvergleich nicht mehr gerecht - namentlich
im Vergleich zu börsennotierten europäischen, US-amerikanischen und anderen DAX-40-Unternehmen. Eine attraktive Erhöhung der
Vergütung ist unerlässlich, um konkurrenzfähig zu sein und geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für den Vorsitz des Aufsichtsrats
der SAP SE gewinnen zu können. Die im Folgenden vorgeschlagene Anpassung der Vergütung des Vorsitzenden des Aufsichtsrats
trägt diesem Befund Rechnung.
Der Wortlaut von § 16 der Satzung in seiner bisherigen Fassung sowie in seiner hier vorgeschlagenen Neufassung findet sich
unter Ziffer IV dieser Einladung (Angaben zu Punkt 8 der Tagesordnung: Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder). Darüber hinaus
findet sich dort auch eine nähere Beschreibung des hinter dieser Satzungsregelung stehenden Vergütungssystems in entsprechender
Anwendung von § 87a Abs. 1 Satz 2 AktG.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
a) |
§ 16 Abs. 1 Satz 2 der Satzung der SAP SE wird wie folgt neu gefasst:
„Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine jährliche Grundvergütung von EUR 600.000 und jeder Stellvertreter von EUR 220.000.“
Dem § 16 Abs. 2 der Satzung der SAP SE wird folgender Satz 4 neu angefügt:
„Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält für den Vorsitz in Ausschüssen und für Mitgliedschaften in Ausschüssen keine zusätzliche
Vergütung.“
Im Übrigen bleibt § 16 der Satzung der SAP SE unverändert.
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b) |
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 16 der Satzung der SAP SE in der vorstehend unter lit. a) beschlossenen
Fassung, einschließlich des ihr zugrundeliegenden, unter Ziffer IV der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung vom 15.
Mai 2024 näher beschriebenen Systems zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder, wird gebilligt.
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c) |
Die neue Vergütungsregelung gilt ab dem 15. Mai 2024.
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9. |
Beschlussfassung über die Änderung von § 18 Absatz 3 der Satzung
Am 15. Dezember 2023 ist das Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG)
vom 11. Dezember 2023 in Kraft getreten. Dieses Gesetz hat unter anderem den aktienrechtlichen Nachweisstichtag des § 123
Abs. 4 Satz 2 AktG vom Beginn des 21. Tages vor der Versammlung auf den Geschäftsschluss des 22. Tages verschoben.
§ 18 Abs. 3 Satz 2 der Satzung der SAP SE regelt, dass der Nachweis des Anteilsbesitzes, von dem das Recht der Aktionäre zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts abhängt, sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung
zu beziehen hat. Diese Satzungsregelung beruht noch auf der bisherigen Rechtslage und soll nunmehr an die neue Rechtslage
angepasst werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
§ 18 Abs. 3 Satz 2 der Satzung der SAP SE wird wie folgt neu gefasst:
„Der Nachweis hat sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen.“
Im Übrigen bleibt § 18 der Satzung der SAP SE unverändert.
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II. |
Angaben zu Punkt 6 der Tagesordnung: Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023
Unter Tagesordnungspunkt 6 schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht
der SAP SE für das Geschäftsjahr 2023 zu billigen. Gemäß § 124 Abs. 2 Satz 3 AktG wird daher im Folgenden der vollständige
Inhalt dieses Vergütungsberichts
einschließlich des Vermerks des Abschlussprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts bekanntgemacht:
Vergütungsbericht
Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat
Dieser Vergütungsbericht beschreibt die beiden Vergütungssysteme für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats und
erläutert die für 2023 geltenden Grundlagen für die Festlegung der Vergütung sowie deren Höhe. Das Vergütungssystem für die
Vorstandsmitglieder wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 20. Mai 2020 gebilligt, und das Vergütungssystem für die
Aufsichtsratsmitglieder von der ordentlichen Hauptversammlung am 11. Mai 2023.
Der aktuelle Vergütungsbericht wurde unter Beachtung der Vorschriften von § 162 des Aktiengesetzes (AktG) erstellt. Der Vergütungsbericht
2022 wurde am 11. Mai 2023 von der ordentlichen Hauptversammlung gebilligt.
Der Aufsichtsrat sucht hinsichtlich der Angemessenheit der Transparenz und Struktur der Vergütung regelmäßig den Dialog mit
den Stakeholdergruppen der SAP, darunter den Investoren. Auf Basis dieser Rückmeldungen wurde im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung
am 11. Mai 2023 ein neues Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder gebilligt. Das neue Vergütungssystem tritt 2024 in
Kraft und wird somit die Grundlage für den Vergütungsbericht 2024 bilden. Ausführliche Informationen finden Sie unter Vergütungssystem
für den Vorstand 2024.
Vergütung des Vorstands
Vergütungssystem
Die Vergütung des SAP-Vorstands soll der anspruchsvollen Aufgabe der Vorstandsmitglieder Rechnung tragen, ein globales Unternehmen
in einer schnelllebigen Branche zu führen. Sie soll so bemessen sein, dass sie international konkurrenzfähig ist und die SAP
im weltweiten Wettbewerb um hoch qualifizierte Führungskräfte unterstützt, insbesondere im Kontext der internationalen Softwarebranche.
Wir wollen damit nachhaltige Anreize für eine engagierte und erfolgreiche Arbeit in einem dynamischen Geschäftsumfeld schaffen.
Die Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat - mit Unterstützung seines Personal- und Governance-Ausschusses
- in der ersten regulären Aufsichtsratssitzung des Geschäftsjahres anhand ihrer individuellen Rolle und Leistung festgelegt.
Hierbei beachtet der Aufsichtsrat die Grundsätze, dass die Vergütung
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die Geschäftsstrategie fördert,
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sicherstellt, dass besondere Leistungen angemessen honoriert werden und Zielverfehlungen zu einer spürbaren Verringerung der
Vergütung führen,
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sowohl in ihrer Höhe als auch in ihrer Struktur marktüblich ist und der Größe, der Komplexität sowie der wirtschaftlichen
Lage des Unternehmens Rechnung trägt,
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die Vergütungsstruktur berücksichtigt, die generell im Unternehmen gilt. Hierfür wird die Vergütung mit der Vergütung der
SAP-Führungskräfte und der SAP-Mitarbeitenden verglichen, um die Verhältnismäßigkeit innerhalb der SAP sicherzustellen.
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Das Vergütungssystem steht - bis auf einzelne Regelungen, die die Nebenleistungen und/oder Versorgungszusagen betreffen -
mit den gegenwärtig geltenden Vergütungsvereinbarungen bereits weitestgehend im Einklang. Bei künftigen Neubestellungen oder
bei Wiederbestellungen von Vorstandsmitgliedern wird der Aufsichtsrat sicherstellen, dass die konkrete Gesamtvergütung dem
Vergütungssystem entspricht.
Weitere Informationen zur Arbeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse finden Sie im Bericht des Aufsichtsrats.
Die Vergütung setzt sich aus folgenden erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Bestandteilen zusammen:
Die Höhe der erfolgsabhängigen Vergütung hängt maßgeblich vom Erreichen bestimmter Vorgaben für definierte Zielgrößen (Key
Performance Indicators, KPIs) durch den SAP-Konzern sowie dem Kurs der SAP-Aktie ab und unterliegt Mindest- und Höchstgrenzen.
Diese KPIs und ihre Zielwerte sowie deren Gewichtung werden jährlich vom Aufsichtsrat bestimmt und beruhen auf Budgetvorgaben
der SAP für das jeweilige Geschäftsjahr beziehungsweise auf den extern kommunizierten finanziellen Zielsetzungen der SAP.
Der Aufsichtsrat legt für jedes Vorstandsmitglied die individuelle Gesamt-Zielvergütung fest, die die Festvergütung sowie
die beiden erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteile umfasst. Bei der Festsetzung dieser Zielvergütung berücksichtigt der Aufsichtsrat
die globale Strategie, die Marktstellung, den Erfolg des Unternehmens und die gesamtwirtschaftlichen Zukunftsaussichten sowie
die Üblichkeit der Vergütung unter Heranziehung des Vergleichsumfelds auf nationaler und internationaler Ebene. Das Benchmarking
wurde im Januar 2023 auf Basis von Vergütungsdaten der DAX-40-Unternehmen sowie ausgewählter US-amerikanischer IT- und anderer
Technologieunternehmen1 durchgeführt. Es war Grundlage aller für 2023 getroffenen Vergütungsentscheidungen und zog keine Veränderungen nach sich.
Die Zielvergütung wird durch den Aufsichtsrat jährlich in der ersten Aufsichtsratssitzung des Geschäftsjahres überprüft, bewertet
und festgelegt (am 22. Februar 2023 für das Geschäftsjahr 2023). Hierdurch ist nach Auffassung des Aufsichtsrats die Angemessenheit
der Vergütung gewährleistet.
Das Vergütungssystem ist auf eine langfristige Wertsteigerung des Unternehmens ausgerichtet. Entsprechend hoch ist deshalb
die Gewichtung der langfristigen, mehrjährigen Vergütungskomponente. Sie macht beim Vorstandssprecher rund zwei Drittel der
Zielvergütung und bei ordentlichen Vorstandsmitgliedern mehr als 50 % aus.
Im Falle außergewöhnlicher, nicht vorhersehbarer Ereignisse ist der Aufsichtsrat berechtigt, die Auszahlungsbeträge der erfolgsabhängigen
Vergütungsbestandteile unter Berücksichtigung des Unternehmensinteresses nach billigem Ermessen nach unten oder oben anzupassen.
Dieser Ermessensspielraum ist auf +/−20 % für den STI und auf +/−10 % für den LTI begrenzt.
Die einzelnen Bestandteile der SAP-Vorstandsvergütung werden nachfolgend näher beschrieben.
1 Folgende US-amerikanische Unternehmen wurden in die Betrachtung einbezogen: Adobe, Amazon.com, Apple, Automatic Data Processing,
Cisco Systems, Cognizant Technology Solutions, Dell Technologies, DXC Technology, Meta, Hewlett Packard Enterprise, International
Business Machines, Microsoft, Netflix, Oracle, salesforce.com, ServiceNow, VMware, Western Digital und Workday.
Erfolgsunabhängige Vergütung
Festvergütung
Die Festvergütung wird monatlich in zwölf gleich großen Raten in der Heimatwährung des jeweiligen Vorstandsmitglieds ausgezahlt.
Heimatwährung ist die Währung des Landes, in dem das jeweilige Vorstandsmitglied seinen Lebensmittelpunkt hat.
Nebenleistungen
Die vertraglich zugesicherten Nebenleistungen beinhalten im Wesentlichen Zuschüsse zu Versicherungen, geldwerte Vorteile,
Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung, Flüge und Steuern gemäß den lokalen Bedingungen. Die wiederkehrenden Nebenleistungen
sind wertmäßig für ordentliche Vorstandsmitglieder auf 10 % und für den Vorstandssprecher auf 20 % der Festvergütung begrenzt.
Vorstandsmitgliedern, die ihren Lebensmittelpunkt außerhalb Deutschlands haben, wird eine Übernahme von Steuerberatungskosten
zugesagt. Der maximale Wert dieser Zusagen ist für ordentliche Vorstandsmitglieder auf 15 % und für den Vorstandssprecher
auf 30 % der Festvergütung begrenzt. Im Fall eines Umzugs vom Ausland nach Deutschland kann für ordentliche Vorstandsmitglieder
ein „Relocation Package“ von bis zu 15 % der Festvergütung und für den Vorstandssprecher von bis zu 30 % der Festvergütung
gewährt werden.
Zusätzlich kann, soweit vor dem Wechsel in den Vorstand der SAP erworbene Vergütungsleistungen aufgrund dieses Wechsels verfallen,
ein einmaliger Ausgleich (Ausgleichszahlung) in Höhe von bis zu 200 % der Festvergütung gewährt werden.
Gemäß dem am 11. Mai 2023 gebilligten neuen Vergütungssystem können folgende Regelungen auch bereits rückwirkend ab dem 1.
Januar 2023 angewendet werden. Das betrifft die Höchstgrenze der Nebenleistungen der einzelnen Mitglieder für das Jahr 2024
sowie die Regelungen zum Mobilitätspaket, zur Vergütung in Fremdwährung und deren Begrenzung auf einen Euro-Gegenwert und
zu Ausgleichszahlungen.
Versorgungssystem
Das zur Anwendung kommende Versorgungssystem der SAP ist beitragsorientiert. Für Vorstandsmitglieder, die ihren Lebensmittelpunkt
außerhalb Deutschlands haben, kann die SAP ein Versorgungssystem vorsehen, das für Beschäftigte einer SAP-Konzerngesellschaft
in dem betreffenden Land gilt. Der Versorgungsbeitrag ist dabei auf 30 % der Festvergütung begrenzt. Im Einklang mit dem am
11. Mai 2023 gebilligten neuen Vergütungssystem können versorgungsbezogene Zusagen ebenfalls rückwirkend ab dem 1. Januar
2023 angewendet werden.
Erfolgsabhängige Vergütung
Kurzfristige, einjährige Vergütung (STI)
Die kurzfristige, einjährige erfolgsabhängige Vergütung (Short-Term Incentive, STI) errechnet sich auf Basis mehrerer finanzieller
Ziele (finanzielle KPIs) und Nachhaltigkeitsziele (Nachhaltigkeits-KPIs).
Für den STI 2023 haben die finanziellen KPIs eine Gesamtgewichtung von 80 % und umfassen den währungsbereinigten Current Cloud
Backlog (Non-IFRS) im Jahr 2023, das währungsbereinigte Wachstum der Cloud- und Softwareerlöse des Jahres 2023 (Non-IFRS)
sowie die Entwicklung der währungsbereinigten operativen Marge (Non-IFRS) im Jahr 2023 jeweils im Vergleich zum Vorjahr.
Die Nachhaltigkeits-KPIs haben eine Gesamtgewichtung von 20 %. Sie setzen sich zusammen aus dem Kunden-Net-Promoter-Score,
der die Treue der SAP-Kunden misst, dem Mitarbeiterengagement-Index, der den Einsatz der Mitarbeitenden, ihren Stolz auf das
Unternehmen und ihre Loyalität erfasst, und der CO2-Leistung, die die Treibhausgasemissionen der SAP angibt.
Die KPIs und ihre jeweiligen Zielgrößen werden basierend auf der internen Budgetplanung für das jeweilige Geschäftsjahr
festgesetzt. Weitere Informationen zu den KPIs finden Sie im Abschnitt Steuerungssystem im Integrierten Bericht der SAP 2023.
Zusätzlich zur Gesamtuntergrenze von 50 % und der Gesamtobergrenze von 140 % hat jede zugrunde liegende KPI auch eine Untergrenze
und eine Obergrenze. Wenn die Untergrenze für die einzelnen KPIs nicht erreicht wird und dazu führt, dass die gewichtete Zielerreichung
ebenfalls die Gesamtuntergrenze von 50 % unterschreitet, wird die individuelle Untergrenze für die jeweilige KPI außer Acht
gelassen. Wenn die gewichtete Zielerreichung unter dem Schwellenwert von 50 % liegt, kommt es zu keiner STI-Auszahlung. Die
Zielerreichung für diese KPIs wird dann auf null gesetzt.
Die Auszahlung der STI-Vergütung erfolgt nach der ordentlichen Hauptversammlung im darauffolgenden Jahr. Sie wird in der Heimatwährung
des jeweiligen Vorstandsmitglieds ausgezahlt. Alle Vorstandsmitglieder sind dazu verpflichtet, SAP-Aktien im Wert von mindestens
5 % des tatsächlichen Auszahlungsbetrags gemäß den geltenden Vorschriften für die Aktienhandelszeiträume zu erwerben. Diese
Aktien unterliegen einer dreijährigen Haltefrist.
Langfristige, mehrjährige Vergütung (LTI)
Das SAP Long-Term Incentive Program 2020 (LTI 2020) wird in jährlichen Tranchen zugeteilt und spiegelt die langfristige Strategie
der SAP wider. Es setzt so für die Vorstandsmitglieder einheitliche Anreize zur Erreichung von wichtigen Zielen aus der langfristigen
strategischen Planung. Der LTI 2020 belohnt die Vorstandsmitglieder außerdem für die langfriste Entwicklung des Kurses der
SAP-Aktie im Vergleich zum Markt und sorgt damit dafür, dass auch die Interessen der Aktionäre berücksichtigt werden. Zudem
enthält der LTI 2020 eine Komponente, die die langfristige Bindung („Retention“) unserer Vorstandsmitglieder an das Unternehmen
sicherstellen soll.
Beim LTI 2020 handelt es sich um ein virtuelles Aktienprogramm, dessen jährliche Tranchen eine Laufzeit von jeweils rund vier
Jahren haben. Bei Zuteilung der einzelnen Tranchen wird jeweils ein im Vorstandsvertrag bestimmter Zuteilungsbetrag in virtuelle
Aktien („Share Units“) umgerechnet. Der Zuteilungsbetrag kann nicht mehr als 700 % der Festvergütung (bezogen auf die maßgeblichen
Euro-Beträge bei Festsetzung der konkreten Vergütung) betragen. Der Zuteilungsbetrag wird durch den Kurs der SAP-Aktie dividiert.
Als Kurs der SAP-Aktie wird dabei ein arithmetischer Mittelwert über einen Zeitraum von 20 Handelstagen nach der angekündigten
Veröffentlichung der vorläufigen Ergebnisse für das vierte Quartal und das Gesamtjahr herangezogen („Zuteilungskurs“). 2023
wurden die Finanzergebnisse am 26. Januar 2023 veröffentlicht. Von den zugeteilten Share Units sind 1/3 sogenannte Financial
Performance Share Units (FSUs), 1/3 sogenannte Market Performance Share Units (MSUs) und 1/3 sogenannte Retention Share Units
(RSUs). Alle drei Arten von Share Units haben eine Laufzeit von rund vier Jahren.
Zuteilung der LTI-Tranche
Die Anzahl der RSUs bleibt während der gesamten Laufzeit unverändert. Die Anzahl der FSUs und MSUs kann sich wie folgt ändern:
Zahlenmäßige Veränderung der FSUs
Die endgültige Anzahl der FSUs ändert sich, abhängig vom Erreichen der drei gleichgewichteten Ziele für die finanziellen KPIs
während der gesamten dreijährigen Performance-Periode. Die Ziele für jede Tranche basieren auf der kumulierten Summe jeder
KPI über einen Zeitraum von drei Jahren. Bei den Clouderlösen und den Umsatzerlösen gilt für die Zielerreichung eine Obergrenze
von 110 % und eine Untergrenze von 90 %. Beim Betriebsergebnis gilt für die Zielerreichung eine Obergrenze von 120 % und eine
Untergrenze von 80 %.
Die folgenden Beispiele zur FSU-Berechnung veranschaulichen die möglichen Ergebnisse bei einer Zuteilung von 1.000 FSUs:
Finanzergebnisse der SAP sind besser als die Ziele
|
|
|
Performance-Faktor für die Umsatzerlöse |
|
100 % |
Performance-Faktor für die Clouderlöse |
|
125 % |
Performance-Faktor für das Betriebsergebnis, begrenzt auf |
|
150 % |
Finanz-Performance-Faktor |
(100 % + 125 % + 150 %) / 3 |
125 % |
Endgültige Anzahl der FSUs |
125 % x 1.000 |
1.250 |
Finanzergebnisse der SAP erreichen nicht die Ziele
|
|
|
Performance-Faktor für die Umsatzerlöse unter 50 % |
|
0 % |
Performance-Faktor für die Clouderlöse |
|
65 % |
Performance-Faktor für das Betriebsergebnis |
|
100 % |
Finanz-Performance-Faktor |
(0 % + 65 % + 100 %) / 3 |
55 % |
Endgültige Anzahl der FSUs |
55 % x 1.000 |
550 |
Zahlenmäßige Veränderung der MSUs
Die Anzahl der anfänglich zugeteilten MSUs wird mit einem Performance-Faktor multipliziert. Der Performance-Faktor hängt davon
ab, wie hoch, gemessen über eine Performance-Periode von rund drei Jahren, der Total Shareholder Return (TSR) der SAP-Aktie
im Verhältnis zum TSR der Unternehmen des NASDAQ-100 Index (Index) ist. Der TSR (Aktienrendite) spiegelt die Entwicklung der
Aktie unter Berücksichtigung der Aktienkursentwicklung und der gewährten und reinvestierten Dividenden wider. Für den Markt-Performance-Faktor
gilt eine Obergrenze von 150 % auf der 75. Perzentile (P-75) und eine Untergrenze von 50 % auf der 25. Perzentile (P-25).
Unterhalb der Untergrenze werden keine MSUs berücksichtigt.
Die folgenden Beispiele zur MSU-Berechnung veranschaulichen die möglichen Ergebnisse bei einer Zuteilung von 1.000 MSUs:
TSR der SAP entwickelt sich besser als TSR der NASDAQ-100-Unternehmen
|
Entwicklung des TSR der SAP |
|
+10 % |
Performance-Faktor |
55. Perzentile |
110 % |
Endgültige Anzahl der MSUs |
110 % x 1.000 |
1.100 |
TSR der SAP entwickelt sich besser als TSR der NASDAQ-100-Unternehmen (Obergrenze relevant)
|
Entwicklung des TSR der SAP |
|
+18 % |
Performance-Faktor |
80. Perzentile |
160 % |
Obergrenze bei 75. Perzentile |
|
150 % |
Endgültige Anzahl der MSUs |
150 % x 1.000 |
1.500 |
TSR der SAP entwickelt sich besser als TSR der NASDAQ-100-Unternehmen (bei einem Abwärtstrend des Marktes)
|
Entwicklung des TSR der SAP |
|
-5 % |
Performance-Faktor |
60. Perzentile |
120 % |
Obergrenze, da fehlende positive Entwicklung |
|
100 % |
Endgültige Anzahl der MSUs |
100 % x 1.000 |
1.000 |
TSR der NASDAQ-100-Unternehmen entwickelt sich besser als TSR der SAP (Untergrenze relevant)
|
Entwicklung des TSR der SAP |
|
-5 % |
Performance-Faktor |
20. Perzentile |
40 % |
Untergrenze bei 25. Perzentile |
|
0 % |
Endgültige Anzahl der MSUs |
0 % x 1.000 |
0 |
Auszahlung der FSUs, MSUs und RSUs
Der Wert der bestehenden FSUs, MSUs und RSUs wird nach der ordentlichen Hauptversammlung der SAP, die den Jahresabschluss
für das dritte, dem Geschäftsjahr der Gewährung folgende Geschäftsjahr entgegennimmt, in Euro ausgezahlt. Die Wertentwicklung
der Share Units ist an die Entwicklung des Kurses der SAP-Aktie unter Einschluss der Dividendenzahlungen gekoppelt. Dementsprechend
wird (vorbehaltlich der nachfolgend beschriebenen Besonderheiten) für je eine Share Unit ein Betrag ausgezahlt, dessen Höhe
dem dann aktuellen Kurs der SAP-Aktie zuzüglich derjenigen Dividenden entspricht, die in der Zeit vom Beginn des Jahres der
Gewährung der Share Units bis zum Ablauf des dritten, dem Jahr der Gewährung der Share Units folgenden Jahres auf eine SAP-Aktie
ausgeschüttet wurden. Als Auszahlungskurs wird dabei der arithmetische Mittelwert des Kurses der SAP-Aktie über einen
Zeitraum von 20 Handelstagen nach der angekündigten Veröffentlichung der vorläufigen Ergebnisse für das vierte Quartal und
das Gesamtjahr herangezogen.
Der Auszahlungsbetrag je Share Unit, einschließlich der auf die Share Unit entfallenden Dividendenbeträge, beträgt maximal
200 % des Zuteilungskurses. Der maximal mögliche Auszahlungsbetrag aus einer der jährlichen Tranchen des LTI 2020 liegt somit,
aufgrund der möglichen Veränderung der Zahl der FSUs und der MSUs, bei rund 267 % des Zuteilungsbetrags. Wechselkursrisiken
werden von den Vorstandsmitgliedern getragen.
Allerdings können alle Arten von Share Units unter bestimmten Bedingungen während der gesamten Laufzeit einer Tranche auch
verfallen.
LTI-Verfallsbedingungen
Wenn der Vorstandsvertrag vor Ablauf des dritten, dem Jahr der Zuteilung der Share Units folgenden Jahres beendet wird, verfallen
die PSUs (FSUs, MSUs) und die RSUs ganz oder teilweise. Welcher Fall eintritt, hängt von den Umständen des jeweiligen Ausscheidens
aus dem Amt beziehungsweise der Beendigung des Vorstandsvertrags ab. Im Fall eines anteiligen Verfalls von Share Units ist
der Prozentsatz des Verfalls proportional zum vierjährigen Erdienungszeitraum der jeweiligen Zuteilung. Dies bedeutet, dass
pro Jahr Erdienungszeitraum 25 % der Zuteilung erdient werden. Nicht erdiente Zuteilungen verfallen.
Wechselkursabsicherung
Werden die Festvergütung und der STI in der Heimatwährung des Vorstandsmitglieds ausgezahlt, ist der (Brutto-)Auszahlungsbetrag,
der aus der Festvergütung und dem STI für ein Geschäftsjahr insgesamt resultiert, für den Fall von Wechselkursschwankungen
auf einen maximalen Euro-Gegenwert begrenzt. Die Euro-Wechselkursabsicherung für ein volles Geschäftsjahr entspricht 120 %
der Summe aus Festvergütung und Zielbetrag des STI, umgerechnet in Euro, zuzüglich 20 % des Zuteilungsbetrags einer Tranche
aus dem LTI 2020.
Ziel- und Maximalvergütung
Das Vergütungssystem lässt eine Gesamtzielvergütung (ohne Berücksichtigung von Nebenleistungen, Ausgleichszahlungen, Versorgungszusagen
sowie einer Wechselkursabsicherung) von bis zu 6,0 Mio. € für ordentliche Vorstandsmitglieder und von bis zu 13,6 Mio. € für
den Vorstandssprecher zu.
Die Zusammensetzung der Gesamtzielvergütung, die aus der Festvergütung, dem STI und dem LTI (ohne Nebenleistungen und Versorgungszusagen)
besteht, hat sich in den folgenden Bandbreiten zu bewegen:
- |
Festvergütung: 10 % bis 20 %
|
- |
STI: 20 % bis 30 %
|
- |
LTI: 50 % bis 70 %
|
Die Maximalvergütung ist der Wert, der einem Vorstandsmitglied insgesamt für ein Geschäftsjahr maximal zufließen darf. Die
Maximalvergütung beträgt (ohne Berücksichtigung von Nebenleistungen, Ausgleichszahlungen, Versorgungszusagen sowie einer Wechselkursabsicherung)
für ordentliche Vorstandsmitglieder 13,2 Mio. € und für den Vorstandssprecher 29,8 Mio. €. Die Maximal-Gesamtvergütung, einschließlich
aller höchstmöglichen Leistungen, beträgt für ordentliche Vorstandsmitglieder 15,0 Mio. € und für den Vorstandssprecher 34,5
Mio. €. Bei der Festlegung der Vergütungsstruktur und der Zielvergütung für die einzelnen Vorstandsmitglieder muss der Aufsichtsrat
darauf achten, dass die möglichen Auszahlungen unter Berücksichtigung der Obergrenzen (Cap) bei STI und LTI die Maximalvergütung
und die Maximal-Gesamtvergütung nicht übersteigen dürfen.
Um die Maximal-Gesamtvergütung einschließlich aller höchstmöglichen Leistungen darzustellen, wird dem LTI der höchstmögliche
Anteil seiner definierten Bandbreite und der Festvergütung der geringstmögliche Anteil ihrer definierten Bandbreite zugeordnet.
Hierbei umfassen die wiederkehrenden Leistungen Versorgungszusagen, eine Wechselkursabsicherung sowie Nebenleistungen. Basierend
auf dem neuen Vergütungssystem gelten darüber hinaus die für 2024 festgelegten Höchstgrenzen für die Nebenleistungen von Julia
White and Scott Russell rückwirkend für 2023.
Clawback-Regelung und Clawback-Richtlinie
Die SAP hat das vertragliche Recht, vom Vorstandsmitglied Auszahlungen aus dem STI oder dem LTI zurückzufordern. Dies kommt
dann zum Tragen, wenn sich später herausstellt, dass die Auszahlung ganz oder teilweise zu Unrecht erfolgt ist, weil Zielvorgaben
tatsächlich nicht oder nicht in dem Umfang erreicht wurden, wie dies bei Ermittlung des Auszahlungsbetrags auf Grundlage falscher
Informationen angenommen wurde. Das Vorstandsmitglied ist in diesem Fall verpflichtet, der SAP jeweils denjenigen Betrag zurückzuzahlen,
um den eine geleistete Auszahlung den Auszahlungsbetrag übersteigt, der sich bei Zugrundelegung der tatsächlichen Zielwerte
ergeben hätte.
Zudem hat die SAP mit Wirkung zum 2. Oktober 2023 eine Clawback-Richtlinie eingeführt, um neuen Anforderungen der US-Börsenaufsicht
(U.S. Securities and Exchange Commission) und der New York Stock Exchange für Unternehmen nachzukommen, deren Wertpapiere
in den USA notiert sind, einschließlich privater ausländischer Emittenten („Foreign Private Issuers“) wie der SAP. Falls aufgrund
einer wesentlichen Nichteinhaltung der in US-amerikanischen Kapitalmarktgesetzen vorgesehenen Vorschriften der Finanzberichterstattung
eine Anpassung des Jahresabschlusses vorgenommen werden muss, die sich auf die Berechnung der in den letzten drei Jahren ausgezahlten
anreizbasierten Vergütung auswirkt, ist der Aufsichtsrat gemäß dieser neuen Richtlinie verpflichtet, anreizbasierte Vergütungen
von amtierenden und ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern zurückzufordern.
Anrechnung von Vergütungen bei konzerninternen und konzernexternen Mandaten
Das Vorstandsmitglied wird auf Wunsch des Aufsichtsrats in mit der SAP verbundenen Unternehmen Aufsichtsrats- oder sonstige
Mandate ohne gesonderte Vergütung übernehmen. Sofern eine Vergütung für ein konzerninternes Mandat ausnahmsweise nicht ausgeschlossen
werden kann, wird sie auf die übrige Vergütung des Vorstandsmitglieds angerechnet. Die Übernahme von Aufsichtsrats- oder vergleichbaren
Mandaten durch Vorstandsmitglieder bei konzernfremden Gesellschaften bedarf der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. Der
Aufsichtsrat wird hierbei im jeweiligen Einzelfall entscheiden, ob und inwieweit eine etwaige Vergütung auf die von der SAP
gezahlte Vergütung anzurechnen ist.
Entscheidungen für 2023
Bei den im Mai 2023 ausgezahlten Beträgen für den STI 2022 beziehungsweise die Tranche für 2019 des LTI-Plans 2016 wurde keine
Anpassung vorgenommen. Keines der Vorstandsmitglieder wurde vom Aufsichtsrat aufgefordert, Auszahlungen zurückzuzahlen (Clawback-Regelung).
Am 21. Februar 2024 prüfte der Aufsichtsrat, inwieweit die SAP die zuvor vereinbarten Ziele erreicht hat, und legte die Höhe
des STI 2023 für den gesamten Vorstand fest.
Am 27. Juli 2023 entschied der Aufsichtsrat, die Auswirkungen der Veräußerung von Qualtrics nicht zu berücksichtigen und fasste
den Beschluss, die Ziele für den STI 2023 und die LTI-Tranchen für 2021, 2022 und 2023 anzupassen.
Zudem entschied der Aufsichtsrat im September 2023, Aufwendungen in Verbindung mit Compliance-Angelegenheiten von der variablen
Vorstandsvergütung für 2023 und 2024 auszunehmen. Dies gilt für die Vergütungskomponenten STI und LTI des Vorstands, soweit
die KPIs „Wachstum der operativen Marge“ (STI) und „Betriebsergebnis“ (LTI) für die Geschäftsjahre 2023 und 2024 betroffen
sind. Diese Entscheidung betrifft auch die Tranchen 2021 und 2022 des LTI 2020 (LTI 2021, LTI 2022, LTI 2023, LTI 2024) und
den STI für die Jahre 2023 und 2024 (STI 2023 und STI 2024). Der Aufsichtsrat erkennt damit an, dass die betreffenden Compliance-Angelegenheiten
fast ausschließlich das Ergebnis vergangener Ereignisse sind, zu deren Zeitpunkt keines der aktuellen Vorstandsmitglieder
im Amt war. Gleichzeitig stellt der Aufsichtsrat mit dieser temporären Anpassung sicher, dass der Fokus der Vergütung der
amtierenden Vorstandsmitglieder weiterhin auf dem Erfolg der SAP liegt. Darüber hinaus hat der aktuelle Vorstand die Compliance-Bemühungen
der SAP wesentlich verstärkt, ausgeweitet und effektiver gestaltet, um vergleichbare Fälle in Zukunft zu vermeiden.
Gemäß dem ab 2024 wirksamen neuen Vergütungssystem beschloss der Aufsichtsrat bereits am 26. Oktober 2023, die Nebenleistungen
für das Jahr 2023 für Scott Russell auf 456.000 US$ und für Julia White auf 363.000 US$ zu begrenzen.
Am 21. Dezember 2023 entschied der Aufsichtsrat, die Auswirkungen der Akquisition von LeanIX nicht zu berücksichtigen, und
fasste den Beschluss, die Effekte beim STI 2023 und bei den LTI-Tranchen für 2021, 2022 und 2023 zu neutralisieren.
STI-Zielerreichung 2023
Kennzahl |
100-%-Zielwert |
Ergebnisse
|
Zielerreichung (in %)
|
Current Cloud Backlog1 |
13.689 Mio. € |
13.967 Mio. € |
110,2
|
Wachstum der Cloud- und Softwareerlöse1 |
+6,93 % |
+8,82 % |
119,2
|
Wachstum der operativen Marge1 |
+51 Bp |
+120 Bp |
125,8
|
Kunden-Net-Promoter-Score |
+8 bis +12 |
+9 |
100,0
|
M
itarbeiterengagement-Index
|
78 % |
80 % |
111,4
|
Netto-CO2-Emissionen
|
0 kt CO2 |
0 kt CO2 |
100,0
|
1 Non-IFRS, währungsbereinigt
Die Zielerreichung für den STI 2023 lag bei 115,1 %.
Dem STI 2023 lagen folgende Zielerreichungskurven zugrunde:
Finanzielle KPIs:
Nichtfinanzielle KPIs:
LTI 2020 - Tranche 2023 - 100-%-Ziele für FSUs
Die 100-%-Ziele für die FSUs der Tranche für 2023 des LTI 2020 wurden 2023 vom Aufsichtsrat festgelegt. Die Ziele leiten sich
aus den im Oktober 2020 kommunizierten Zielsetzungen für 2025 ab und wurden im Juli 2023 angepasst, um den Auswirkungen der
Veräußerung von Qualtrics Rechnung zu tragen.
Kennzahl |
100-%-Zielwert
(kumuliert, 2023 bis 2025)
|
Clouderlöse1 |
53,8 Mrd. € |
Umsatzerlöse1 |
95,9 Mrd. € |
Betriebsergebnis1 |
29,3 Mrd. € |
1 Non-IFRS, währungsbereinigt
LTI 2020 - Tranche 2020 - Zielerreichung
Der Aufsichtsrat stellte die Zielerreichung für die FSUs und MSUs der Tranche für 2020 des LTI 2020 im Jahr 2023 fest.
Kennzahl |
100-%-Zielwert (kumuliert, 2020 bis 2022)
|
Ergebnisse
|
Zielerreichung (in %)
|
Finanz-Performance-Faktor |
|
|
|
|
Clouderlöse1 |
33.000 Mio. € |
30.202 Mio. € |
57,61
|
|
Umsatzerlöse1 |
94.000 Mio. € |
86.859 Mio. € |
62,02
|
|
Betriebsergebnis1 |
30.200 Mio. € |
23.814 Mio. € |
55,41
|
Markt-Performance-Faktor |
|
|
|
|
Ranking zu NASDAQ-100-Unternehmen |
Median |
85. |
0
|
1 Non-IFRS, währungsbereinigt
Überblick über das Verhältnis vom Zielbetrag zum Auszahlungsbetrag für die erfolgsabhängige Vergütung
Die Gesamtzielerreichung des STI spiegelt das Verhältnis vom Zielbetrag zum Auszahlungsbetrag wider. Die STIs für die Jahre
2019 bis 2022 wurden bereits ausbezahlt.
STI-Gesamtzielerreichung
Prozent |
2023 |
2022 |
2021 |
2020 |
2019 |
|
115,1
|
61,2 |
133,3 |
0 |
82,4 |
Das Verhältnis der Zielbeträge für die LTI-Tranchen von 2020 bis 2023 zu den theoretischen Auszahlungsbeträgen basiert auf
dem Kurs der SAP-Aktie am Jahresende. Die Tranche für 2019 zeigt das Verhältnis zwischen dem entsprechenden Zielbetrag und
dem tatsächlichen Auszahlungsbetrag im Mai 2023. Der Auszahlungskurs für die Tranche für 2019 wurde als Durchschnitts-Aktienkurs
für den Zeitraum zwischen dem 27. Januar 2023 und dem 24. Februar 2023 ermittelt.
Verhältnis des Zielbetrags zum Auszahlungsbetrag des LTI
Prozent |
|
|
|
LTI 2020
|
LTI-Plan 2016 |
|
Tranche 20231 |
Tranche 20221 |
Tranche 20211 |
Tranche 20201 |
Tranche 2019 |
31.12.2023 |
149,1
|
158,5 |
165,9 |
63,0 |
95,6 |
31.12.2022 |
k. A.
|
94,0 |
100,9 |
43,7 |
83,0 |
1 Berücksichtigung von theoretischen Auszahlungsbeträgen auf Basis des SAP-Aktienkurses und Marktdaten zum Jahresende
Vergütungshöhe 2023
Die Angaben zur Vorstandsvergütung für das laufende Jahr und das Vorjahr 2022 stellen wir gemäß § 162 AktG dar. Die folgenden
Tabellen zeigen die gewährte und geschuldete Vergütung sowie die vertragliche Vergütung jedes Vorstandsmitglieds im Berichtsjahr.
Vertragliche Vergütung
Die vertragliche Vergütung zeigt die in den einzelnen Anstellungsverträgen vereinbarten Zielbeträge, einschließlich Nebenleistungen,
und entspricht einer Zielerreichung von 100 % für die jeweiligen Zeiträume. Wenn die Bestellung als Vorstandsmitglied während
eines Geschäftsjahrs beginnt oder endet, wird die Vergütung zeitanteilig angegeben.
Da die Festvergütung und der STI in der Heimatwährung des Vorstandsmitglieds festgelegt werden, wird ein maximaler Euro-Gegenwert
(„Euro-Cap“) berücksichtigt, um die Wechselkursschwankungen einzugrenzen. Diese werden auf 20 % der Summe der Vertragswerte
für die Festvergütung, den STI und den LTI in Euro begrenzt. Für die Umrechnung von Heimatwährung in Euro wird für die Festvergütung
der durchschnittliche Wechselkurs und für die einjährige variable Vergütung der Jahresschlusskurs des jeweiligen Zeitraums
herangezogen. Der Unterschied zum vertraglichen Wechselkurs wird ausgewiesen.
Es ist sichergestellt, dass die potenziellen Zahlungen unter Berücksichtigung der Obergrenzen für den STI und LTI die Maximalvergütung
und die Maximal-Gesamtvergütung nicht überschreiten können.
Gewährte und geschuldete Vergütung
Vergütung, die im Berichtsjahr zugeflossen und/oder erdient wurde, wird definiert als gewährte und geschuldete Vergütung im
Sinne des § 162 AktG. Das bedeutet, dass die zugrunde liegenden Leistungen vollständig bis zum Ende des Berichtsjahrs erbracht
wurden, obwohl die Auszahlung erst nach dem Ablauf des Berichtsjahrs erfolgt, damit die Berichterstattung transparent und
verständlich ist und sichergestellt wird, dass ein Zusammenhang zwischen der Leistung und der Vergütung in der Berichtsperiode
besteht.
Deshalb erfolgt die Berichterstattung sowohl für den STI 2023 als auch für die Tranche für 2020 des LTI 2020 im Jahr 2023.
Die gewährte und geschuldete Vergütung in Bezug auf die Tranche für 2020 des LTI 2020 wird mit dem Kurs der SAP-Aktie am Jahresende
und dem Performance-Faktor der PSUs am Jahresende angegeben. Die Auszahlung dieser Tranche im Mai 2024 wird auf Basis der
Performance-Periode nach den Planbedingungen berechnet. Die Differenz beim Auszahlungsbetrag entsprechend der Entwicklung
des Aktienkurses und des Performance-Faktors vom Jahresende bis zum Ende der Performance-Periode wird gemäß den Planbedingungen
ebenfalls angegeben.
1 Wird nach Aufstellung des Vergütungsberichts zum Zeitpunkt der Auszahlung festgelegt
Zudem wird für 2023 die Differenz beim Auszahlungsbetrag entsprechend der Entwicklung des Aktienkurses und des Performance-Faktors
vom Jahresende bis zum Ende der Performance-Periode gemäß den Planbedingungen für die Tranche 2019 des LTI-Plans 2016 angegeben.
Der sich aus der Differenz zwischen dem tatsächlichen Auszahlungsbetrag von 95,6 % und dem theoretischen Auszahlungsbetrag
von 83,0 % ergebende individuelle Betrag ist für das Jahr 2023 in den folgenden Tabellen unter „LTI-Plan 2016 - Tranche 2019“
dargestellt.
Für die Festvergütung und den STI, die in der Heimatwährung des Vorstandsmitglieds ausgezahlt werden, werden die Beträge zum
Zwecke der Berichterstattung in Euro umgerechnet. Während für die Umrechnung der Festvergütung und der Nebenleistungen in
Euro der Jahresdurchschnittskurs gilt, wird der STI anhand des Wechselkurses am Jahresende umgerechnet. Für die tatsächliche
Auszahlung des STI, die nach der jährlichen Hauptversammlung erfolgt, wird der Wechselkurs zum Zeitpunkt der Auszahlung herangezogen.
Der sich aus der Differenz zwischen dem Wechselkurs am Jahresende und dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der Auszahlung ergebende
individuelle Betrag wird für das Jahr 2023 in den folgenden Tabellen unter „Wechselkursschwankungen“ dargestellt.
Vergütung der Vorstandsmitglieder
|
Tsd.€ |
Christian Klein Vorstandssprecher
|
|
Vertragliche Vergütung |
Gewährte und geschuldete Vergütung |
|
2023
|
2023
(Min)
|
2023
(Max)
|
2022 |
2022 (Min) |
2022 (Max) |
2023
|
in %
|
2022 |
in % |
Festvergütung |
1.100,0 |
1.100,0 |
1.100,0 |
1.100,0 |
1.100,0 |
1.100,0 |
1.100,0 |
15,4 |
1.100,0 |
23,5 |
Nebenleistungen1 |
21,7 |
0 |
220,0 |
13,5 |
0 |
220,0 |
21,7 |
0,3 |
13,5 |
0,3 |
Summe erfolgsunabhängige Vergütung
|
1.121,7
|
1.100,0
|
1.320,0
|
1.113,5
|
1.100,0
|
1.320,0
|
1.121,7
|
15,7
|
1.113,5
|
23,8
|
Einjährige variable Vergütung |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
STI 2022 |
|
|
|
1.900,0 |
0 |
2.660,0 |
|
0 |
1.162,8 |
24,9 |
STI 2023 |
1.900,0 |
0 |
2.660,0 |
|
|
|
2.186,9 |
30,6 |
|
0 |
Mehrjährige variable Vergütung |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
LTI-Plan 2016 - Tranche 2018 |
|
|
|
|
|
|
|
0 |
-163,9 |
-3,5 |
LTI-Plan 2016 - Tranche 2019 |
|
|
|
|
|
|
386,9 |
5,4 |
2.561,8 |
54,8 |
LTI 2020 - Tranche 2020 |
|
|
|
|
|
|
3.462,6 |
48,4 |
|
0 |
LTI 2020 - Tranche 2022 |
|
|
|
5.500,0 |
0 |
14.666,7 |
|
0 |
|
0 |
LTI 2020 - Tranche 2023 |
5.500,0 |
0 |
14.666,7 |
|
|
|
|
0 |
|
0 |
Summe erfolgsabhängige Vergütung
|
7.400,0
|
0
|
17.326,7
|
7.400,0
|
0
|
17.326,7
|
6.036,4
|
84,3
|
3.560,6
|
76,2
|
Gesamtvergütung
|
8.521,7
|
1.100,0
|
18.646,7
|
8.513,5
|
1.100,0
|
18.646,7
|
7.158,1
|
100,0
|
4.674,1
|
100,0
|
|
Die Differenz bei der Tranche 2019 des LTI-Plans 2016 zwischen dem tatsächlichen Auszahlungsbetrag von 2.948,7 Tsd. € und
dem theoretischen Auszahlungsbetrag von 2.561,8 Tsd. € für Christian Klein beträgt 386,9 Tsd. €.
|
Tsd.€ |
Dominik Asam Mitglied des Vorstands (seit 7.3.2023)
|
|
Vertragliche Vergütung |
Gewährte und geschuldete Vergütung |
|
2023
|
2023
(Min)
|
2023
(Max)
|
2022 |
2022 (Min)
|
2022 (Max)
|
2023
|
in %
|
2022 |
in % |
Festvergütung |
655,1 |
655,1 |
655,1 |
|
|
|
655,1 |
16,6 |
|
0 |
Nebenleistungen1 |
57,5 |
0 |
65,5 |
|
|
|
57,5 |
1,5 |
|
0 |
Ausgleichszahlung |
1.600,0 |
1.600,0 |
1.600,0 |
|
|
|
1.600,0 |
40,6 |
|
0 |
Summe erfolgsunabhängige Vergütung
|
2.312,5
|
2.255,1
|
2.320,6
|
0
|
0
|
0
|
2.312,5
|
58,7
|
0 |
0
|
Einjährige variable Vergütung |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
STI 2023 |
1.416,3 |
0 |
1.982,8 |
|
|
|
1.630,2 |
41,3 |
|
0 |
Mehrjährige variable Vergütung |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
LTI 2020 - Tranche 2023 |
2.654,8 |
0 |
7.079,5 |
|
|
|
|
0 |
|
0 |
Summe erfolgsabhängige Vergütung
|
4.071,1
|
0
|
9.062,3
|
0
|
0
|
0
|
1.630,2
|
41,3
|
0
|
0
|
Gesamtvergütung
|
6.383,6
|
2.255,1
|
11.382,9
|
0
|
0
|
0
|
3.942,7
|
100,0
|
0
|
0
|
|
Im Zuge seiner Berufung in den Vorstand erhielt Dominik Asam besondere Zuteilungen als Ausgleich für die bei seinem früheren
Arbeitgeber erdiente und verfallene Vergütung. Die ihm entgangene Vergütung belief sich auf insgesamt 3,85 Mio. €. Bei der
Verteilung dieses Betrages wurden die Art der Zusage und die Fälligkeiten der verfallenen Vergütung so weit als möglich innerhalb
des SAP-Vergütungssystems berücksichtigt. Hieraus ergibt sich für 2023 ein STI in Höhe von 0,43 Mio. €, eine LTI-Zuteilung
in Höhe von 0,6 Mio. € und eine Ausgleichszahlung in Höhe von 1,6 Mio. €. Diese Beträge sind zusätzlich zur regelmäßigen Vergütung
in der obigen Tabelle enthalten. Die noch ausstehende Differenz wird als STI- und LTI-Zuteilung im Jahr 2024 gewährt. Die
Ausgleichszahlung wird bei der Maximal-Zielvergütung nicht berücksichtigt.
|
Tsd.€ |
Sabine Bendiek Mitglied des Vorstands (bis 31.12.2023)
|
|
Vertragliche Vergütung |
Gewährte und geschuldete Vergütung |
|
2023
|
2023
(Min)
|
2023
(Max)
|
2022 |
2022 (Min)
|
2022 (Max)
|
2023
|
in %
|
2022 |
in % |
Festvergütung |
700,0 |
700,0 |
700,0 |
700,0 |
700,0 |
700,0 |
700,0 |
34,7 |
700,0 |
49,6 |
Nebenleistungen1 |
21,4 |
0 |
70,0 |
23,4 |
0 |
70,0 |
21,4 |
1,1 |
23,4 |
1,7 |
Summe erfolgsunabhängige Vergütung
|
721,4
|
700,0
|
770,0
|
723,4
|
700,0
|
770,0
|
721,4
|
35,8
|
723,4
|
51,2
|
Einjährige variable Vergütung |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
STI 2022 |
|
|
|
1.125,8 |
0 |
1.576,1 |
|
0 |
689,0 |
48,8 |
STI 2023 |
1.125,8 |
0 |
1.576,1 |
|
|
|
1.295,7 |
64,2 |
|
0 |
Mehrjährige variable Vergütung |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
LTI 2020 - Tranche 2022 |
|
|
|
2.754,3 |
0 |
7.344,8 |
|
0 |
|
0 |
LTI 2020 - Tranche 2023 |
2.174,3 |
0 |
5.798,0 |
|
|
|
|
0 |
|
0 |
Summe erfolgsabhängige Vergütung
|
3.300,0
|
0
|
7.374,1
|
3.880,1
|
0
|
8.920,9
|
1.295,7
|
64,2
|
689,0
|
48,8
|
Gesamtvergütung
|
4.021,4
|
700,0
|
8.144,1
|
4.603,4
|
700,0
|
9.690,9
|
2.017,1
|
100,0
|
1.412,3
|
100,0
|
Tsd.€ |
Luka Mucic Mitglied des Vorstands (bis 31.3.2023)
|
|
Vertragliche Vergütung |
Gewährte und geschuldete Vergütung |
|
2023
|
2023
(Min)
|
2023
(Max)
|
2022 |
2022 (Min)
|
2022 (Max)
|
2023
|
in %
|
2022 |
in % |
Festvergütung |
187,5 |
187,5 |
187,5 |
750,0 |
750,0 |
750,0 |
187,5 |
9,2 |
750,0 |
23,1 |
Nebenleistungen1 |
4,4 |
0 |
18,8 |
17,2 |
0 |
75,0 |
4,4 |
0,2 |
17,2 |
0,5 |
Summe erfolgsunabhängige Vergütung
|
191,9
|
187,5
|
206,3
|
767,2
|
750,0
|
825,0
|
191,9
|
9,4
|
767,2
|
23,6
|
Einjährige variable Vergütung |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
STI 2022 |
|
|
|
1.150,0 |
0 |
1.610,0 |
|
0 |
703,8 |
21,7 |
STI 2023 |
287,5 |
0 |
402,5 |
|
|
|
330,9 |
16,3 |
|
0 |
Mehrjährige variable Vergütung |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
LTI-Plan 2016 - Tranche 2018 |
|
|
|
|
|
|
|
0 |
-194,7 |
-6,0 |
LTI-Plan 2016 - Tranche 2019 |
|
|
|
|
|
|
297,8 |
14,6 |
1.971,6 |
60,7 |
LTI 2020 - Tranche 2020 |
|
|
|
|
|
|
1.213,3 |
59,7 |
|
0 |
LTI 2020 - Tranche 2022 |
|
|
|
2.900,0 |
0 |
7.733,3 |
|
0 |
|
0 |
LTI 2020 - Tranche 2023 |
715,1 |
0 |
1.906,9 |
|
|
|
|
0 |
|
0 |
Summe erfolgsabhängige Vergütung
|
1.002,6
|
0
|
2.309,4
|
4.050,0
|
0
|
9.343,3
|
1.842,0
|
90,6
|
2.480,7
|
76,4
|
Gesamtvergütung
|
1.194,5
|
187,5
|
2.515,6
|
4.817,2
|
750,0
|
10.168,3
|
2.033,9
|
100,0
|
3.247,9
|
100,0
|
|
Die Differenz bei der Tranche 2019 des LTI-Plans 2016 zwischen dem tatsächlichen Auszahlungsbetrag von 2.269,3 Tsd. € und
dem theoretischen Auszahlungsbetrag von 1.971,6 Tsd. € für Luka Mucic beträgt 297,8 Tsd. €.
|
Tsd.€ |
Jürgen Müller Mitglied des Vorstands
|
|
Vertragliche Vergütung |
Gewährte und geschuldete Vergütung |
|
2023
|
2023
(Min)
|
2023
(Max)
|
2022 |
2022 (Min)
|
2022 (Max)
|
2023
|
in %
|
2022 |
in % |
Festvergütung |
700,0 |
700,0 |
700,0 |
700,0 |
700,0 |
700,0 |
700,0 |
19,2 |
700,0 |
21,8 |
Nebenleistungen1 |
15,7 |
0 |
70,0 |
15,7 |
0 |
70,0 |
15,7 |
0,4 |
15,7 |
0,5 |
Summe erfolgsunabhängige Vergütung
|
715,7
|
700,0
|
770,0
|
715,7
|
700,0
|
770,0
|
715,7
|
19,6
|
715,7
|
22,3
|
Einjährige variable Vergütung |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
STI 2022 |
|
|
|
1.125,8 |
0 |
1.576,1 |
|
0 |
689,0 |
21,5 |
STI 2023 |
1.125,8 |
0 |
1.576,1 |
|
|
|
1.295,7 |
35,5 |
|
0 |
Mehrjährige variable Vergütung |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
LTI-Plan 2016 - Tranche 2019 |
|
|
|
|
|
|
272,8 |
7,5 |
1.805,4 |
56,2 |
LTI 2020 - Tranche 2020 |
|
|
|
|
|
|
1.368,8 |
37,5 |
|
0 |
LTI 2020 - Tranche 2022 |
|
|
|
2.174,3 |
0 |
5.798,1 |
|
0 |
|
0 |
LTI 2020 - Tranche 2023 |
2.174,3 |
0 |
5.798,1 |
|
|
|
|
0 |
|
0 |
Summe erfolgsabhängige Vergütung
|
3.300,1
|
0
|
7.374,2
|
3.300,1
|
0
|
7.374,2
|
2.937,3
|
80,4
|
2.494,3
|
77,7
|
Gesamtvergütung
|
4.015,7
|
700,0
|
8.144,2
|
4.015,7
|
700,0
|
8.144,2
|
3.653,0
|
100,0
|
3.210,0
|
100,0
|
|
Die Differenz bei der Tranche 2019 des LTI-Plans 2016 zwischen dem tatsächlichen Auszahlungsbetrag von 2.078,2 Tsd. € und
dem theoretischen Auszahlungsbetrag von 1.805,4 Tsd. € für Jürgen Müller beträgt 272,8 Tsd. €
|
Tsd.€ |
Scott Russell Mitglied des Vorstands
|
|
Vertragliche Vergütung |
Gewährte und geschuldete Vergütung |
|
2023
|
2023
(Min)
|
2023
(Max)
|
2022 |
2022 (Min)
|
2022 (Max)
|
2023
|
in %
|
2022 |
in % |
Festvergütung |
1.000,0 |
1.000,0 |
1.000,0 |
1.000,0 |
1.000,0 |
1.000,0 |
1.000,0 |
32,5 |
1.000,0 |
43,8 |
Nebenleistungen1 |
64,5 |
0 |
431,0 |
70,1 |
0 |
250,0 |
64,5 |
2,1 |
70,1 |
3,1 |
Wechselkursschwankungen (Euro-Cap)2 |
112,7 |
0 |
1.100,0 |
202,8 |
0 |
1.100,0 |
112,7 |
3,7 |
202,8 |
8,9 |
Summe erfolgsunabhängige Vergütung
|
1.177,3
|
1.000,0
|
2.531,0
|
1.272,8
|
1.000,0
|
2.350,0
|
1.177,3
|
38,3
|
1.272,8
|
55,8
|
Einjährige variable Vergütung |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
STI 2022 |
|
|
|
1.650,0 |
0 |
2.310,0 |
|
0 |
1.009,8 |
44,2 |
STI 2023 |
1.650,0 |
0 |
2.310,0 |
|
|
|
1.899,2 |
61,7 |
|
0 |
Mehrjährige variable Vergütung |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
LTI 2020 - Tranche 2022 |
|
|
|
2.850,0 |
0 |
7.600,0 |
|
0 |
|
0 |
LTI 2020 - Tranche 2023 |
2.850,0 |
0 |
7.600,0 |
|
|
|
|
0 |
|
0 |
Summe erfolgsabhängige Vergütung
|
4.500,0
|
0
|
9.910,0
|
4.500,0
|
0
|
9.910,0
|
1.899,2
|
61,7
|
1.009,8
|
44,2
|
Gesamtvergütung
|
5.677,3
|
1.000,0
|
12.441,0
|
5.772,8
|
1.000,0
|
12.260,0
|
3.076,4
|
100,0
|
2.282,6
|
100,0
|
Tsd.€ |
Thomas Saueressig Mitglied des Vorstands
|
|
Vertragliche Vergütung |
Gewährte und geschuldete Vergütung |
|
2023
|
2023
(Min)
|
2023
(Max)
|
2022 |
2022 (Min)
|
2022 (Max)
|
2023
|
in %
|
2022 |
in % |
Festvergütung |
800,0 |
800,0 |
800,0 |
716,7 |
716,7 |
716,7 |
800,0 |
22,2 |
716,7 |
41,4 |
Nebenleistungen1 |
15,9 |
0 |
80,0 |
15,7 |
0 |
72,0 |
15,9 |
0,4 |
15,7 |
0,9 |
Summe erfolgsunabhängige Vergütung
|
815,9
|
800,0
|
880,0
|
732,4
|
716,7
|
788,7
|
815,9
|
22,6
|
732,4
|
42,3
|
Einjährige variable Vergütung |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
STI 2022 |
|
|
|
1.138,2 |
0 |
1.593,4 |
|
0 |
696,6 |
40,2 |
STI 2023 |
1.200,0 |
0 |
1.680,0 |
|
|
|
1.381,2 |
38,2 |
|
0 |
Mehrjährige variable Vergütung |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
LTI-Plan 2016 - Tranche 2019 |
|
|
|
|
|
|
45,6 |
1,3 |
301,7 |
17,4 |
LTI 2020 - Tranche 2020 |
|
|
|
|
|
|
1.368,8 |
37,9 |
|
0 |
LTI 2020 - Tranche 2022 |
|
|
|
2.278,8 |
0 |
6.076,8 |
|
0 |
|
0 |
LTI 2020 - Tranche 2023 |
2.800,0 |
0 |
7.466,7 |
|
|
|
|
0 |
|
0 |
Summe erfolgsabhängige Vergütung
|
4.000,0
|
0
|
9.146,7
|
3.417,0
|
0
|
7.670,2
|
2.795,6
|
77,4
|
998,3
|
57,7
|
Gesamtvergütung
|
4.815,9
|
800,0
|
10.026,7
|
4.149,4
|
716,7
|
8.458,9
|
3.611,5
|
100,0
|
1.730,7
|
100,0
|
|
Die Differenz bei der Tranche 2019 des LTI-Plans 2016 zwischen dem tatsächlichen Auszahlungsbetrag von 347,3 Tsd. € und dem
theoretischen Auszahlungsbetrag von 301,7 Tsd. € für Thomas Saueressig beträgt 45,6 Tsd. €.
|
Tsd.€ |
Julia White Mitglied des Vorstands
|
|
Vertragliche Vergütung |
Gewährte und geschuldete Vergütung |
|
2023
|
2023
(Min)
|
2023
(Max)
|
2022 |
2022 (Min)
|
2022 (Max)
|
2023
|
in %
|
2022 |
in % |
Festvergütung |
750,0 |
750,0 |
750,0 |
750,0 |
750,0 |
750,0 |
750,0 |
29,3 |
750,0 |
32,9 |
Nebenleistungen1 |
73,9 |
0 |
343,1 |
89,8 |
0 |
188,0 |
73,9 |
2,9 |
89,8 |
3,9 |
Wechselkursschwankungen (Euro-Cap)2 |
230,1 |
0 |
800,0 |
369,6 |
0 |
800,0 |
230,1 |
9,0 |
369,6 |
16,2 |
Summe erfolgsunabhängige Vergütung
|
1.053,9
|
750,0
|
1.893,1
|
1.209,4
|
750,0
|
1.738,0
|
1.053,9
|
41,2
|
1.209,4
|
53,0
|
Einjährige variable Vergütung |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
STI 2022 |
|
|
|
1.750,0 |
0 |
2.450,0 |
|
0 |
1.071,0 |
47,0 |
STI 2023 |
1.304,9 |
0 |
1.826,9 |
|
|
|
1.502,0 |
58,8 |
|
0 |
Mehrjährige variable Vergütung |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
LTI 2020 - Tranche 2022 |
|
|
|
3.500,0 |
0 |
9.333,3 |
|
0 |
|
0 |
LTI 2020 - Tranche 2023 |
2.461,5 |
0 |
6.564,1 |
|
|
|
|
0 |
|
0 |
Summe erfolgsabhängige Vergütung
|
3.766,5
|
0
|
8.391,0
|
5.250,0
|
0
|
11.783,3
|
1.502,0
|
58,8
|
1.071,0
|
47,0
|
Gesamtvergütung
|
4.820,4
|
750,0
|
10.284,1
|
6.459,4
|
750,0
|
13.521,3
|
2.555,9
|
100,0
|
2.280,4
|
100,0
|
|
Im Zuge ihrer Berufung in den Vorstand erhielt Julia White besondere Zuteilungen als Ausgleich für die bei ihrem früheren
Arbeitgeber erdiente und verfallene Vergütung. Die ihr entgangene Vergütung belief sich auf insgesamt 5,46 Mio. €. Bei der
Verteilung dieses Betrages wurden die Art der Zusage und die Fälligkeiten der verfallenen Vergütung so weit als möglich innerhalb
des SAP-Vergütungssystems berücksichtigt. Hieraus ergibt sich für 2023 ein STI in Höhe von 0,15 Mio. € und eine LTI-Zuteilung
in Höhe von 0,36 Mio. € (2022: ein STI in Höhe von 0,6 Mio. € und eine LTI-Zuteilung in Höhe von 1,4 Mio. €; 2021: ein STI
in Höhe von 0,4 Mio. €, eine LTI-Zuteilung in Höhe von 1,0 Mio. € und eine Ausgleichszahlung in Höhe von 1,5 Mio. €). Die
Beträge für 2023 und 2022 sind zusätzlich zur regelmäßigen Vergütung in der obigen Tabelle enthalten.
|
Tsd.€ |
Gesamtvorstand |
|
Vertragliche Vergütung |
Gewährte und geschuldete Vergütung |
|
2023
|
2023 (Min)
|
2023 (Max)
|
2022 |
2022 (Min) |
2022 (Max) |
2023
|
in %
|
2022 |
in % |
Festvergütung |
5.892,6 |
5.892,6 |
5.892,6 |
5.716,7 |
5.716,7 |
5.716,7 |
5.892,6 |
21,0 |
5.716,7 |
30,3 |
Nebenleistungen1 |
274,9 |
0 |
1.298,4 |
245,4 |
0 |
945,0 |
274,9 |
1,0 |
245,4 |
1,3 |
Wechselkursschwankungen (Euro-Cap) |
342,8 |
0 |
1.900,0 |
572,4 |
0 |
1.900,0 |
342,8 |
1,2 |
572,4 |
3,0 |
Ausgleichszahlung |
1.600,0 |
1.600,0 |
1.600,0 |
0 |
0 |
0 |
1.600,0 |
5,7 |
0 |
0 |
Summe erfolgsunabhängige Vergütung
|
8.110,3
|
7.492,6
|
10.690,9
|
6.534,4
|
5.716,7
|
8.561,7
|
8.110,3
|
28,9
|
6.534,4
|
34,7
|
Einjährige variable Vergütung |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
STI 2022 |
0 |
0 |
0 |
9.839,7 |
0 |
13.775,5 |
0 |
0 |
6.021,9 |
32,0 |
STI 2023 |
10.010,2 |
0 |
14.014,3 |
0 |
0 |
0 |
11.521,8 |
41,1 |
0 |
0 |
Mehrjährige variable Vergütung |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
LTI-Plan 2016 - Tranche 2018 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
-358,6 |
-1,9 |
LTI-Plan 2016 - Tranche 2019 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
1.003,1 |
3,6 |
6.640,4 |
35,2 |
LTI 2020 - Tranche 2020 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
7.413,5 |
26,4 |
0 |
0 |
LTI 2020 - Tranche 2022 |
0 |
0 |
0 |
21.957,4 |
0 |
58.553,1 |
0 |
0 |
0 |
0 |
LTI 2020 - Tranche 2023 |
21.330,0 |
0 |
56.879,9 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Summe erfolgsabhängige Vergütung
|
31.340,2
|
0
|
70.894,3
|
31.797,1
|
0
|
72.328,7
|
19.938,4
|
71,1
|
12.303,7
|
65,3
|
Gesamtvergütung
|
39.450,5
|
7.492,6
|
81.585,2
|
38.331,5
|
5.716,7
|
80.890,4
|
28.048,7
|
100,0
|
18.838,1
|
100,0
|
1 Zuschüsse zu Versicherungen, private Nutzung von Firmenwagen und Firmenflugzeug, Übernahme von Umzugskosten und sonstigen
damit verbundenen Aufwendungen, geldwerte Vorteile, Erstattung von Gebühren für die Erstellung von Steuererklärungen sowie
Steuern gemäß lokaler Regelungen
2 Die Festvergütung und die einjährige variable Vergütung werden in US-Dollar gewährt.
|
Information zu anteilsbasierten Vergütungen im Hinblick auf langfristige, mehrjährige Vergütungskomponenten
|
|
Vorstandmitglieder erhielten, halten oder hielten Share Units aus Zuteilungen im Rahmen des LTI 2020 und halten oder hielten
Share Units aus Zuteilungen im Rahmen des LTI-Plans 2016. Weitere Angaben zu Struktur und Maßgaben dieser Programme finden
Sie unter Textziffer (B.3) im Anhang zum Konzernabschluss des Integrierten Berichts 2023.
|
|
Vom Vorstand gehaltene Vergütungskomponenten
|
Anzahl Share Units |
Bezeichnung |
Zuteilungs- datum
|
1.1.2023 |
Während des Jahres |
31.12.2023
|
Ausstehend |
Zugeteilt |
Ausgeübt (AU)/ Angepasst (A)/ Verfallen (V)
|
Ausstehend
|
davon
noch nicht
erdient
|
davon einer
Haltefrist
unterliegend
|
Christian Klein (Vorstands- sprecher)
|
LTI 2020 - Tranche 2023 - FSU |
24.3.2023 |
0 |
16.726 |
0 |
|
16.726 |
16.726 |
16.726 |
LTI 2020 - Tranche 2023 - MSU |
24.3.2023 |
0 |
16.726 |
0 |
|
16.726 |
16.726 |
16.726 |
LTI 2020 - Tranche 2023 - RSU |
24.3.2023 |
0 |
16.726 |
0 |
|
16.726 |
16.726 |
16.726 |
LTI 2020 - Tranche 2022 - FSU |
28.3.2022 |
17.197 |
0 |
0 |
|
17.197 |
17.197 |
17.197 |
LTI 2020 - Tranche 2022 - MSU |
28.3.2022 |
17.197 |
0 |
0 |
|
17.197 |
17.197 |
17.197 |
LTI 2020 - Tranche 2022 - RSU |
28.3.2022 |
17.197 |
0 |
0 |
|
17.197 |
17.197 |
17.197 |
LTI 2020 - Tranche 2021 - FSU |
22.3.2021 |
17.230 |
0 |
0 |
|
17.230 |
17.230 |
17.230 |
LTI 2020 - Tranche 2021 - MSU |
22.3.2021 |
17.230 |
0 |
0 |
|
17.230 |
17.230 |
17.230 |
LTI 2020 - Tranche 2021 - RSU |
22.3.2021 |
17.230 |
0 |
0 |
|
17.230 |
17.230 |
17.230 |
LTI 2020 - Tranche 2020 - FSU |
29.2.2020 |
14.834 |
0 |
-6.178 |
A |
8.656 |
0 |
8.656 |
LTI 2020 - Tranche 2020 - MSU |
29.2.2020 |
14.834 |
0 |
-14.834 |
A |
0 |
0 |
0 |
LTI 2020 - Tranche 2020 - RSU |
29.2.2020 |
14.834 |
0 |
0 |
|
14.834 |
0 |
14.834 |
LTI 2016 - Tranche 2019 - PSU |
20.11.2019 |
4.678 |
0 |
-4.678 |
A/AU |
0 |
0 |
0 |
LTI 2016 - Tranche 2019 - PSU |
20.2.2019 |
15.628 |
0 |
-15.628 |
A/AU |
0 |
0 |
0 |
LTI 2016 - Tranche 2019 - RSU |
20.11.2019 |
3.119 |
0 |
-3.119 |
AU |
0 |
0 |
0 |
LTI 2016 - Tranche 2019 - RSU |
20.2.2019 |
10.419 |
0 |
-10.419 |
AU |
0 |
0 |
0 |
Dominik Asam (seit 7.3.2023)
|
LTI 2020 - Tranche 2023 - FSU |
24.3.2023 |
0 |
8.073 |
0 |
|
8.073 |
8.073 |
8.073 |
LTI 2020 - Tranche 2023 - MSU |
24.3.2023 |
0 |
8.073 |
0 |
|
8.073 |
8.073 |
8.073 |
LTI 2020 - Tranche 2023 - RSU |
24.3.2023 |
0 |
8.073 |
0 |
|
8.073 |
8.073 |
8.073 |
Sabine Bendiek1 (bis 31.12.2023)
|
LTI 2020 - Tranche 2023 - FSU |
24.3.2023 |
0 |
6.612 |
-4.960 |
V |
1.652 |
1.652 |
1.652 |
LTI 2020 - Tranche 2023 - MSU |
24.3.2023 |
0 |
6.612 |
-4.960 |
V |
1.652 |
1.652 |
1.652 |
LTI 2020 - Tranche 2023 - RSU |
24.3.2023 |
0 |
6.612 |
-4.960 |
V |
1.652 |
1.652 |
1.652 |
LTI 2020 - Tranche 2022 - FSU |
28.3.2022 |
8.612 |
0 |
-4.309 |
V |
4.303 |
4.303 |
4.303 |
LTI 2020 - Tranche 2022 - MSU |
28.3.2022 |
8.612 |
0 |
-4.309 |
V |
4.303 |
4.303 |
4.303 |
LTI 2020 - Tranche 2022 - RSU |
28.3.2022 |
8.612 |
0 |
-4.309 |
V |
4.303 |
4.303 |
4.303 |
LTI 2020 - Tranche 2021 - FSU |
22.3.2021 |
10.570 |
0 |
-2.648 |
V |
7.922 |
7.922 |
7.922 |
LTI 2020 - Tranche 2021 - MSU |
22.3.2021 |
10.570 |
0 |
-2.648 |
V |
7.922 |
7.922 |
7.922 |
LTI 2020 - Tranche 2021 - RSU |
22.3.2021 |
10.570 |
0 |
-2.648 |
V |
7.922 |
7.922 |
7.922 |
Anzahl Share Units |
Bezeichnung |
Zuteilungs- datum
|
1.1.2023 |
Während des Jahres |
31.12.2023
|
Ausstehend |
Zugeteilt |
Ausgeübt (AU)/ Angepasst (A)/ Verfallen (V)
|
Ausstehend
|
davon
noch nicht
erdient
|
davon einer
Haltefrist
unterliegend
|
Luka Mucic (bis 31.3.2023)
|
LTI 2020 - Tranche 2023 - FSU |
24.3.2023 |
0 |
8.819 |
-8.276 |
V |
543 |
543 |
543 |
LTI 2020 - Tranche 2023 - MSU |
24.3.2023 |
0 |
8.819 |
-8.276 |
V |
543 |
543 |
543 |
LTI 2020 - Tranche 2023 - RSU |
24.3.2023 |
0 |
8.819 |
-8.276 |
V |
543 |
543 |
543 |
LTI 2020 - Tranche 2022 - FSU |
28.3.2022 |
9.068 |
0 |
-6.244 |
V |
2.824 |
2.824 |
2.824 |
LTI 2020 - Tranche 2022 - MSU |
28.3.2022 |
9.068 |
0 |
-6.244 |
V |
2.824 |
2.824 |
2.824 |
LTI 2020 - Tranche 2022 - RSU |
28.3.2022 |
9.068 |
0 |
-6.244 |
V |
2.824 |
2.824 |
2.824 |
LTI 2020 - Tranche 2021 - FSU |
22.3.2021 |
8.679 |
0 |
-3.808 |
V |
4.871 |
4.871 |
4.871 |
LTI 2020 - Tranche 2021 - MSU |
22.3.2021 |
8.679 |
0 |
-3.808 |
V |
4.871 |
4.871 |
4.871 |
LTI 2020 - Tranche 2021 - RSU |
22.3.2021 |
8.679 |
0 |
-3.808 |
V |
4.871 |
4.871 |
4.871 |
LTI 2020 - Tranche 2020 - FSU |
29.2.2020 |
6.403 |
0 |
-3.370 |
V/A |
3.033 |
0 |
3.033 |
LTI 2020 - Tranche 2020 - MSU |
29.2.2020 |
6.403 |
0 |
-6.403 |
V/A |
0 |
0 |
0 |
LTI 2020 - Tranche 2020 - RSU |
29.2.2020 |
6.403 |
0 |
-1.205 |
V |
5.198 |
0 |
5.198 |
LTI 2016 - Tranche 2019 - PSU |
20.2.2019 |
15.628 |
0 |
-15.628 |
A/AU |
0 |
0 |
0 |
LTI 2016 - Tranche 2019 - RSU |
20.2.2019 |
10.419 |
0 |
-10.419 |
AU |
0 |
0 |
0 |
Scott Russell |
LTI 2020 - Tranche 2023 - FSU |
24.3.2023 |
0 |
8.667 |
0 |
|
8.667 |
8.667 |
8.667 |
LTI 2020 - Tranche 2023 - MSU |
24.3.2023 |
0 |
8.667 |
0 |
|
8.667 |
8.667 |
8.667 |
LTI 2020 - Tranche 2023 - RSU |
24.3.2023 |
0 |
8.667 |
0 |
|
8.667 |
8.667 |
8.667 |
LTI 2020 - Tranche 2022 - FSU |
28.3.2022 |
8.911 |
0 |
0 |
|
8.911 |
8.911 |
8.911 |
LTI 2020 - Tranche 2022 - MSU |
28.3.2022 |
8.911 |
0 |
0 |
|
8.911 |
8.911 |
8.911 |
LTI 2020 - Tranche 2022 - RSU |
28.3.2022 |
8.911 |
0 |
0 |
|
8.911 |
8.911 |
8.911 |
LTI 2020 - Tranche 2021 - FSU |
22.3.2021 |
8.170 |
0 |
0 |
|
8.170 |
8.170 |
8.170 |
LTI 2020 - Tranche 2021 - MSU |
22.3.2021 |
8.170 |
0 |
0 |
|
8.170 |
8.170 |
8.170 |
LTI 2020 - Tranche 2021 - RSU |
22.3.2021 |
8.170 |
0 |
0 |
|
8.170 |
8.170 |
8.170 |
Jürgen Müller |
LTI 2020 - Tranche 2023 - FSU |
24.3.2023 |
0 |
6.612 |
0 |
|
6.612 |
6.612 |
6.612 |
LTI 2020 - Tranche 2023 - MSU |
24.3.2023 |
0 |
6.612 |
0 |
|
6.612 |
6.612 |
6.612 |
LTI 2020 - Tranche 2023 - RSU |
24.3.2023 |
0 |
6.612 |
0 |
|
6.612 |
6.612 |
6.612 |
LTI 2020 - Tranche 2022 - FSU |
28.3.2022 |
6.798 |
0 |
0 |
|
6.798 |
6.798 |
6.798 |
LTI 2020 - Tranche 2022 - MSU |
28.3.2022 |
6.798 |
0 |
0 |
|
6.798 |
6.798 |
6.798 |
LTI 2020 - Tranche 2022 - RSU |
28.3.2022 |
6.798 |
0 |
0 |
|
6.798 |
6.798 |
6.798 |
LTI 2020 - Tranche 2021 - FSU |
22.3.2021 |
6.811 |
0 |
0 |
|
6.811 |
6.811 |
6.811 |
LTI 2020 - Tranche 2021 - MSU |
22.3.2021 |
6.811 |
0 |
0 |
|
6.811 |
6.811 |
6.811 |
LTI 2020 - Tranche 2021 - RSU |
22.3.2021 |
6.811 |
0 |
0 |
|
6.811 |
6.811 |
6.811 |
LTI 2020 - Tranche 2020 - FSU |
29.2.2020 |
5.864 |
0 |
-2.442 |
A |
3.422 |
0 |
3.422 |
LTI 2020 - Tranche 2020 - MSU |
29.2.2020 |
5.864 |
0 |
-5.864 |
A |
0 |
0 |
0 |
LTI 2020 - Tranche 2020 - RSU |
29.2.2020 |
5.864 |
0 |
0 |
|
5.864 |
0 |
5.864 |
LTI 2016 - Tranche 2019 - PSU |
20.2.2019 |
14.311 |
0 |
-14.311 |
A/AU |
0 |
0 |
0 |
LTI 2016 - Tranche 2019 - RSU |
20.2.2019 |
9.541 |
0 |
-9.541 |
AU |
0 |
0 |
0 |
Anzahl Share Units |
Bezeichnung |
Zuteilungs- datum
|
1.1.2023 |
Während des Jahres |
31.12.2023
|
Ausstehend |
Zugeteilt |
Ausgeübt (AU)/ Angepasst (A)/ Verfallen (V)
|
Ausstehend
|
davon
noch nicht
erdient
|
davon einer
Haltefrist
unterliegt
|
Thomas Saueressig |
LTI 2020 - Tranche 2023 - FSU |
24.3.2023 |
0 |
8.515 |
0 |
|
8.515 |
8.515 |
8.515 |
LTI 2020 - Tranche 2023 - MSU |
24.3.2023 |
0 |
8.515 |
0 |
|
8.515 |
8.515 |
8.515 |
LTI 2020 - Tranche 2023 - RSU |
24.3.2023 |
0 |
8.515 |
0 |
|
8.515 |
8.515 |
8.515 |
LTI 2020 - Tranche 2022 - FSU |
28.3.2022 |
7.125 |
0 |
0 |
|
7.125 |
7.125 |
7.125 |
LTI 2020 - Tranche 2022 - MSU |
28.3.2022 |
7.125 |
0 |
0 |
|
7.125 |
7.125 |
7.125 |
LTI 2020 - Tranche 2022 - RSU |
28.3.2022 |
7.125 |
0 |
0 |
|
7.125 |
7.125 |
7.125 |
LTI 2020 - Tranche 2021 - FSU |
22.3.2021 |
6.811 |
0 |
0 |
|
6.811 |
6.811 |
6.811 |
LTI 2020 - Tranche 2021 - MSU |
22.3.2021 |
6.811 |
0 |
0 |
|
6.811 |
6.811 |
6.811 |
LTI 2020 - Tranche 2021 - RSU |
22.3.2021 |
6.811 |
0 |
0 |
|
6.811 |
6.811 |
6.811 |
LTI 2020 - Tranche 2020 - FSU |
29.2.2020 |
5.864 |
0 |
-2.442 |
A |
3.422 |
0 |
3.422 |
LTI 2020 - Tranche 2020 - MSU |
29.2.2020 |
5.864 |
0 |
-5.864 |
A |
0 |
0 |
0 |
LTI 2020 - Tranche 2020 - RSU |
29.2.2020 |
5.864 |
0 |
0 |
|
5.864 |
0 |
5.864 |
LTI 2016 - Tranche 2019 - PSU |
1.11.2019 |
2.392 |
0 |
-2.392 |
A/AU |
0 |
0 |
0 |
LTI 2016 - Tranche 2019 - RSU |
1.11.2019 |
1.594 |
0 |
-1.594 |
AU |
0 |
0 |
0 |
Julia White |
LTI 2020 - Tranche 2023 - FSU |
24.3.2023 |
0 |
7.486 |
0 |
|
7.486 |
7.486 |
7.486 |
LTI 2020 - Tranche 2023 - MSU |
24.3.2023 |
0 |
7.486 |
0 |
|
7.486 |
7.486 |
7.486 |
LTI 2020 - Tranche 2023 - RSU |
24.3.2023 |
0 |
7.486 |
0 |
|
7.486 |
7.486 |
7.486 |
LTI 2020 - Tranche 2022 - FSU |
28.3.2022 |
10.944 |
0 |
0 |
|
10.944 |
10.944 |
10.944 |
LTI 2020 - Tranche 2022 - MSU |
28.3.2022 |
10.944 |
0 |
0 |
|
10.944 |
10.944 |
10.944 |
LTI 2020 - Tranche 2022 - RSU |
28.3.2022 |
10.944 |
0 |
0 |
|
10.944 |
10.944 |
10.944 |
LTI 2020 - Tranche 2021 - FSU |
22.3.2021 |
8.674 |
0 |
0 |
|
8.674 |
8.674 |
8.674 |
LTI 2020 - Tranche 2021 - MSU |
22.3.2021 |
8.674 |
0 |
0 |
|
8.674 |
8.674 |
8.674 |
LTI 2020 - Tranche 2021 - RSU |
22.3.2021 |
8.674 |
0 |
0 |
|
8.674 |
8.674 |
8.674 |
Summe |
|
|
593.424
|
214.530
|
-227.066
|
|
580.888
|
530.595
|
580.888
|
1 Da der Vorstandsvertrag von Sabine Bendiek am 31. Dezember 2023 endete, werden ihre gehaltenen LTI-Vergütungskomponenten
gemäß den Austrittsregelungen zeitanteilig reduziert.
Wesentliche Bedingungen
Bezeichnung |
Zuteilungs- datum
|
Zuteilungskurs (in €) |
Zeitwert am Zutei- lungsdatum (in €)
|
Ende der Perfor- mance-Periode
|
Ende des Erdie- nungszeitraums
|
Auszahlung |
LTI 2020 - Tranche 2023 - FSU |
24.3.2023 |
109,612 |
105,81 |
Dezember 2025 |
31.12.2026 |
Mai 2027 |
LTI 2020 - Tranche 2023 - MSU |
24.3.2023 |
109,612 |
130,56 |
Februar 2026 |
31.12.2026 |
Mai 2027 |
LTI 2020 - Tranche 2023 - RSU |
24.3.2023 |
109,612 |
105,81 |
k. A. |
31.12.2026 |
Mai 2027 |
LTI 2020 - Tranche 2022 - FSU |
28.3.2022 |
106,605 |
96,84 |
Dezember 2024 |
31.12.2025 |
Mai 2026 |
LTI 2020 - Tranche 2022 - MSU |
28.3.2022 |
106,605 |
108,20 |
Februar 2025 |
31.12.2025 |
Mai 2026 |
LTI 2020 - Tranche 2022 - RSU |
28.3.2022 |
106,605 |
96,84 |
k. A. |
31.12.2025 |
Mai 2026 |
LTI 2020 - Tranche 2021 - FSU |
22.3.2021 |
106,405 |
100,28 |
Dezember 2023 |
31.12.2024 |
Mai 2025 |
LTI 2020 - Tranche 2021 - MSU |
22.3.2021 |
106,405 |
115,19 |
Februar 2024 |
31.12.2024 |
Mai 2025 |
LTI 2020 - Tranche 2021 - RSU |
22.3.2021 |
106,405 |
100,28 |
k. A. |
31.12.2024 |
Mai 2025 |
LTI 2020 - Tranche 2020 - FSU |
29.2.2020 |
123,593 |
110,65 |
Dezember 2022 |
31.12.2023 |
Mai 2024 |
LTI 2020 - Tranche 2020 - MSU |
29.2.2020 |
123,593 |
122,22 |
Februar 2023 |
31.12.2023 |
Mai 2024 |
LTI 2020 - Tranche 2020 - RSU |
29.2.2020 |
123,593 |
110,65 |
k. A. |
31.12.2023 |
Mai 2024 |
LTI 2016 - Tranche 2019 - PSU |
20.2.2019 |
92,886 |
93,71 |
Februar 2023 |
31.12.2022 |
Mai 2023 |
LTI 2016 - Tranche 2019 - RSU |
20.2.2019 |
92,886 |
88,54 |
k. A. |
31.12.2022 |
Mai 2023 |
|
Leistungen an den Vorstand bei Tätigkeitsbeendigung
Zusagen an den Vorstand für den Fall der Tätigkeitsbeendigung
Altersversorgung
Mit den einzelnen Vorstandsmitgliedern wurden folgende Vereinbarungen zur Altersversorgung getroffen:
- |
Dominik Asam, Sabine Bendiek, Christian Klein, Luka Mucic, Jürgen Müller und Thomas Saueressig haben Anspruch auf eine Pension,
wenn sie das Pensionierungsalter von 62 Jahren erreicht haben. Voraussetzung hierfür ist, dass sie ihre Tätigkeit als Vorstandsmitglied
beendet haben (Altersrente) oder bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vor Erreichen des normalen Pensionierungsalters ausscheiden
(Invalidenrente, auf Basis einer gesundheitlichen Überprüfung). Außerdem wird, sofern abgedeckt, bei Tod eines ehemaligen
Vorstandsmitglieds eine Witwen- beziehungsweise Witwerrente gezahlt. Die Invalidenrente beträgt 100 % der erreichten Altersrente
und wird maximal bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres gezahlt und dann durch die Altersrente abgelöst. Die Witwen- beziehungsweise
Witwerrente beträgt 60 % der gezahlten Rente oder der Anwartschaft auf Invalidenrente zum Zeitpunkt des Todes. Auf die zugesagten
Leistungen besteht ein Rechtsanspruch gegen die SAP SE. Laufende Renten werden alljährlich einer Anpassungsprüfung unterzogen
und, abhängig von der Vereinbarung, gegebenenfalls entsprechend der Überschussbeteiligung der abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung
oder um jährlich 1 % erhöht. Bei Beendigung des Dienstverhältnisses vor Erreichen des Pensionierungsalters von 62 Jahren wird
der Rentenanspruch anteilig im Verhältnis der erreichten Betriebszugehörigkeit (Diensteintritt bis Dienstaustritt) zur maximal
möglichen Betriebszugehörigkeit ermittelt. Alternativ entspricht der Anspruch auf Leistungen den bis zu diesem Zeitpunkt entrichteten
Rentenbeiträgen. Das zur Anwendung kommende Versorgungssystem der SAP SE ist beitragsorientiert. Der Versorgungsbeitrag beträgt
4 % der anrechenbaren Bezüge bis zur anrechenbaren Beitragsbemessungsgrenze zuzüglich 14 % der anrechenbaren Bezüge oberhalb
der anrechenbaren Beitragsbemessungsgrenze. Als anrechenbare Bezüge gelten 180 % des Jahresgrundgehalts. Anrechenbare Beitragsbemessungsgrenze
ist die jeweils gültige jährliche Beitragsbemessungsgrenze (West) in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung.
|
- |
Für Scott Russell und Julia White zahlte die SAP Versorgungsbeiträge an einem externen Versorgungsplan. Die Höhe der Beiträge
der SAP entspricht den Beitragszahlungen, die Scott Russell und Julia White dem Versorgungsplan selbst zuführen.
|
|
Rentenansprüche amtierender Vorstandsmitglieder
Tsd. € |
Dienstzeitaufwand |
Barwert der Pensionsverpflichtung |
Planvermögen |
Netto-Schuld/-Vermögen |
|
2023
|
2022 |
31.12.2023
|
31.12.2022 |
31.12.2023
|
31.12.2022 |
31.12.2023
|
31.12.2022 |
Christian Klein (Vorstandssprecher)1 |
85,5 |
217,4 |
621,8 |
420,0 |
1.244,8 |
990,2 |
-623,0 |
-570,2 |
Dominik Asam1 (seit 7.3.2023)
|
0 |
0 |
57,7 |
0 |
0 |
0 |
57,7 |
0 |
Sabine Bendiek1 (bis 31.12.2023)
|
73,1 |
125,6 |
237,1 |
145,6 |
487,4 |
324,8 |
-250,3 |
-179,2 |
Luka Mucic1 (bis 31.3.2023)
|
0 |
155,7 |
681,5 |
548,5 |
1.358,5 |
1.292,6 |
-677,0 |
-744,1 |
Jürgen Müller1 |
46,4 |
124,1 |
286,7 |
180,1 |
777,4 |
615,0 |
-490,7 |
-434,9 |
Thomas Saueressig1 |
52,9 |
146,4 |
307,2 |
167,4 |
625,3 |
454,4 |
-318,1 |
-287,0 |
Summe
|
257,9
|
769,2
|
2.192,0
|
1.461,6
|
4.493,4
|
3.677,0
|
-2.301,4
|
-2.215,4
|
1 Die hier dargestellten Werte stellen nur die Ansprüche dar, die Christian Klein, Dominik Asam, Sabine Bendiek, Luka Mucic,
Jürgen Müller und Thomas Saueressing aus dem Pensionsplan der Vorstandsmitglieder erhalten werden.
Rentenansprüche ausgeschiedener Vorstandsmitglieder
Tsd. € |
Pensionszahlungen |
Barwert der Pensionsverpflichtung |
Planvermögen |
Netto-Schuld/-Vermögen |
|
2023
|
2022 |
31.12.2023
|
31.12.2022 |
31.12.2023
|
31.12.2022 |
31.12.2023
|
31.12.2022 |
Werner Brandt (bis 30.6.2014)
|
110,3 |
102,1 |
2.145,4 |
1.766,0 |
2.022,8 |
1.655,4 |
122,6 |
110,6 |
Luisa Deplazes Delgado (bis 30.6.2013)
|
0 |
0 |
107,8 |
91,8 |
187,0 |
183,8 |
-79,2 |
-92,0 |
Adaire Fox-Martin (bis 30.6.2021)
|
0 |
0 |
386,3 |
331,1 |
750,2 |
734,2 |
-363,9 |
-403,1 |
Bernd Leukert (bis 31.3.2019)
|
0 |
0 |
589,8 |
501,5 |
1.135,7 |
1.117,6 |
-545,9 |
-616,1 |
Gerhard Oswald (bis 31.12.2016)
|
377,6 |
342,3 |
6.944,0 |
5.931,9 |
6.617,9 |
5.335,3 |
326,1 |
596,6 |
Stefan Ries (bis 31.5.2020)
|
0 |
0 |
345,5 |
295,3 |
680,1 |
665,8 |
-334,6 |
-370,5 |
|
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
Für alle Vorstandsmitglieder wird ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot von zwölf Monaten vereinbart. Für die Dauer dieses
Wettbewerbsverbots erhält das jeweilige
Vorstandsmitglied eine Karenzentschädigung. Diese beträgt 50 % seiner durchschnittlichen vertragsgemäßen Leistungen. Bei der
Ermittlung des Durchschnitts werden die vorangegangenen drei Jahre zugrunde gelegt. Das Vorstandsmitglied muss sich einen
anderweitigen Erwerb auf die Entschädigung anrechnen lassen. In Übereinstimmung mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex
(DCGK) wird der Aufsichtsrat eine Abfindungszahlung auf die Karenzentschädigung anrechnen.
Die folgende Tabelle zeigt die theoretischen Beträge für die Nettobarwerte der für das nachvertragliche Wettbewerbsverbot
zahlbaren Karenzentschädigungen. Der Berechnung sind folgende Annahmen zugrunde gelegt:
- |
Das Vorstandsmitglied verlässt das Unternehmen zum regulären Ende seiner jeweiligen aktuellen Vertragslaufzeit.
|
- |
Die durchschnittlichen vertragsgemäßen Leistungen, die das jeweilige Vorstandsmitglied unmittelbar vor dem Firmenaustritt
bezieht, sind genauso hoch wie seine im Jahr 2023 bezogene Vergütung.
|
Es ist davon auszugehen, dass die tatsächlichen Entschädigungen für das nachvertragliche Wettbewerbsverbot von den hier dargestellten
Beträgen abweichen werden. Dies hängt vom genauen Zeitpunkt des Firmenaustritts sowie von der Vergütungshöhe und der Zielerreichung
zu diesem Zeitpunkt ab.
|
|
Nettobarwert der Wettbewerbsverbotsentschädigungen
Tsd. € |
Vertragslaufzeit |
Abzinsungssatz (in %) |
Nettobarwert
|
Christian Klein (Vorstandssprecher) |
30.4.2025 |
3,44 |
3.421,6 |
Dominik Asam (seit 7.3.2023) |
6.3.2025 |
3,32 |
1.835,9 |
Jürgen Müller |
31.12.2024 |
3,57 |
1.763,5 |
Scott Russell |
31.1.2024 |
3,33 |
1.390,3 |
Thomas Saueressig |
31.10.2025 |
3,36 |
1.699,5 |
Julia White |
29.2.2024 |
3,33 |
1.152,2 |
Summe
|
|
|
11.263,1
|
Sabine Bendiek legte ihr Vorstandmandat zum Ende ihrer Amtszeit am 31. Dezember 2023 nieder. Für die Dauer des nachvertraglichen
Wettbewerbsverbots erhält sie seit Januar 2024 über einen Zeitraum von 12 Monaten eine monatliche Karenzentschädigung in Höhe
von insgesamt 2.452.967 €.
Zusagen an den Vorstand für den Fall der vorzeitigen Tätigkeitsbeendigung
Abfindungen
Die Verträge aller Vorstandsmitglieder sehen vor, dass die SAP SE im Fall der vorzeitigen Beendigung des jeweiligen Vorstandsvertrags
(zum Beispiel bei Beendigung durch die SAP SE ohne wichtigen Grund durch Widerruf der Bestellung, Eintritt einer Berufsunfähigkeit
oder Change of Control) eine Abfindung zahlt. Die Höhe der Abfindung bemisst sich nach der noch ausstehenden, angemessen abgezinsten
Zielvergütung für die gesamte Restlaufzeit des Vertrags. Gemäß Ziffer G.13 des DCGK sollen Zahlungen an Vorstandsmitglieder
bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten. Die Jahresvergütung
entspricht der individuellen Gesamt-Zielvergütung bestehend aus der Festvergütung sowie den beiden erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteilen.
Im Fall eines Kontrollwechsels (Change of Control) soll die Zahlung nicht höher als 150 % des Abfindungs-Caps sein. Der Abfindungsanspruch
besteht nicht, wenn Vorstandsmitglieder nicht mindestens ein Jahr als Vorstand in Diensten der SAP standen und sofern die
Vorstandsmitglieder das Ausscheiden aus den Diensten der SAP SE zu vertreten haben.
Bei Erlöschen oder Entfallen der Bestellung als Vorstandsmitglied aufgrund oder infolge einer Umwandlungs- und/oder Umstrukturierungsmaßnahme
oder im Fall eines Change of Control haben die SAP SE und jedes Vorstandsmitglied innerhalb einer Frist von acht Wochen nach
Eintreten des Ereignisses das Recht, den Anstellungsvertrag mit einer Frist von sechs Monaten zu kündigen. Ein Change of Control
liegt in folgenden Fällen vor:
- |
bei Entstehen einer Übernahmeverpflichtung nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) gegenüber den Aktionären
der SAP SE;
|
- |
bei einer Verschmelzung der SAP SE mit einem anderen Unternehmen, bei der die SAP SE der untergehende Rechtsträger ist;
|
- |
bei Abschluss eines Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrags mit der SAP SE als abhängigem Unternehmen.
|
Ein weiterer Grund für die vorzeitige Beendigung des Vertrags ist der Widerruf der Bestellung des Vorstandsmitglieds als Vorstand
der SAP SE im Zusammenhang mit einem Change of Control.
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
Die oben erläuterte Karenzentschädigung für das nachvertragliche Wettbewerbsverbot gilt auch im Fall der vorzeitigen Beendigung
der Vorstandstätigkeit.
Dauerhafte Erwerbsunfähigkeit
Im Fall einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit endet der Vertrag eines Vorstandsmitglieds zum Ende des Quartals, in dem die
dauerhafte Erwerbsunfähigkeit festgestellt wurde. Das Vorstandsmitglied erhält in diesem Fall zusätzlich zu einer eventuellen
Invalidenrente aus der oben beschriebenen Altersversorgung das monatliche Grundgehalt (Festvergütung) für weitere zwölf Monate
ab dem Tag, an dem die dauerhafte Erwerbsunfähigkeit festgestellt wurde.
Vereinbarungen mit Vorstandsmitgliedern für den Fall der vorzeitigen Tätigkeitsbeendigung
Luka Mucic verständigte sich mit dem Aufsichtsrat einvernehmlich darauf, sein Anstellungsverhältnis bei der SAP zum 31. März
2023 zu beenden. Gemäß der Aufhebungsvereinbarung kommen im Zusammenhang mit der vorzeitigen Beendigung seiner Vorstandstätigkeit
folgende Zahlungen zur Anwendung:
- |
eine Abfindungszahlung in Höhe von 9.600.000 € für die Restlaufzeit seiner ursprünglichen Bestellung als Vorstandsmitglied
bis zum 31. März 2026
|
- |
die monatliche Festvergütung bis zum 31. März 2023
|
- |
Beim STI 2022 und STI 2023 wird gemäß den Planbedingungen verfahren und der STI 2023 zeitanteilig reduziert.
|
- |
Bei den im Rahmen des LTI-Plans 2016 und des LTI 2020 zugeteilten Rechten wird in Bezug auf die Leistungskriterien und den
Auszahlungszeitplan gemäß den Planbedingungen verfahren. Die Tranche für 2023 wird zeitanteilig reduziert.
|
- |
Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot kommt zum Tragen, und die Karenzentschädigung wird gemäß Ziffer G.13 des DCGK auf die
Abfindung angerechnet.
|
|
|
Vergütung an ausgeschiedene Vorstandsmitglieder im Jahr 2023
|
Tsd. € |
Abfindung |
% der Summe
|
LTI-Plan 2020 - Tranche 2020
|
LTI-Plan 2016 - Tranche 20191 |
Summe erfolgsabhängige Vergütung
|
% der Summe
|
Summe
|
Michael Kleinemeier (bis 30.4.2020)
|
|
0 |
1.494,6 |
276,7 |
1.771,3 |
100,0 |
1.771,3
|
Jennifer Morgan (bis 30.4.2020) |
|
0 |
1.144,7 |
423,8 |
1.568,5 |
100,0 |
1.568,5
|
Luka Mucic (bis 31.3.2023) |
9.600,0 |
100,0 |
|
|
0 |
0 |
9.600,0
|
Stefan Ries (bis 31.5.2020) |
|
0 |
522,9 |
250,9 |
773,8 |
100,0 |
773,8
|
1 Individueller Differenzbetrag zwischen dem tatsächlichen Auszahlungsbetrag im Jahr 2023 und dem theoretischen Auszahlungsbetrag
zum 31.12.2022
|
Gehaltene LTI-Vergütungskomponenten von in Vorjahren ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern im Jahr 2023
|
Anzahl Share Units |
Bezeichnung |
Zuteilungs- datum
|
1.1.2023 |
Während des Jahres |
31.12.2023
|
Ausstehend |
Ausgeübt(AU)/ Angepasst (A)/ Verfallen (V)
|
Ausstehend
|
davon
noch nicht
erdient
|
davon einer
Haltefrist
unterliegend
|
Robert Enslin (bis 5.4.2019)
|
LTI 2016 - Tranche 2019 - PSU |
20.2.2019 |
15.893 |
-15.893 |
A/AU |
0 |
0 |
0 |
LTI 2016 - Tranche 2019 - RSU |
20.2.2019 |
722 |
-722 |
AU |
0 |
0 |
0 |
Michael Kleinemeier (bis 30.4.2020)
|
LTI 2020 - Tranche 2020 - FSU |
29.2.2020 |
6.403 |
-2.667 |
A |
3.736 |
0 |
3.736 |
LTI 2020 - Tranche 2020 - MSU |
29.2.2020 |
6.403 |
-6.403 |
A |
0 |
0 |
0 |
LTI 2020 - Tranche 2020 - RSU |
29.2.2020 |
6.403 |
0 |
|
6.403 |
0 |
6.403 |
LTI 2016 - Tranche 2019 - PSU |
20.2.2019 |
20.375 |
-20.375 |
A/AU |
0 |
0 |
0 |
LTI 2016 - Tranche 2019 - RSU |
20.2.2019 |
5.213 |
-5.213 |
AU |
0 |
0 |
0 |
Bernd Leukert (bis 31.3.2019)
|
LTI 2016 - Tranche 2019 - PSU |
20.2.2019 |
20.335 |
-20.335 |
A/AU |
0 |
0 |
0 |
LTI 2016 - Tranche 2019 - RSU |
20.2.2019 |
6.594 |
-6.594 |
AU |
0 |
0 |
0 |
Bill McDermott (bis 15.11.2019)
|
LTI 2016 - Tranche 2019 - PSU |
20.2.2019 |
46.880 |
-46.880 |
A/AU |
0 |
0 |
0 |
LTI 2016 - Tranche 2019 - RSU |
20.2.2019 |
7.348 |
-7.348 |
AU |
0 |
0 |
0 |
Anzahl Share Units |
Bezeichnung |
Zuteilungs- datum
|
1.1.2023 |
Während des Jahres |
31.12.2023
|
Ausstehend |
Ausgeübt (AU)/ Angepasst (A)/ Verfallen (V)
|
Ausstehend
|
davon
noch nicht
erdient
|
davon einer
Haltefrist
unterliegend
|
Jennifer Morgan (bis 30.4.2020)
|
LTI 2020 - Tranche 2020 - FSU |
29.2.2020 |
4.904 |
-2.043 |
A |
2.861 |
0 |
2.861 |
LTI 2020 - Tranche 2020 - MSU |
29.2.2020 |
4.904 |
-4.904 |
A |
0 |
0 |
0 |
LTI 2020 - Tranche 2020 - RSU |
29.2.2020 |
4.904 |
0 |
|
4.904 |
0 |
4.904 |
LTI 2016 - Tranche 2019 - PSU |
20.11.2019 |
3.826 |
-3.826 |
A/AU |
0 |
0 |
0 |
LTI 2016 - Tranche 2019 - PSU |
25.7.2019 |
2.781 |
-2.781 |
A/AU |
0 |
0 |
0 |
LTI 2016 - Tranche 2019 - PSU |
20.2.2019 |
15.628 |
-15.628 |
A/AU |
0 |
0 |
0 |
LTI 2016 - Tranche 2019 - RSU |
20.11.2019 |
2.552 |
-2.552 |
AU |
0 |
0 |
0 |
LTI 2016 - Tranche 2019 - RSU |
25.7.2019 |
1.853 |
-1.853 |
AU |
0 |
0 |
0 |
LTI 2016 - Tranche 2019 - RSU |
20.2.2019 |
10.419 |
-10.419 |
AU |
0 |
0 |
0 |
Stefan Ries (bis 31.5.2020)
|
LTI 2020 - Tranche 2020 - FSU |
29.2.2020 |
2.240 |
-933 |
A |
1.307 |
0 |
1.307 |
LTI 2020 - Tranche 2020 - MSU |
29.2.2020 |
2.240 |
-2.240 |
A |
0 |
0 |
0 |
LTI 2020 - Tranche 2020 - RSU |
29.2.2020 |
2.240 |
0 |
|
2.240 |
0 |
2.240 |
LTI 2016 - Tranche 2019 - PSU |
20.2.2019 |
13.165 |
-13.165 |
A/AU |
0 |
0 |
0 |
LTI 2016 - Tranche 2019 - RSU |
20.2.2019 |
8.776 |
-8.776 |
AU |
0 |
0 |
0 |
Summe
|
|
|
223.001
|
-201.550
|
|
21.451
|
0
|
21.451
|
|
Sonstige Angaben zum Vorstand
Im Geschäftsjahr 2023 sowie im Vorjahr gewährte SAP keine Vorschüsse auf künftige Gehaltszahlungen oder Kredite an Vorstandsmitglieder
und ging keine Haftungsverhältnisse zugunsten dieser Personen ein.
Die Mitglieder von Organen der SAP SE sowie aller Organe der verbundenen Unternehmen im In- und Ausland werden von der SAP
SE beziehungsweise den verbundenen Unternehmen von Ansprüchen Dritter im gesetzlich zulässigen Rahmen freigestellt. Zu diesem
Zweck unterhält SAP eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Gruppenversicherung für Organmitglieder und leitende Angestellte der
SAP (D&O-Versicherung). Sie wird jeweils für ein Jahr abgeschlossen und jährlich verlängert. Die Versicherung deckt das persönliche
Haftungsrisiko für den Fall ab, dass der Personenkreis bei Ausübung seiner Führungstätigkeit für Vermögensschäden in Anspruch
genommen wird. Gemäß § 93 Abs. 2 AktG sieht die bestehende D&O-Versicherung einen Selbstbehalt für Vorstandsmitglieder der
SAP SE vor.
Vergleichende Darstellung der Veränderung der Vergütung und der Ertragsentwicklung
Die folgende Tabelle zeigt die relative Veränderung der Vergütung amtierender sowie ausgeschiedener Vorstandsmitglieder, der
durchschnittlichen Vergütung der Mitarbeitenden des SAP-Konzerns (auf Basis von Vollzeitbeschäftigten) sowie die jährlichen
Veränderungen ausgewählter Ertragskennzahlen. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder gilt gemäß § 162 AktG als gewährt und
geschuldet.
Die Darstellung der durchschnittlichen Mitarbeitervergütung basiert auf der durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeitenden (auf
Basis von Vollzeitbeschäftigten) im jeweiligen Jahr. Die durchschnittliche Mitarbeitervergütung setzt sich aus dem Personalaufwand
für Gehälter, Nebenleistungen, Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung und sämtlichen kurz- und langfristigen variablen
Vergütungskomponenten zusammen, die dem Geschäftsjahr zuzurechnen sind. Somit entspricht die Mitarbeitervergütung der gewährten
und geschuldeten Vergütung im Sinne von § 162 AktG und steht damit im Einklang mit der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung.
|
|
2019 zu 2018 |
2020 zu 2019 |
2021 zu 2020 |
20221) |
2022 zu 2021 |
20231) |
2023 zu 20221) |
|
Änderung in % |
Änderung in % |
Änderung in % |
Tsd. € |
Änderung in % |
Tsd. €
|
Änderung in %
|
Amtierende Vorstandsmitglieder
|
|
|
|
|
|
|
|
Christian Klein (Vorstandssprecher) (seit 1.1.2018)
|
7 |
-40 |
425 |
4.674 |
-20 |
7.158 |
53
|
Dominik Asam (seit 7.3.2023) |
k. A. |
k. A. |
k. A. |
k. A. |
k. A. |
3.943 |
k. A.
|
Sabine Bendiek (seit 1.1.2021 bis 31.12.2023) |
k. A. |
k. A. |
k. A. |
1.412 |
-65 |
2.017 |
43
|
Jürgen Müller (seit 1.1.2019) |
k. A. |
-56 |
307 |
3.210 |
10 |
3.653 |
14
|
|
2019 zu 2018 |
2020 zu 2019 |
2021 zu 2020 |
2022 |
2022 zu 2021 |
2023 |
2023 zu 2022 |
|
Änderung in % |
Änderung in % |
Änderung in % |
Tsd. € |
Änderung in % |
Tsd. €
|
Änderung in %
|
Scott Russell (seit 1.2.2021) |
k. A. |
k. A. |
k. A. |
2.283 |
2 |
3.076 |
35
|
Thomas Saueressig (seit 1.11.2019) |
k. A. |
162 |
307 |
1.731 |
-41 |
3.611 |
109
|
Julia White (seit 1.3.2021) |
k. A. |
k. A. |
k. A. |
2.280 |
-45 |
2.556 |
12
|
Ausgeschiedene Vorstandsmitglieder
|
|
|
|
|
|
|
|
Werner Brandt (bis 30.6.2014) |
0 |
2 |
2 |
102 |
0 |
110 |
8
|
Michael Kleinemeier (bis 30.4.2020) |
57 |
38 |
-65 |
1.617 |
-4 |
1.495 |
-8
|
Jennifer Morgan (bis 30.4.2020) |
10 |
747 |
-92 |
2.610 |
97 |
1.145 |
-56
|
Luka Mucic (bis 31.3.2023) |
-36 |
-46 |
127 |
3.248 |
-25 |
11.634 |
258
|
Gerhard Oswald (bis 31.12.2016) |
-82 |
-53 |
0 |
342 |
0 |
378 |
10
|
Stefan Ries (bis 31.5.2020) |
61 |
230 |
-80 |
1.497 |
-20 |
523 |
-65
|
Ertragskennzahlen
|
|
|
|
|
|
|
|
Umsatzerlöse SAP-Konzern (Non-IFRS) |
12 |
-1 |
2 |
29.520 |
11 |
31.207 |
6
|
Umsatzerlöse SAP SE (HGB) |
7 |
-4 |
5 |
17.786 |
16 |
19.018 |
7
|
Betriebsergebnis SAP-Konzern (Non-IFRS) |
15 |
1 |
-1 |
7.989 |
-2 |
8.722 |
9
|
Jahresüberschuss SAP SE (HGB) |
-31 |
87 |
8 |
1.912 |
-29 |
4.766 |
149
|
Durchschnittliche Jahresvergütung der Mitarbeitenden des SAP-Konzerns
|
21
|
-12
|
13
|
139
|
4 |
156
|
12
|
1 SAP-Konzern (Non-IFRS) 2022 und 2023 aus
fortgeführten Geschäftsbereichen
|
Vergütung des Aufsichtsrats
Vergütungssystem
Die Vergütung des Aufsichtsrats der SAP ist in § 16 der Satzung der SAP SE geregelt. Dieser Paragraf wurde durch den Beschluss
der SAP-Hauptversammlung vom 11. Mai 2023 angepasst. Für die neu eingeführte Rolle des Lead Independent Director wurde dabei
eine zusätzliche Vergütung festgelegt.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine jährliche Grundvergütung von 165.000 €. Der
Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine jährliche Grundvergütung von 275.000 €, seine Stellvertreterin beziehungsweise sein
Stellvertreter 220.000 €. Zusätzlich erstattet SAP den Mitgliedern des Aufsichtsrats die auf die Aufsichtsratsvergütung entfallende
Umsatzsteuer.
Für die Mitgliedschaft im Prüfungs- und Compliance-Ausschuss erhalten die Aufsichtsratsmitglieder zusätzlich eine feste Vergütung
von jährlich 50.000 € und für die Mitgliedschaft in einem anderen Ausschuss des Aufsichtsrats 35.000 €, soweit der jeweilige
Ausschuss im Geschäftsjahr getagt hat. Der Vorsitzende des Prüfungs- und Compliance-Ausschusses erhält 95.000 €, die Vorsitzenden
der anderen Ausschüsse erhalten 50.000 €. Wird eine stellvertretende Vorsitzende beziehungsweise ein stellvertretender Vorsitzender
eines Ausschusses bestimmt, erhält diese oder dieser jährlich 43.500 €. Der stellvertretende Vorsitz im Prüfungs- und Compliance-Ausschuss
wird mit jährlich 72.500 € vergütet. Die feste Vergütung ist nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbar.
Sofern der Aufsichtsrat einen Lead Independent Director ernennt, erhält der Lead Independent Director zusätzlich zu seiner
Grundvergütung und seiner Vergütung für etwaige Mitgliedschaften in Ausschüssen eine Vergütung von jährlich 50.000 €.
Aufsichtsratsmitglieder, die nicht während des gesamten Geschäftsjahres im Amt waren, erhalten für jeden angefangenen Monat
ihrer Tätigkeit ein Zwölftel der Jahresvergütung. Entsprechendes gilt für die erhöhte Vergütung für den Vorsitzenden und den
oder die Stellvertreter, für die Vergütung für den Vorsitz, einen etwaigen stellvertretenden Vorsitz, die Mitgliedschaft in
einem Ausschuss sowie für die zusätzliche Vergütung des Lead Independent Director.
|
Vergütung des Aufsichtsrats 2023
Tsd. € |
2023
|
2022 |
|
Fester
Vergütungs-
bestandteil
|
% der
Gesamt-
vergütung
|
Ausschuss-
vergütung
|
% der
Gesamt-
vergütung
|
Gesamt
|
Fester Vergütungs- bestandteil
|
% der Gesamt- vergütung
|
Ausschuss- vergütung
|
% der Gesamt- vergütung
|
Gesamt |
Prof. Dr. h. c. mult. Hasso Plattner (Vorsitzender) |
275,0 |
64,0 |
155,0 |
36,0 |
430,0 |
275,0 |
62,6 |
164,2 |
37,4 |
439,2 |
Lars Lamadé (stellvertretender Vorsitzender) |
220,0 |
67,7 |
105,0 |
32,3 |
325,0 |
220,0 |
67,7 |
105,0 |
32,3 |
325,0 |
Manuela Asche-Holstein |
165,0 |
57,9 |
120,0 |
42,1 |
285,0 |
165,0 |
64,5 |
90,8 |
35,5 |
255,8 |
Aicha Evans |
165,0 |
51,6 |
155,0 |
48,4 |
320,0 |
165,0 |
51,6 |
155,0 |
48,4 |
320,0 |
Prof. Dr. Gesche Joost (bis 11.5.2023) |
68,8 |
70,3 |
29,2 |
29,8 |
97,9 |
165,0 |
70,2 |
70,0 |
29,8 |
235,0 |
Margret Klein-Magar |
165,0 |
57,9 |
120,0 |
42,1 |
285,0 |
165,0 |
57,9 |
120,0 |
42,1 |
285,0 |
Monika Kovachka-Dimitrova |
165,0 |
61,1 |
105,0 |
38,9 |
270,0 |
165,0 |
61,1 |
105,0 |
38,9 |
270,0 |
Peter Lengler |
165,0 |
57,9 |
120,0 |
42,1 |
285,0 |
165,0 |
57,9 |
120,0 |
42,1 |
285,0 |
Jennifer Xin-Zhe Li (seit 18.5.2022) |
165,0 |
55,9 |
130,0 |
44,1 |
295,0 |
110,0 |
60,8 |
70,8 |
39,2 |
180,8 |
Bernard Liautaud (bis 18.5.2022) |
k. A. |
k. A. |
k. A. |
k. A. |
k. A. |
68,8 |
70,3 |
29,2 |
29,8 |
97,9 |
Dr. Qi Lu |
165,0 |
61,1 |
105,0 |
38,9 |
270,0 |
165,0 |
61,1 |
105,0 |
38,9 |
270,0 |
Gerhard Oswald |
165,0 |
51,4 |
156,3 |
48,6 |
321,3 |
165,0 |
59,7 |
111,2 |
40,3 |
276,2 |
Christine Regitz |
165,0 |
59,2 |
113,5 |
40,8 |
278,5 |
165,0 |
59,2 |
113,5 |
40,8 |
278,5 |
Dr. h. c. Punit Renjen (seit 11.5.2023) |
146,7 |
64,5 |
80,9 |
35,6 |
227,5 |
k. A. |
k. A. |
k. A. |
k. A. |
k. A. |
Dr. Friederike Rotsch |
165,0 |
42,9 |
220,0 |
57,1 |
385,0 |
165,0 |
49,3 |
170,0 |
50,7 |
335,0 |
Heike Steck |
165,0 |
56,3 |
128,3 |
43,7 |
293,3 |
165,0 |
61,1 |
105,0 |
38,9 |
270,0 |
Helmut Stengele |
165,0 |
100,0 |
0 |
0 |
165,0 |
165,0 |
100,0 |
0 |
0 |
165,0 |
Dr. Rouven Westphal |
165,0 |
53,4 |
143,8 |
46,6 |
308,8 |
165,0 |
51,0 |
158,3 |
49,0 |
323,3 |
Dr. Gunnar Wiedenfels |
165,0 |
55,0 |
135,0 |
45,0 |
300,0 |
165,0 |
53,3 |
144,6 |
46,7 |
309,6 |
James Wright |
165,0 |
57,9 |
120,0 |
42,1 |
285,0 |
165,0 |
57,9 |
120,0 |
42,1 |
285,0 |
Summe
|
3.185,4
|
|
2.241,9
|
|
5.427,3
|
3.148,8
|
|
2.057,7
|
|
5.206,4
|
|
Wir haben im Geschäftsjahr 2023 Leistungen von Mitgliedern des Aufsichtsrats (einschließlich Leistungen von Arbeitnehmervertretern
im Aufsichtsrat in ihrer Funktion als Mitarbeitende der SAP) in Höhe von 1.959.000 € (2022: 1.855.000 €) erhalten.
Vom Aufsichtsrat gehaltene Vergütungskomponenten mit langfristiger Anreizwirkung
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für ihre Aufsichtsratstätigkeit keine anteilsbasierten Vergütungen. Sofern Arbeitnehmervertreter
im Aufsichtsrat anteilsbasierte Vergütungen erhalten, resultieren diese Leistungen aus ihrer Stellung als Mitarbeitende der
SAP und sind von ihrer Aufsichtsratstätigkeit unabhängig.
|
|
Sonstige Angaben zum Aufsichtsrat
Im Geschäftsjahr 2023 sowie im Vorjahr
gewährte die SAP keine Vorschüsse auf künftige Gehaltszahlungen oder Kredite an Mitglieder des Aufsichtsrats und ging keine
Haftungsverhältnisse zugunsten dieser Personen ein.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Hasso Plattner, hat nach seinem Wechsel in den Aufsichtsrat im Mai 2003 einen Beratungsvertrag
mit der SAP abgeschlossen. Dieser Beratungsvertrag sieht keine Vergütungen vor. SAP entstanden daher aus diesem Vertrag lediglich
Aufwendungen aus der Erstattung der angefallenen Spesen.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden von der SAP SE von Ansprüchen Dritter im gesetzlich zulässigen Rahmen freigestellt.
Zu diesem Zweck unterhält SAP eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Gruppenversicherung für Organmitglieder und leitende Angestellte
der SAP (D&O-Versicherung). Die Prämien hierfür entrichtet nach unserer Satzung die SAP.
Vergleichende Darstellung der Veränderung der Vergütung und der Ertragsentwicklung
Die folgende Tabelle zeigt die relative Veränderung der Vergütung amtierender sowie ausgeschiedener Aufsichtsratsmitglieder,
der durchschnittlichen Vergütung der Mitarbeitenden der SAP (auf Basis von Vollzeitbeschäftigten) sowie die jährlichen Veränderungen
ausgewählter Ertragskennzahlen.
|
|
2019 zu 2018 |
2020 zu 2019 |
2021 zu 2020 |
20221) |
2022 zu 2021 |
20231) |
2023 zu 20221) |
Änderung in % |
|
Änderung in % |
Änderung in % |
Tsd. € |
Änderung in % |
Tsd. € |
Änderung in % |
Amtierende Aufsichtsratsmitglieder
|
|
|
|
|
|
|
|
Prof. Dr. h. c. mult. Hasso Plattner (Vorsitzender)
|
-10 |
4 |
1 |
439 |
27 |
430 |
-2
|
Lars Lamadé (stellvertretender Vorsitzender (seit 1.1.2022)
|
0 |
0 |
6 |
325 |
64 |
325 |
0
|
Manuela Asche-Holstein (seit 8.7.2021) |
k. A. |
k. A. |
k. A. |
256 |
200 |
285 |
11
|
Aicha Evans (seit 1.7.2017) |
2 |
0 |
6 |
320 |
52 |
320 |
0
|
Margret Klein-Magar (stellvertretende Vorsitzende bis 31.12.2021)
|
2 |
0 |
4 |
285 |
10 |
285 |
0
|
Monika Kovachka-Dimitrova (seit 15.5.2019) |
k. A. |
50 |
1 |
270 |
42 |
270 |
0
|
Peter Lengler (seit 10.8.2021) |
k. A. |
k. A. |
k. A. |
285 |
255 |
285 |
0
|
Jennifer Xin-Zhe Li (seit 18.5.2022) |
k. A. |
k. A. |
k. A. |
181 |
k. A. |
295 |
63
|
Dr. Qi Lu (seit 21.12.2020) |
k. A. |
k. A. |
1.288 |
270 |
41 |
270 |
0
|
Gerhard Oswald (seit 1.1.2019) |
k. A. |
6 |
-3 |
276 |
24 |
321 |
16
|
Christine Regitz |
4 |
1 |
5 |
279 |
34 |
279 |
0
|
Dr. h. c. Punit Renjen (seit 11.5.2023) |
k. A. |
k. A. |
k. A. |
0 |
k. A. |
219 |
k. A.
|
Dr. Friederike Rotsch (seit 17.5.2018) |
62 |
3 |
8 |
335 |
44 |
385 |
15
|
Heike Steck (seit 15.5.2019) |
k. A. |
50 |
9 |
270 |
32 |
270 |
0
|
Helmut Stengele (seit 29.10.2021) |
k. A. |
k. A. |
k. A. |
165 |
300 |
165 |
0
|
Dr. Rouven Westphal (seit 12.5.2021) |
k. A. |
k. A. |
k. A. |
323 |
133 |
309 |
-4
|
Dr. Gunnar Wiedenfels (seit 15.5.2019) |
k. A. |
50 |
0 |
310 |
52 |
300 |
-3
|
James Wright (seit 15.5.2019) |
k. A. |
50 |
0 |
285 |
40 |
285 |
0
|
Ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglieder
|
|
|
|
|
|
|
|
Prof. Dr. Gesche Joost (bis 11.5.2023) |
0 |
0 |
0 |
235 |
26 |
98 |
-58
|
Ertragskennzahlen
|
|
|
|
|
|
|
|
Umsatzerlöse SAP-Konzern (Non-IFRS) |
12 |
-1 |
2 |
29.520 |
11 |
31.207 |
6
|
Umsatzerlöse SAP SE (HGB) |
7 |
-4 |
5 |
17.786 |
16 |
19.018 |
7
|
Betriebsergebnis SAP-Konzern (Non-IFRS) |
15 |
1 |
-1 |
7.989 |
-2 |
8.722 |
9
|
Jahresüberschuss SAP SE (HGB) |
-31 |
87 |
8 |
1.912 |
-29 |
4.766 |
149
|
Durchschnittliche Jahresvergütung der Mitarbeitenden des SAP-Konzerns
|
21 |
-12 |
13 |
139 |
4 |
156 |
12
|
1 SAP-Konzern (Non-IFRS) 2022 und 2023 aus fortgeführten Geschäftsbereichen
|
Prüfungsvermerk des Wirtschaftsprüfers
An die SAP SE, Walldorf,
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES VERGÜTUNGSBERICHTS
Wir haben den beigefügten, zur Erfüllung des § 162 AktG aufgestellten Vergütungsbericht der SAP SE, Walldorf für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 einschließlich der dazugehörigen Angaben geprüft.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats
Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat der SAP SE sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts,
einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Die gesetzlichen Vertreter und
der Aufsichtsrat sind auch verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung
eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen
aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Verantwortung des Wirtschaftsprüfers
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zu diesem Vergütungsbericht, einschließlich der dazugehörigen
Angaben, abzugeben. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Danach haben wir die Berufspflichten einzuhalten und die Prüfung
so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Vergütungs-bericht, einschließlich
der dazugehörigen Angaben, frei von wesentlichen falschen Angaben ist.
Eine Prüfung umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Vergütungsbericht enthaltenen
Wertansätze einschließlich der dazugehörigen Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen
Ermessen des Wirtschaftsprüfers. Dies schließt die Beurteilung der Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter
- falscher Angaben im Vergütungsbericht einschließlich der dazugehörigen Angaben ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt
der Wirtschaftsprüfer das interne Kontrollsystem, das relevant ist für die Aufstellung des Vergütungsberichts einschließlich
der dazugehörigen Angaben. Ziel hierbei ist es, Prüfungshandlungen zu planen und durchzuführen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Unternehmens abzugeben.
Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der von den gesetzlichen
Vertretern und dem Aufsichtsrat ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung
des Vergütungsberichts, einschließlich
der dazugehörigen Angaben.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für
unser Prüfungsurteil zu dienen.
Prüfungsurteil
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 einschließlich der dazugehörigen Angaben in allen wesentlichen Belangen den Rechnungslegungsbestimmungen
des § 162 AktG.
Sonstiger Sachverhalt - Formelle Prüfung des Vergütungsberichts
Die in diesem Prüfungsvermerk beschriebene inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts umfasst die von § 162 Abs. 3 AktG geforderte
formelle Prüfung des Vergütungsberichts, einschließlich der Erteilung eines Vermerks über diese Prüfung. Da wir ein uneingeschränktes
Prüfungsurteil über die inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts abgeben, schließt dieses Prüfungsurteil ein, dass die Angaben
nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG in allen wesentlichen Belangen im Vergütungsbericht gemacht worden sind.
Auftragsbedingungen und Haftung
Der Prüfungsvermerk ist ausschließlich für die SAP SE, Walldorf zur Information über das Ergebnis der Prüfung bestimmt und
die Haftung ist nach Maßgabe der mit der Gesellschaft vereinbarten „Besonderen Auftragsbedingungen der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft“
vom 1. März 2021 sowie der vom IDW herausgegebenen „Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften“
vom 1. Januar 2017 (www.bdo.de/auftragsbedingungen) beschränkt.
Im Prüfungsvertrag mit dem Mandanten wurde explizit vereinbart, dass eine Einbeziehung Dritter in den Schutzbereich nicht
gewollt ist. Dritten gegenüber übernehmen wir deshalb keine Verantwortung.
|
|
Frankfurt am Main, den 21. Februar 2024
|
|
BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
|
|
|
|
Dr. Jens Freiberg
Wirtschaftsprüfer
|
Klaus Eckmann
Wirtschaftsprüfer
|
|
|
|
|
|
|
III. |
Angaben zu Punkt 7 der Tagesordnung: Wahlen zum Aufsichtsrat
|
1. |
Aicha Evans
Los Gatos, Kalifornien, USA
* 2. März 1969
Staatsangehörigkeit: US-amerikanisch
Chief Executive Officer und Mitglied des Board of Directors, Zoox, Inc., Foster City, Kalifornien, USA
Ausbildung
1996 |
Bachelor’s Degree in Technischer Informatik, George-Washington-Universität, Washington D.C., USA |
Beruflicher Werdegang
1996 - 2001 |
Conexant Systems (vormals Rockwell Semiconductor Systems), Austin, Texas, USA - Softwareentwicklerin |
2001 - 2006 |
Skyworks Solutions (vormals Conexant Systems), Hillsboro, Oregon, USA - Verschiedene Managementpositionen im Bereich Softwareentwicklung |
2006 |
Intel Corporation, Santa Clara, Kalifornien, USA - Managerin im Bereich Softwareentwicklung, Integration und Testung |
2006 - 2010 |
Intel Corporation, Santa Clara, Kalifornien, USA - Verschiedene Managementpositionen im Bereich Mobile Wireless Group |
2011 - 2014 |
Intel Corporation, Santa Clara, Kalifornien, USA - General Manager, Wireless Platform R&D Platform Engineer Group & Mobile
Communication Group; Vice President (ab 2011); Corporate Vice President (ab 2014)
|
2015 - 2017 |
Intel Corporation, Santa Clara, Kalifornien, USA - Corporate Vice President und General Manager, Communication and Devices
Group
|
2017 - 2019 |
Intel Corporation, Santa Clara, Kalifornien, USA - Senior Vice President, Chief Strategy Officer |
Seit 2019 |
Zoox Inc., Foster City, Kalifornien, USA - Chief Executive Officer, Mitglied des Board of Directors |
Aktuelle Mandate
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
a) |
Mitgliedschaft in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen:
|
b) |
Mitgliedschaft in Aufsichtsräten nicht börsennotierter Unternehmen:
|
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
a) |
Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien börsennotierter Unternehmen:
• |
Board of Directors, Joby Aviation LLC, Santa Cruz, Kalifornien, USA
|
|
b) |
Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien nicht börsennotierter Unternehmen:
|
Erfüllung des Kompetenzprofils für den Aufsichtsrat der SAP SE:
|
• |
Innovation, Forschung & Entwicklung
|
• |
Softwareindustrie
|
• |
Finanz- und Rechnungswesen
|
• |
Strategie
|
• |
Personalmanagement / Human Resources
|
• |
Aufsicht, Kontrolle und Corporate Governance
|
• |
Nachhaltigkeit
|
|
Erklärung zur Unabhängigkeit nach C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex:
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats liegen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen zur SAP SE oder deren Konzerngesellschaften, den Organen der SAP SE oder einem direkt oder indirekt
mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der SAP SE beteiligten Aktionär vor.
Die Kandidatin ist nach Einschätzung der Anteilseignerseite im Aufsichtsrat als unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate
Governance Kodex anzusehen.
|
2. |
Gerhard Oswald
Walldorf, Deutschland
* 20. Juni 1953
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Geschäftsführer der Oswald Consulting GmbH, Walldorf, Deutschland; Lehrbeauftragter an der Technischen Universität München, München, Deutschland
Ausbildung
1977 |
Diplom in Betriebswirtschaftslehre an der Fachhochschule Mainz, Mainz, Deutschland |
Beruflicher Werdegang
1977 - 1980 |
Siemens AG, München, Deutschland - Anwendungsberater für SAP-R/2-Geschäftsprozesse |
1981 - 1984 |
SAP AG, Walldorf, Deutschland - Berater, Trainer und Entwickler im Bereich der SAP-Standardsoftware R/2 |
1984 - 1987 |
SAP AG, Walldorf, Deutschland - verschiedene Leitungsfunktionen in den Bereichen R/2-Auftragsentwicklung, R/2-Qualitätssicherung
und Übersetzung
|
1987 - 1993 |
SAP AG, Walldorf, Deutschland - Mitglied der Projektleitung für Konzeption, Entwicklung und Auslieferung der SAP-Standardsoftware
R/3; Leitung des Bereichs SAP-Anwendungsarchitektur
|
1993 - 1996 |
SAP AG, Walldorf, Deutschland - Mitglied der erweiterten Geschäftsleitung, Leiter des Bereichs R/3 Services |
1996 - 2016 |
SAP AG bzw. SAP SE, Walldorf, Deutschland - Mitglied des Vorstands mit Verantwortung für wechselnde Geschäftsbereiche, insbesondere
Support und Qualitätssicherung
|
Seit 2015 |
Technische Universität München, München, Deutschland - Lehrbeauftragter, Gründer der Forschungsplattform "Initiative for Digital
Transformation" (IDT)
|
Seit 2017 |
Oswald Consulting GmbH, Walldorf, Deutschland - Geschäftsführer |
Aktuelle Mandate
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
a) |
Mitgliedschaft in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen:
|
b) |
Mitgliedschaft in Aufsichtsräten nicht börsennotierter Unternehmen:
|
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
a) |
Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien börsennotierter Unternehmen:
|
b) |
Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien nicht börsennotierter Unternehmen:
• |
Beirat der TSG 1899 Hoffenheim Fußball-Spielbetriebs GmbH, Sinsheim, Deutschland
|
• |
Beirat der appliedAI Initiative GmbH, Garching bei München, Deutschland
|
|
Erfüllung des Kompetenzprofils für den
Aufsichtsrat der SAP SE:
|
• |
Innovation, Forschung & Entwicklung
|
• |
Softwareindustrie
|
• |
Finanz- und Rechnungswesen
|
• |
Strategie
|
• |
Aufsicht, Kontrolle und Corporate Governance
|
• |
Nachhaltigkeit
|
|
Erklärung zur Unabhängigkeit nach C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex:
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats liegen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen zur SAP SE oder deren Konzerngesellschaften, den Organen der SAP SE oder einem direkt oder indirekt
mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der SAP SE beteiligten Aktionär vor.
Der Kandidat ist nach Einschätzung der Anteilseignerseite im Aufsichtsrat als unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate
Governance Kodex anzusehen.
|
3. |
Dr. Friederike Rotsch
Königstein im Taunus, Deutschland
* 31. Oktober 1972
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Chefjustiziarin (Group General Counsel), Deutsche Bank AG, Frankfurt, Deutschland
Ausbildung
1997 |
1. juristisches Staatsexamen nach Studium der Rechtswissenschaft, Universität Passau, Passau, Deutschland, und Cardiff College,
Universität Wales, Cardiff, Vereinigtes Königreich
|
2000 |
Promotion in Rechtswissenschaft an der Universität Passau, Passau, Deutschland |
2001 |
2. juristisches Staatsexamen, Bayern, Deutschland |
Beruflicher Werdegang
2001 - 2005 |
Hengeler Mueller, Partnerschaft von Rechtsanwälten, Frankfurt/Main und Düsseldorf, Deutschland - Rechtsanwältin |
2005 - 2007 |
Merck KGaA, Darmstadt, Deutschland - Referentin, Corporate Legal Services |
2007 - 2011 |
Merck KGaA, Darmstadt, Deutschland - Leiterin Corporate Legal Services |
2011 - 2014 |
Merck KGaA, Darmstadt, Deutschland - Leiterin Group Internal Auditing |
2014 - 2023 |
Merck KGaA, Darmstadt, Deutschland - Group General Counsel und Leiterin Recht & Compliance |
Seit 2023 |
Deutsche Bank AG, Frankfurt, Deutschland - Group General Counsel und Leiterin Recht & Group Governance |
Aktuelle Mandate
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
a) |
Mitgliedschaft in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen:
|
b) |
Mitgliedschaft in Aufsichtsräten nicht börsennotierter Unternehmen:
|
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
a) |
Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien börsennotierter Unternehmen:
|
b) |
Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien nicht börsennotierter Unternehmen:
|
Erfüllung des Kompetenzprofils für den Aufsichtsrat der SAP SE:
|
• |
Finanz- und Rechnungswesen
|
• |
Strategie
|
• |
Personalmanagement / Human Resources
|
• |
Aufsicht, Kontrolle und Corporate Governance
|
• |
Nachhaltigkeit
|
|
Erklärung zur Unabhängigkeit nach C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex:
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats liegen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen zur SAP SE oder deren Konzerngesellschaften, den Organen der SAP SE oder einem direkt oder indirekt
mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der SAP SE beteiligten Aktionär vor.
Die Kandidatin ist nach Einschätzung der Anteilseignerseite im Aufsichtsrat als unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate
Governance Kodex anzusehen.
|
4. |
Prof. Dr. Ralf Herbrich
Falkensee, Deutschland
* 11. Mai 1974
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Geschäftsführer und Professor für Künstliche Intelligenz und Nachhaltigkeit, Hasso-Plattner-Institut für Digital Engineering
gGmbH, Potsdam, Deutschland
Ausbildung
1997 |
Diplom in Informatik, Technische Universität Berlin, Berlin, Deutschland |
2000 |
Promotion in Theoretischer Statistik, Technische Universität Berlin, Berlin, Deutschland |
Beruflicher Werdegang
2000 - 2009 |
Microsoft Research Ltd., Cambridge, UK - Research Manager |
2009 - 2010 |
Microsoft Research Ltd., Cambridge, UK - Director, Future Social Experiences Labs UK |
2010 - 2011 |
Microsoft Research Ltd., Cambridge, UK - Development Manager |
2011 - 2012 |
Facebook, Inc., Palo Alto, Kalifornien, USA - Engineering Manager |
2012 - 2020 |
Amazon Development Center Germany GmbH, Berlin, Deutschland - Director Machine Learning; Geschäftsführer (ab 2013) |
2020 - 2021 |
Zalando SE, Berlin, Deutschland - Senior Vice President Builder Platform and AI |
Seit 2022 |
Hasso-Plattner-Institut für Digital Engineering gGmbH, Potsdam, Deutschland - Geschäftsführer, Professor für Künstliche Intelligenz
und Nachhaltigkeit
|
Aktuelle Mandate
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
a) |
Mitgliedschaft in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen:
|
b) |
Mitgliedschaft in Aufsichtsräten nicht börsennotierter Unternehmen:
|
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
a) |
Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien börsennotierter Unternehmen:
|
b) |
Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien nicht börsennotierter Unternehmen:
|
Erfüllung des Kompetenzprofils für den Aufsichtsrat der SAP SE:
|
• |
Innovation, Forschung & Entwicklung
|
• |
Softwareindustrie
|
• |
Strategie
|
• |
Personalmanagement / Human Resources
|
• |
Nachhaltigkeit
|
|
Erklärung zur Unabhängigkeit nach C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex:
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats liegen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen zur SAP SE oder deren Konzerngesellschaften, den Organen der SAP SE oder einem direkt oder indirekt
mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der SAP SE beteiligten Aktionär vor.
Herr Prof. Dr. Herbrich ist Professor und Geschäftsführer des Hasso-Plattner-Instituts für Digital Engineering, dessen einzige
Gesellschafterin die gemeinnützige „Hasso Plattner Foundation“ ist, eine von Herrn Prof. Dr. Plattner gegründete, jedoch von
ihm unabhängige Stiftung. Weder die Stiftung noch Herr Prof. Dr. Plattner ist ein kontrollierender Aktionär der SAP SE im
Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex.
Der Kandidat ist nach Einschätzung der Anteilseignerseite im Aufsichtsrat als unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate
Governance Kodex anzusehen.
|
5. |
Dr. h. c. mult. Pekka Ala-Pietilä
Helsinki, Finnland
* 13. Januar 1957
Staatsangehörigkeit: Finnisch
Vorsitzender des Board of Directors der Sanoma Corporation, Helsinki, Finnland
Ausbildung
1985 |
Master’s Degree in Wirtschaftswissenschaften, Helsinki School of Economics and Business Administration, Finnland |
1995 |
Ehrendoktorwürde (Technologie), Universität Tampere, Finnland |
2001 |
Ehrendoktorwürde (Wirtschaftswissenschaften), Helsinki School of Economics and Business Administration, Finnland |
Beruflicher Werdegang
1984 - 1998 |
Nokia Corporation, Helsinki, Finnland - Verschiedene Positionen; von 1992 bis 1998 Präsident der Mobile Phones Business Group |
1992 - 2005 |
Nokia Corporation, Helsinki, Finnland - M
itglied des Group Executive Board; von 1999 bis 2005 Präsident der Nokia Group
|
2002 - 2021 |
SAP SE (vormals SAP AG), Walldorf, Deutschland - Mitglied des Aufsichtsrats |
2006 - 2011 |
Blyk Services Ltd., London, Großbritannien - Mitgründer und CEO |
2006 - 2017 |
Pöyry PLC, Helsinki, Finnland - Mitglied des Board of Directors |
2011 - 2015 |
Solidium Oy, Helsinki, Finnland - Vorsitzender des Board of Directors |
2012 - 2024 |
Huhtamäki Oy, Espoo, Finnland - Mitglied des Board of Directors; von 2013 bis April 2024 Vorsitzender des Board of Directors |
Seit 2014 |
Sanoma Corporation, Helsinki, Finnland - Mitglied und stellvertretender Vorsitzender des Board of Directors; seit 2016 Vorsitzender
des Board of Directors
|
2018 - 2019 |
Netcompany A/S, Kopenhagen, Dänemark - Vorsitzender des Board of Directors |
2017 - 2019 |
Finland’s Artificial Intelligence Programme, Helsinki, Finnland - Vorsitzender des Board of Directors |
2018 - 2020 |
Europäische Kommission, Brüssel, Belgien - Vorsitzender der High-Level-Expertengruppe zu Künstlicher Intelligenz |
Seit 2021 |
HERE Technologies B.V., Amsterdam, Niederlande - Vorsitzender des Aufsichtsrats |
Seit 2021 |
Climate Leadership Coalition, Helsinki, Finnland - Mitglied des Board of Directors |
Aktuelle Mandate
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
a) |
Mitgliedschaft in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen:
|
b) |
Mitgliedschaft in Aufsichtsräten nicht börsennotierter Unternehmen:
|
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
a) |
Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien börsennotierter Unternehmen:
• |
Bis April 2024: Board of Directors, Huhtamäki Oy, Espoo, Finnland (Vorsitz)
|
• |
Board of Directors, Sanoma Group Oy, Helsinki, Finnland (Vorsitz)
|
|
b) |
Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien nicht börsennotierter Unternehmen:
• |
Aufsichtsrat, HERE Technologies B.V., Amsterdam, Niederlande (Vorsitz)
|
|
Erfüllung des Kompetenzprofils für den Aufsichtsrat der SAP SE:
|
• |
Innovation, Forschung & Entwicklung
|
• |
Softwareindustrie
|
• |
Finanz- und Rechnungswesen
|
• |
Strategie
|
• |
Personalmanagement / Human Resources
|
• |
Aufsicht, Kontrolle und Corporate Governance
|
|
Erklärung zur Unabhängigkeit nach C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex:
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats liegen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen zur SAP SE oder deren Konzerngesellschaften, den Organen der SAP SE oder einem direkt oder indirekt
mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der SAP SE beteiligten Aktionär vor.
Herr Pekka Ala-Pietilä war bereits zuvor von 2002 bis Mai 2021 Mitglied des Aufsichtsrats der SAP SE. Seit dem Ende seiner
früheren Mitgliedschaft werden bis zum Wiedereintritt in den Aufsichtsrat im Fall seiner Wahl drei Jahre vergangen sein, in
denen Herr Ala-Pietilä keinen geschäftlichen Kontakt mehr zur SAP hatte. In dieser Zeit hat sich das Unternehmen durch die
vorangetriebene Transformation stark gewandelt. Zugleich hat sich auch die personelle Zusammensetzung des Vorstands der SAP
SE erheblich verändert, da fünf der acht Mitglieder erst seit drei Jahren oder kürzer im Vorstand sind. Sowohl inhaltlich
wie auch personell wird Herr Ala-Pietilä daher in der künftigen Aufsichtsratsarbeit ein stark verändertes Umfeld antreffen,
sodass in seiner Wahl als künftiges Aufsichtsratsmitglied keine Kontinuität seiner früheren Aufsichtsratstätigkeit gesehen
wird. Hinzu kommt, dass er während seiner früheren Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der SAP SE stets mit der nötigen professionellen
Distanz handelte, wie sein damaliges Beratungs- und Abstimmungsverhalten gezeigt hat.
Daher ist der Kandidat nach Einschätzung der Anteilseignerseite im Aufsichtsrat als unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate
Governance Kodex anzusehen.
|
IV. |
Angaben zu Punkt 8 der Tagesordnung: Vergütung der Aufsichtratsmitglieder
|
1. |
Allgemeines
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in § 16 der Satzung der SAP SE geregelt. Danach erhalten die Aufsichtsratsmitglieder
für ihre Tätigkeit eine fixe Vergütung, deren Höhe im Einzelnen von den übernommenen Aufgaben im Aufsichtsrat bzw. in dessen
Ausschüssen abhängt. Eine variable Vergütung, die vom Erreichen bestimmter Erfolge bzw. Ziele abhängt, ist für die Aufsichtsratsmitglieder
nicht vorgesehen, ebenso wenig ein Sitzungsgeld.
Im Einzelnen bestimmt § 16 der Satzung der SAP SE in seiner aktuell geltenden Fassung das Folgende:
- |
Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält eine jährliche Grundvergütung von EUR 165.000. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält
eine jährliche Grundvergütung von EUR 275.000 und jeder Stellvertreter von EUR 220.000.
|
- |
Für die Mitgliedschaft im Prüfungsausschuss erhalten die Aufsichtsratsmitglieder zusätzlich zu ihrer Grundvergütung eine Vergütung
von jährlich EUR 50.000 und für die Mitgliedschaft in einem anderen Ausschuss des Aufsichtsrats EUR 35.000, der Vorsitzende
des Prüfungsausschusses eine Vergütung von jährlich EUR 95.000 und der Vorsitzende eines anderen Ausschusses EUR 50.000. Falls
für einen Ausschuss ein stellvertretender Ausschussvorsitzender berufen wird, beträgt dessen zusätzliche Vergütung jährlich
EUR 43.500, im Prüfungsausschuss jährlich EUR 72.500. Sämtliche Zusatzvergütungen für den Vorsitz, einen etwaigen stellvertretenden
Vorsitz und die Mitgliedschaft in einem Ausschuss gemäß diesem Abs. 2 fallen nur an, wenn der jeweilige Ausschuss im Geschäftsjahr
getagt hat.
|
- |
Sofern der Aufsichtsrat einen Lead Independent Director ernennt, erhält der Lead Independent Director zusätzlich zu seiner
Grundvergütung und zusätzlich zu seiner Vergütung für etwaige Mitgliedschaften in Ausschüssen eine Vergütung von jährlich
EUR 50.000.
|
- |
Aufsichtsratsmitglieder, die nicht während des gesamten Geschäftsjahres im Amt waren, erhalten für jeden angefangenen Monat
ihrer Tätigkeit ein Zwölftel der Vergütung. Entsprechendes gilt für die erhöhte Vergütung für den Vorsitzenden und den oder
die Stellvertreter gemäß Abs. 1 Satz 2, für die Vergütung für den Vorsitz, einen etwaigen stellvertretenden Vorsitz und die
Mitgliedschaft in einem Ausschuss gemäß Abs. 2 sowie für die zusätzliche Vergütung für den Lead Independent Director gemäß
Abs. 3.
|
- |
Die Vergütung ist nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbar.
|
- |
Die Vergütung versteht sich zuzüglich einer etwaigen darauf gesetzlich entfallenden Umsatzsteuer.
|
- |
Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden in eine im Interesse der Gesellschaft von dieser in angemessener Höhe unterhaltene
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung einbezogen, soweit eine solche besteht. Die Prämien hierfür entrichtet die Gesellschaft.
|
Unter Tagesordnungspunkt 8 schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, in § 16 der Satzung der SAP SE den bisherigen Abs. 1 Satz
2 neu zu fassen und dem Abs. 2 einen neuen Satz 4 anzufügen. Im Übrigen soll § 16 der Satzung der SAP SE unverändert bleiben.
In seiner neuen Fassung soll § 16 der Satzung der SAP SE im Einzelnen das Folgende bestimmen:
- |
Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält eine jährliche Grundvergütung von EUR 165.000. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält
eine jährliche Grundvergütung von EUR 600.000 und jeder Stellvertreter von EUR 220.000.
|
- |
Für die Mitgliedschaft im Prüfungsausschuss erhalten die Aufsichtsratsmitglieder zusätzlich zu ihrer Grundvergütung eine Vergütung
von jährlich EUR 50.000 und für die Mitgliedschaft in einem anderen Ausschuss des Aufsichtsrats EUR 35.000, der Vorsitzende
des Prüfungsausschusses eine Vergütung von jährlich EUR 95.000 und der Vorsitzende eines anderen Ausschusses EUR 50.000. Falls
für einen Ausschuss ein stellvertretender Ausschussvorsitzender berufen wird, beträgt dessen zusätzliche Vergütung jährlich
EUR 43.500, im Prüfungsausschuss jährlich EUR 72.500. Sämtliche Zusatzvergütungen für den Vorsitz, einen etwaigen stellvertretenden
Vorsitz und die Mitgliedschaft in einem Ausschuss gemäß diesem Abs. 2 fallen nur an, wenn der jeweilige Ausschuss im Geschäftsjahr
getagt hat. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält für den Vorsitz in Ausschüssen und für Mitgliedschaften in Ausschüssen
keine zusätzliche Vergütung.
|
- |
Sofern der Aufsichtsrat einen Lead Independent Director ernennt, erhält der Lead Independent Director zusätzlich zu seiner
Grundvergütung und zusätzlich zu seiner Vergütung für etwaige Mitgliedschaften in Ausschüssen eine Vergütung von jährlich
EUR 50.000.
|
- |
Aufsichtsratsmitglieder, die nicht während des gesamten Geschäftsjahres im Amt waren, erhalten für jeden angefangenen Monat
ihrer Tätigkeit ein Zwölftel der Vergütung. Entsprechendes gilt für die erhöhte Vergütung für den Vorsitzenden und den oder
die Stellvertreter gemäß Abs. 1 Satz 2, für die Vergütung für den Vorsitz, einen etwaigen stellvertretenden Vorsitz und die
Mitgliedschaft in einem Ausschuss gemäß Abs. 2 sowie für die
zusätzliche Vergütung für den Lead Independent Director gemäß Abs. 3.
|
- |
Die Vergütung ist nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbar.
|
- |
Die Vergütung versteht sich zuzüglich einer etwaigen darauf gesetzlich entfallenden Umsatzsteuer.
|
- |
Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden in eine im Interesse der Gesellschaft von dieser in angemessener Höhe unterhaltene
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung einbezogen, soweit eine solche besteht. Die Prämien hierfür entrichtet die Gesellschaft.
|
Die vorgeschlagene Änderung des § 16 der Satzung der SAP SE beinhaltet in der Sache eine Erhöhung der jährlichen Grundvergütung
für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats, jedoch unter Streichung der bislang auch für ihn vorgesehenen Zusatzvergütung für
den Vorsitz in Ausschüssen und für Mitgliedschaften in Ausschüssen. Im Übrigen bleiben die bisherigen Regelungen zur Aufsichtsratsvergütung
unberührt.
Das hinter dieser Satzungsbestimmung stehende Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder der SAP SE wird im Folgenden
gemäß § 113 Abs. 3, § 87a Abs. 1 Satz 2 AktG im Einzelnen dargestellt.
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2. |
Verfahren
Der Aufsichtsrat überprüft mindestens alle vier Jahre, jedoch auch in kürzeren Abständen die Angemessenheit der Struktur und
der Höhe seiner Vergütung. Der Aufsichtsrat wird dabei durch den Personal- und Governance-Ausschuss unterstützt. Hierzu wertet
der Personal- und Governance-Ausschuss - unter Hinzuziehung externer Berater - die Aufsichtsratsvergütung bei anderen vergleichbaren
Unternehmen aus, vergleicht diese mit der Vergütung des SAP-Aufsichtsrats sowohl hinsichtlich der Bestandteile als auch hinsichtlich
der Höhe der Vergütung und berichtet hierüber an den Gesamtaufsichtsrat. Auf der Basis dieser Analyse entscheidet der Gesamtaufsichtsrat
dann darüber, ob der Hauptversammlung eine Änderung bzw. eine Anpassung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder vorgeschlagen
werden soll.
Die Aufsichtsratsvergütung wird für eine Tätigkeit gewährt, die sich grundlegend von der Tätigkeit der Arbeitnehmer der SAP
SE und des SAP-Konzerns unterscheidet. Aufgrund der besonderen Natur der Aufsichtsratsvergütung kommt bei ihrer Überprüfung
und Festsetzung ein sog. vertikaler Vergleich mit der Arbeitnehmervergütung nicht in Betracht.
§ 113 Abs. 3 Satz 1, 2 AktG bestimmt, dass bei börsennotierten Gesellschaften mindestens alle vier Jahre über die Vergütung
der Aufsichtsratsmitglieder Beschluss zu fassen ist, wobei ein die Vergütung bestätigender Beschluss genügt. Vor diesem Hintergrund
nimmt der Aufsichtsrat in Vorbereitung dieser Beschlussfassungen eine dahingehende Analyse seiner Vergütung ebenfalls spätestens
alle vier Jahre vor. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse und Schlüsse teilt und berät er mit dem Vorstand und stimmt sie mit
ihm ab. Dies ist erforderlich, weil neben dem Aufsichtsrat auch der Vorstand verpflichtet ist, der Hauptversammlung in diesem
Zusammenhang einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten. Falls Anlass besteht, die bislang bestehende Aufsichtsratsvergütung
zu ändern bzw. anzupassen, legen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung einen Vorschlag für eine entsprechende Änderung
von § 16 der Satzung der SAP SE vor.
Es liegt in der Natur der Sache, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats in die Ausgestaltung der für sie maßgeblichen Vergütung
sowie des zugrundeliegenden Vergütungssystems eingebunden sind. Den innewohnenden Interessenkonflikten wirkt aber entgegen,
dass die Entscheidung über die letztendliche Ausgestaltung der Vergütung sowie des ihr zugrundeliegenden Vergütungssystems
kraft Gesetzes der Hauptversammlung zugewiesen ist, der hierzu ein Beschlussvorschlag sowohl des Aufsichtsrats als auch des
Vorstands unterbreitet wird.
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3. |
Konkrete Ausgestaltung
§ 16 der Satzung regelt unverändert, dass jedes einfache Mitglied des Aufsichtsrats eine jährliche Grundvergütung in gleicher
Höhe erhält; diese soll unverändert EUR 165.000 betragen. Weiter sollen der Vorsitzende des Aufsichtsrats sowie jeder seiner
Stellvertreter aufgrund des mit ihrer Tätigkeit verbundenen höheren Organisations- und Verwaltungsaufwands sowie ihrer besonderen
Verantwortung für die erfolgreiche und effiziente Zusammenarbeit des Gesamtgremiums unverändert eine deutlich höhere jährliche
Grundvergütung als die einfachen Mitglieder erhalten. Diese soll für jeden Stellvertreter unverändert EUR 220.000 betragen.
Die vorgeschlagene Neuerung betrifft lediglich die Vergütung des Vorsitzenden des Aufsichtsrats. Die bisherige jährliche Grundvergütung
des Vorsitzenden des Aufsichtsrats soll von EUR 275.000 auf EUR 600.000 erhöht werden, jedoch unter Streichung der bislang
auch für den Vorsitzenden vorgesehenen Zusatzvergütung für den Vorsitz in Ausschüssen und für Mitgliedschaften in Ausschüssen.
Nach der Auffassung des Vorstands und Aufsichtsrat stellt diese Vergütungsanpassung eine attraktive, zugleich aber auch marktgerechte
und auch im Übrigen angemessene Vergütung dar, die den wachsenden Anforderungen an die Rolle eines Aufsichtsratsvorsitzenden
einer international tätigen börsennotierten Gesellschaft Rechnung trägt.
Im Geschäftsjahr 2023 hat die SAP SE die geltende Vergütung des Vorsitzenden des Aufsichtsrats mit Unterstützung eines unabhängigen
externen Vergütungsexperten überprüft und insbesondere einem internationalen Vergleich mit europäischen und US-amerikanischen
börsennotierten Unternehmen unterzogen. Die Überprüfung hat ergeben, dass die aktuelle Vergütung des Vorsitzenden des Aufsichtsrats
in ihrer Struktur und vor allem der Höhe nach angepasst werden sollte. Dies gilt aus mehreren Gründen: Zum einen hat in den
letzten Jahren das Arbeitspensum für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats aufgrund stetig wachsender Anforderungen und Verantwortlichkeiten
deutlich zugenommen. Zum anderen ist zu berücksichtigen, dass das internationale Markt- und Geschäftsumfeld zunehmend komplexer
und anspruchsvoller geworden ist. Dem entspricht es, dass die SAP SE als einer der weltweit führenden Anbieter von Unternehmenssoftware
besonders hohe Anforderungen an die Qualifikation und Expertise des Vorsitzenden des Aufsichtsrats stellen muss. Die aktuelle
Vergütung des Vorsitzenden des Aufsichtsrats wird diesen Anforderungen und der Marktpraxis im Marktvergleich aber nicht gerecht
- namentlich im Vergleich zu börsennotierten europäischen, US-amerikanischen und anderen DAX-40-Unternehmen. Eine attraktive
Erhöhung der Vergütung ist aber unerlässlich, um konkurrenzfähig zu sein und geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für den
Vorsitz des Aufsichtsrats der SAP SE gewinnen zu können.
Die Mitgliedschaft in Ausschüssen des Aufsichtsrats soll für die übrigen Aufsichtsratsmitglieder (also mit Ausnahme nur des
Aufsichtsratsvorsitzenden) aufgrund des erhöhten Vorbereitungs- und Arbeitsaufwands weiterhin zusätzlich vergütet werden.
Hierbei soll unverändert für jede Mitgliedschaft in einem Ausschuss des Aufsichtsrats eine zusätzliche Vergütung von jährlich
EUR 35.000 gewährt werden. Ein Ausschussvorsitz soll für die übrigen Aufsichtsratsmitglieder (also mit Ausnahme nur des Aufsichtsratsvorsitzenden)
unverändert mit jährlich EUR 50.000 vergütet werden.
Keine Änderungen ergeben sich für die übrigen Aufsichtsratsmitglieder (also mit Ausnahme nur des Aufsichtsratsvorsitzenden)
auch für deren Mitgliedschaft im Prüfungs- und Compliance-Ausschuss sowie für dessen Vorsitz. Für die Mitgliedschaft im Prüfungs-
und Compliance-Ausschuss soll die zusätzliche Vergütung jährlich EUR 50.000 und für den oder die Vorsitzende des Prüfungs-
und Compliance-Ausschusses jährlich EUR 95.000 betragen. Ebenso bleibt unverändert, dass, soweit für einen Ausschuss ein stellvertretender
Ausschussvorsitzender berufen wird, dessen zusätzliche Vergütung jährlich EUR 43.500 beträgt, im Prüfungs- und Compliance-Ausschuss
jährlich EUR 72.500.
Alle zusätzlichen Vergütungen für die Mitgliedschaft oder die Übernahme herausgehobener Funktionen in einem Ausschuss sollen,
wie schon bislang, nur gezahlt werden, wenn der jeweilige Ausschuss im Geschäftsjahr auch tatsächlich mindestens einmal getagt
hat. Eine Neuerung besteht lediglich dahingehend, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats aufgrund seines angehobenen Grundgehalts
für den Vorsitz in Ausschüssen und für Mitgliedschaften in Ausschüssen keine zusätzliche Vergütung mehr erhalten soll.
Die Zusatzvergütung für das Mandat des Lead Independent Director soll weiterhin jährlich EUR 50.000 betragen. Diese Rolle
kann vom Aufsichtsratsvorsitzenden nicht übernommen werden, sodass sich auch daraus keine zusätzliche Vergütung für den Aufsichtsratsvorsitzenden
ergibt.
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Der Lead Independent Director ist ein Mitglied des Aufsichtsrats, das die strengen Unabhängigkeitskriterien der wichtigsten
Investoren und Stimmrechtsberater erfüllt, als unabhängiger Ansprechpartner für Investoren bei Corporate-Governance-Themen
fungiert und klar definierte Rechte und Pflichten innerhalb des Aufsichtsrats hat. Er soll in der Regel Mitglied des Prüfungs-
und Compliance-Ausschusses, des Personal- und Governance-Ausschusses sowie des Nominierungsausschusses sein.
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Darüber hinaus hat der Lead Independent Director das Recht, auch an den Sitzungen der übrigen Ausschüsse als Gast teilzunehmen.
Er hat das Recht, Sitzungen des Aufsichtsrats einzuberufen und Tagesordnungspunkte auf die Agenda der Aufsichtsratssitzungen
zu setzen sowie Fragen zu den Bereichen Environmental, Social und Governance (ESG) aufzugreifen.
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Der Lead Independent Director soll ferner dafür Sorge tragen, dass den Interessen von Investoren und anderen Stakeholdern
im Aufsichtsrat Rechnung getragen wird. Er steht zu diesem Zweck als Ansprechpartner für Fragen von Seiten der Aktionäre zur
Verfügung und führt regelmäßig Gespräche mit Investoren.
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Der Lead Independent Director dient auch als Vermittler bei Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden
und dem Vorstandssprecher sowie zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und anderen Mitgliedern des Aufsichtsrats. Im Übrigen
kann der
Lead Independent Director die Leitung der Hauptversammlung übernehmen, sollte der Aufsichtsratsvorsitzende daran gehindert
sein. Weitere Rechte und Pflichten kann der Aufsichtsrat dem Lead Independent Director übertragen, um dessen Rolle zu erweitern,
wenn dies für zweckmäßig erachtet wird.
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Unverändert gilt auch, dass Aufsichtsratsmitglieder, die nicht während des gesamten Geschäftsjahres im Amt waren, für jeden
angefangenen Monat ihrer Tätigkeit ein Zwölftel der Vergütung erhalten. Entsprechendes gilt für die (erhöhte) Vergütung für
den Vorsitzenden, für die Vergütung für den oder die Stellvertreter, für die Vergütung für den Vorsitz, einen etwaigen stellvertretenden
Vorsitz und die Mitgliedschaft in einem Ausschuss sowie für die zusätzliche Vergütung für den Lead Independent Director.
Die Vergütung ist nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbar. Sie versteht sich zuzüglich einer etwaigen darauf gesetzlich entfallenden
Umsatzsteuer.
Zusätzlich regelt die Satzung unverändert, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats in eine im Interesse der Gesellschaft von
dieser in angemessener Höhe unterhaltene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung einbezogen werden, soweit eine solche besteht.
Die Prämien hierfür entrichtet nach der Satzung die Gesellschaft.
Die neue Vergütungsregelung gilt ab dem 15. Mai 2024.
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4. |
Beitrag zur Förderung der Geschäftsstrategie und zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft
Bei der Vergütung des Aufsichtsrats handelt es sich um eine reine Fixvergütung. Eine variable Vergütung, die vom Erreichen
bestimmter Erfolge bzw. Ziele abhängt, ist für die Aufsichtsratsmitglieder nicht vorgesehen, ebenso wenig ein Sitzungsgeld.
Durch diese Ausgestaltung der Aufsichtsratsvergütung kann sie nur bedingt auf die Geschäftsstrategie ausgerichtet werden und
so auf die langfristige Entwicklung der Gesellschaft Einfluss nehmen. Wir sind allerdings der Überzeugung, dass die Ausgestaltung
als reine Fixvergütung der neutralen und objektiven Beratungs- und Überwachungsfunktion des Aufsichtsrats am besten dient.
Der Aufsichtsrat kann damit seine Entscheidungen zum Wohle der Gesellschaft und damit ausgerichtet an der langfristigen Geschäftsstrategie
und an der nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft treffen, ohne dabei anderweitige Motive zu verfolgen, welche gegebenenfalls
aus einer erfolgsorientierten Vergütung abgeleitet werden könnten.
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V. |
Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung
Die diesjährige Hauptversammlung findet als Präsenzversammlung statt, an der die Aktionäre und Aktionärsvertreter physisch
vor Ort teilnehmen können. Wir freuen uns, unsere Aktionäre und deren Vertreter auch in diesem Jahr wieder persönlich zur
Hauptversammlung begrüßen zu können. Dessen ungeachtet möchten wir unseren Aktionären wie im Vorjahr auf freiwilliger Basis
wieder anbieten, verschiedene digitale Elemente zu nutzen. Dieses Angebot umfasst insbesondere die Möglichkeiten, die Hauptversammlung
in voller Länge in Bild und Ton über das passwortgeschützte Aktionärsportal oder auch über das frei zugängliche Internet zu
verfolgen, das Stimmrecht per elektronischer Briefwahl auszuüben sowie im Wege elektronischer Kommunikation die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft zu bevollmächtigen und anzuweisen - jeweils auch bis in die Hauptversammlung hinein. Überdies wird die Möglichkeit
bestehen, im Vorfeld der Hauptversammlung Videobotschaften oder Stellungnahmen in Textform bei der Gesellschaft einzureichen,
welche die Gesellschaft vorbehaltlich der dafür vorgesehenen Maßgaben den anderen Aktionären zugänglich machen und, im Falle
von Videobotschaften, ggf. auch während der Hauptversammlung einblenden wird. Einzelheiten dazu finden sich in den folgenden
Abschnitten.
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1. |
Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts
a) |
Anmeldung und Nachweis
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen und Erläuterungen
sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz
nachweisen.
Die Anmeldung muss gemäß § 18 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 der Satzung in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und
der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) zugehen. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes reicht gemäß § 18 Abs. 3 Satz 1 der
Satzung ein Nachweis gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus, d. h. ein Nachweis in Textform gemäß den Anforderungen nach Art. 5 der Durchführungsverordnung
(EU) 2018/1212. Anders als in den Vorjahren hat sich der Nachweis auf den Geschäftsschluss des 23. April 2024 (Nachweisstichtag)
zu beziehen. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass Art. 13 Nr. 6 des Zukunftsfinanzierungsgesetzes (ZuFinG) vom 11. Dezember
2023 den aktienrechtlichen Nachweisstichtag des § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG vom Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung
auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung verschoben hat. Geschäftsschluss meint ausweislich der Gesetzesmaterialien
zum ZuFinG 24:00 Uhr (hier: MESZ).
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils spätestens bis zum Ablauf, also 24:00 Uhr
MESZ des 8. Mai 2024, unter der Adresse:
SAP SE c/o DZ BANK AG vertreten durch dwpbank - DPSGE - Landsberger Str. 187 80687 München
oder per E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de
zugehen.
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b) |
Bedeutung des Nachweisstichtags
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes wie zuvor beschrieben erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, sind somit im Verhältnis
zur Gesellschaft nicht berechtigt, als Aktionär an der Hauptversammlung teilzunehmen oder das Stimmrecht auszuüben. Aktionäre,
die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind im Verhältnis zur Gesellschaft auch dann zur Teilnahme
an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußert
haben. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
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c) |
Eintrittskartenbestellung
Nach ordnungsgemäßer Anmeldung und ordnungsgemäßem Nachweis des Anteilsbesitzes (siehe oben unter lit. a) dieser Ziffer 1)
werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung ausgestellt. Die meisten depotführenden Institute tragen für
den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten Sorge, sofern die Aktionäre die ihnen durch ihr depotführendes Institut zugesandten
Formulare zur Eintrittskartenbestellung ausfüllen und an ihr depotführendes Institut so rechtzeitig zurücksenden, dass dieses
die Anmeldung und die Nachweisübermittlung fristgerecht für den Aktionär vornehmen kann. Bitte setzen Sie sich im eigenen
Interesse möglichst frühzeitig mit Ihrem depotführenden Institut in Verbindung, um eine frühzeitige Anmeldung und einen rechtzeitigen
Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen. Eintrittskarten sind reine Organisationsmittel und stellen keine zusätzlichen Teilnahmebedingungen
dar. Zur Erleichterung der Abwicklung bitten wir, im Fall der Teilnahme an der Hauptversammlung die Eintrittskarte an der
Einlasskontrolle vorzulegen.
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d) |
Zugang zum passwortgeschützten Aktionärsportal
Wie eingangs ausgeführt, wird die Hauptversammlung als Präsenzversammlung stattfinden, an der die Aktionäre und Aktionärsvertreter
physisch vor Ort teilnehmen können. Die SAP SE wird ihren Aktionären darüber hinaus, wie schon im Vorjahr, auf freiwilliger
Basis anbieten, verschiedene digitale Elemente zu nutzen. Dieses Angebot umfasst u. a. die Möglichkeiten, die Hauptversammlung
in voller Länge in Bild und Ton zu verfolgen, das Stimmrecht per elektronischer Briefwahl auszuüben sowie im Wege elektronischer
Kommunikation die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zu bevollmächtigen und anzuweisen - jeweils auch bis in die Hauptversammlung
hinein.
Dazu können die Aktionäre - wie im Vorjahr - das passwortgeschützte Aktionärsportal nutzen. Auch hierfür ist Voraussetzung,
dass die Aktionäre sich ordnungsgemäß angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Das passwortgeschützte
Aktionärsportal steht voraussichtlich ab dem 24. April 2024 unter der Internetadresse www.sap.de/hauptversammlung zur Verfügung.
Die notwendigen Zugangsdaten für das passwortgeschützte Aktionärsportal können die Aktionäre der per Post übersandten Eintrittskarte
entnehmen. Nähere Angaben zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der (schriftlichen oder elektronischen) Briefwahl und zur Erteilung
von Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft (auch im Wege elektronischer Kommunikation) finden
sich nachstehend unter Ziffer 2 und 3.
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2. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl
Die Aktionäre haben die Möglichkeit, im nachfolgend beschriebenen Rahmen ihre Stimmen, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen,
im Wege der Briefwahl abzugeben. Auch hierzu sind eine ordnungsgemäße Anmeldung und ein ordnungsgemäßer Nachweis des Anteilsbesitzes
erforderlich, jeweils wie oben unter Ziffer 1 (Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts) dargestellt.
Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl kann schriftlich unter Nutzung des auf der Eintrittskarte abgedruckten oder des hierzu
über die Internetadresse www.sap.de/hauptversammlung zugänglich gemachten (Briefwahl-)Formulars erfolgen. Das zur Briefwahl
genutzte Formular muss vollständig ausgefüllt - insbesondere mit Angabe der Eintrittskartennummer - bis 14. Mai 2024 (Tag
des Posteingangs) bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse eingegangen
sein:
SAP SE c/o Computershare Operations Center D-80249 München.
Solchermaßen im Wege der Briefwahl abgegebene Stimmen können schriftlich unter der vorstehend (in dieser Ziffer 2) genannten
Postadresse bis 14. Mai 2024 (Tag des Posteingangs) widerrufen oder geändert werden.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das Stimmrecht im Wege der elektronischen Briefwahl auszuüben. Zu diesem Zweck steht
den Aktionären, die sich ordnungsgemäß angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, das passwortgeschützte
Aktionärsportal unter der Internetadresse www.sap.de/hauptversammlung zur Verfügung. Auf diesem Weg ist die Stimmabgabe per
elektronischer Briefwahl (ebenso wie deren Änderung und Widerruf) auch noch am Tag der Hauptversammlung möglich, und zwar
bis zum Beginn der Abstimmung. Dies gilt auch für die Änderung und den Widerruf von zuvor per Post abgegebenen Briefwahlstimmen.
Einzelheiten zur Nutzung des passwortgeschützten Aktionärsportals finden sich unter vorstehender Ziffer 1 d) (Zugang zum passwortgeschützten
Aktionärsportal).
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3. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
a) |
Möglichkeit der Bevollmächtigung
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung,
von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall
sind eine ordnungsgemäße Anmeldung und ein ordnungsgemäßer Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich, jeweils wie oben unter
Ziffer 1 (Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts) dargestellt. Die Erteilung einer Vollmacht ist
sowohl vor als auch während der Hauptversammlung zulässig und kann sowohl gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber
der Gesellschaft erklärt werden.
Die Nutzung des passwortgeschützten Aktionärsportals durch einen Bevollmächtigten ist nur möglich, wenn der Bevollmächtigte
vom Vollmachtgeber die mit der Eintrittskarte versendeten Zugangsdaten erhält.
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b) |
Form der Bevollmächtigung
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß
§ 134 Abs. 3 Satz 3 AktG der Textform (§ 126b BGB). Für die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
gelten die nachfolgend unter lit. c) dieser Ziffer 3 beschriebenen Besonderheiten. Bei Bevollmächtigung eines Intermediärs,
einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder einer nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person wird davon
abweichend weder von § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG Textform verlangt, noch enthält die Satzung für diesen Fall eine besondere Regelung.
Demgemäß können Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater sowie diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte
Personen für ihre Bevollmächtigung Formen vorsehen, die allein den für diesen Fall der Vollmachtserteilung geltenden gesetzlichen
Bestimmungen, insbesondere denen in § 135 AktG, genügen müssen. Auf das besondere Verfahren nach § 135 Abs. 1 Satz 5 AktG
wird hingewiesen.
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c) |
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, Besonderheiten bei deren Bevollmächtigung
Wir bieten unseren Aktionären und deren Bevollmächtigten in dem nachfolgend beschriebenen Rahmen an, dass sie sich nach Maßgabe
ihrer Weisungen auch durch von der Gesellschaft als Stimmrechtsvertreter benannte Mitarbeiter (Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft)
in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Von der Vollmacht werden die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nur Gebrauch
machen, soweit ihnen zuvor vom Aktionär Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts erteilt wurden. Die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie der Widerruf der Vollmacht oder
eine Änderung der Weisungen können durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft auch über elektronische Kommunikation unter
Nutzung des passwortgeschützten Aktionärsportals erfolgen, das die Gesellschaft unter der Internetadresse www.sap.de/hauptversammlung
zur Verfügung stellt. Die notwendigen Zugangsdaten für das Aktionärsportal können die Aktionäre der per Post übersandten Eintrittskarte
entnehmen. Über das Aktionärsportal können Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft noch während
der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmung erteilt, geändert und widerrufen werden.
Soweit neben Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch Briefwahlstimmen (siehe oben unter
Ziffer 2) vorliegen, werden stets die Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet; die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
werden insoweit von einer ihnen erteilten Vollmacht keinen Gebrauch machen und die betreffenden Aktien nicht vertreten.
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d) |
Nachweis der Bevollmächtigung
Wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erteilt, ist ein gesonderter Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft nicht erforderlich. Wird hingegen die Vollmacht durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, kann
die Gesellschaft einen Nachweis der Bevollmächtigung verlangen, soweit sich nicht aus § 135 AktG, also insbesondere bei Bevollmächtigung
eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung oder eines Stimmrechtsberaters, etwas anderes ergibt. Der Nachweis kann der
Gesellschaft an die in Ziffer 2 für die Briefwahl angegebene Postadresse übermittelt werden. Als elektronischen Weg für die
Übermittlung bieten wir gemäß § 134 Abs. 3 Satz 4 AktG an, den Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten der Gesellschaft
per E-Mail an die E-Mail-Adresse sap-hv2024@computershare.de zu übermitteln. Dabei ist gewährleistet, dass als Anlage zu einer
E-Mail (unbeschadet der Möglichkeit, eine vorhandene E-Mail weiterzuleiten) Dokumente in den Formaten „Word“, „PDF“, „JPG“,
„TXT“ und „TIF“ Berücksichtigung finden können. Der per E-Mail übermittelte Nachweis der Bevollmächtigung kann der Anmeldung
nur dann ohne weiteres und eindeutig zugeordnet werden, wenn ihm bzw. der E-Mail der Name und Vorname sowie die Adresse des
Aktionärs und, soweit bereits vorhanden, die Eintrittskartennummer zu entnehmen sind. Vorstehende Übermittlungswege stehen
auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht oder ihr Widerruf durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen
soll.
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e) |
Mehrere Bevollmächtigte
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG die Gesellschaft eine oder mehrere
von diesen zurückweisen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, für Aktien der Gesellschaft, die ein Aktionär in unterschiedlichen
Wertpapierdepots hält, jeweils einen eigenen Vertreter für die Hauptversammlung zu bestellen.
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f) |
Formulare zur Vollmachtserteilung
Formulare, die zur Erteilung einer Vollmacht sowie zur Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft verwendet werden können, erhalten Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte nach ordnungsgemäßer Anmeldung und
ordnungsgemäßem Nachweis des Anteilsbesitzes. Außerdem enthält das passwortgeschützte Aktionärsportal, das die Gesellschaft
unter anderem für die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Verfügung stellt,
entsprechende Eingabemöglichkeiten. Ferner findet sich ein ausdruckbares Formular zur Vollmachts- und gegebenenfalls Weisungserteilung
an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie auch an Dritte unter der Internetadresse www.sap.de/hauptversammlung. Wir
bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung bei Vollmachtserteilungen, wenn sie durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft
erfolgen, einschließlich des Falls der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft,
diese Formulare zu verwenden. Formulare für die Vollmachts- und gegebenenfalls Weisungserteilung während der Hauptversammlung
sind zudem in den Stimmunterlagen enthalten, die beim Einlass zur Hauptversammlung ausgehändigt werden.
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4. |
Live-Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Alle Aktionäre der SAP SE sowie die interessierte Öffentlichkeit können die gesamte Hauptversammlung am 15. Mai 2024 ab 10:00
Uhr MESZ live im Internet verfolgen. Der uneingeschränkte Onlinezugang zur Live-Übertragung wird über die Internetadresse
www.sap.de/hauptversammlung ermöglicht.
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, können der Live-Übertragung
auch über das passwortgeschützte Aktionärsportal unter der Internetadresse www.sap.de/hauptversammlung folgen. Die Verfolgung
der Hauptversammlung über das passwortgeschützte Aktionärsportal stellt keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne des
§ 118 Abs. 1 Satz 2 AktG dar.
Die Eröffnung durch den Versammlungsleiter und die Rede des Vorstandssprechers stehen auch nach der Hauptversammlung im Internet
unter der genannten Adresse als Aufzeichnung zur Verfügung.
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5. |
Rechte der Aktionäre
a) |
Tagesordnungsergänzungsverlangen nach Art. 56 SE-Verordnung, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen (Letzteres entspricht
500.000 Aktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand
muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich (im Sinne von § 122 Abs. 2 i. V.
m. Abs. 1 Satz 1 AktG) an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft spätestens am 14. April 2024,
24:00 Uhr MESZ, zugehen. Das Verlangen kann an folgende Adresse gerichtet werden:
SAP SE Vorstand Dietmar-Hopp-Allee 16 D-69190
Walldorf
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht werden
- unverzüglich nach ihrem Eingang bei der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekanntgemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten.
Etwaige nach der Einberufung der Hauptversammlung bei der Gesellschaft eingehende Tagesordnungsergänzungsverlangen im Sinne
von Art. 56 SE-Verordnung, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG sind außerdem unverzüglich nach ihrem Eingang bei der Gesellschaft
über die Internetadresse www.sap.de/hauptversammlung zugänglich und werden den Aktionären mitgeteilt.
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b) |
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach § 126 Abs. 1 und § 127 AktG
Aktionäre können der Gesellschaft nach näherer Maßgabe von § 126 AktG und § 127 AktG Anträge und Wahlvorschläge zu Punkten
der Tagesordnung übersenden.
Solche Anträge und Wahlvorschläge wird die Gesellschaft einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung, die allerdings
für Wahlvorschläge nicht erforderlich ist, und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse www.sap.de/hauptversammlung
zugänglich machen, wenn sie bis zum Ablauf, also bis 24:00 Uhr MESZ, des 30. April 2024 unter der Adresse:
SAP SE Investor Relations Dietmar-Hopp-Allee 16 D-69190 Walldorf
oder per E-Mail: investor@sap.com
zugehen und die übrigen Voraussetzungen von § 126 AktG bzw. § 127 AktG erfüllt sind.
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c) |
Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 131 Abs. 1 AktG
Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft, einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen,
der Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung
des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht.
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d) |
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach Art. 56 SE-Verordnung, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2, § 126
Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG, insbesondere Angaben zu weiteren, über die Einhaltung maßgeblicher Fristen hinausgehenden
Voraussetzungen, finden sich unter der Internetadresse www.sap.de/hauptversammlung.
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6. |
Einreichen von Videobotschaften oder Stellungnahmen in Textform zur Veröffentlichung im passwortgeschützten Aktionärsportal
Die Gesellschaft bietet den Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten auf freiwilliger Basis an, schon im Vorfeld der Hauptversammlung
mittels Videobotschaften oder Stellungnahmen in Textform zur Tagesordnung Stellung zu nehmen und diese über das passwortgeschützte
Aktionärsportal einzureichen. Voraussetzung ist auch hierfür, dass die Aktionäre sich ordnungsgemäß angemeldet und der Gesellschaft
ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Das Aktionärsportal ist unter der Internetadresse www.sap.de/hauptversammlung erreichbar.
Die Zugangsdaten für das Aktionärsportal können die Aktionäre der Eintrittskarte entnehmen.
Über das Aktionärsportal können Stellungnahmen mit Bezug zur Tagesordnung als Videobotschaft oder als Stellungnahme in Textform
bis spätestens zum 9. Mai 2024, 24:00 Uhr MESZ, eingereicht werden. Die Dauer einer Videobotschaft soll drei Minuten nicht
überschreiten, eine Stellungnahme in Textform soll nicht mehr als 10.000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) umfassen. Es
sind nur solche Videobotschaften zulässig, in denen der Aktionär oder sein Bevollmächtigter selbst in Erscheinung tritt. Mit
dem Einreichen erklärt sich der Aktionär bzw. sein Bevollmächtigter damit einverstanden, dass die Videobotschaft bzw. die
Stellungnahme in Textform unter Nennung seines Namens im Aktionärsportal veröffentlicht wird. Einzelheiten zu den technischen
und rechtlichen Voraussetzungen für das Einreichen von Videobotschaften oder Stellungnahmen in Textform sind im Aktionärsportal
abrufbar.
Es ist beabsichtigt, die ordnungsgemäß eingereichten Videobotschaften bzw. Stellungnahmen in Textform vor der Hauptversammlung
im nur für Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte zugänglichen passwortgeschützten Aktionärsportal zu veröffentlichen. Es wird
aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass kein Rechtsanspruch auf die Veröffentlichung einer Videobotschaft oder einer Stellungnahme
in Textform im Aktionärsportal besteht. Die Gesellschaft behält sich vor, insbesondere Videobotschaften oder Stellungnahmen
in Textform mit beleidigendem, diskriminierendem oder strafrechtlich relevantem oder offensichtlich falschem oder irreführendem
Inhalt sowie solche ohne jeglichen Bezug zur Tagesordnung oder in anderer als deutscher Sprache nicht zu veröffentlichen.
Dasselbe gilt für Videobotschaften mit einer Dauer von über drei Minuten, für Stellungnahmen in Textform mit einem Umfang
von mehr als 10.000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) sowie für solche Videobotschaften oder Stellungnahmen in Textform,
die die technischen Voraussetzungen nicht erfüllen. Pro Aktionär wird nur eine Videobotschaft bzw. Stellungnahme in Textform
berücksichtigt.
Die Gesellschaft behält sich vor, eingereichte Videobotschaften auch während der Hauptversammlung einzuspielen.
Die Möglichkeit, im Vorfeld der Hauptversammlung eine Videobotschaft oder eine Stellungnahme in Textform einzureichen, lässt
das Rederecht der Aktionäre während der Hauptversammlung unberührt. Es wird darauf hingewiesen, dass Anträge, Wahlvorschläge,
Fragen sowie Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung, die in einer Videobotschaft oder in einer Stellungnahme in
Textform enthalten sind, für die Hauptversammlung unberücksichtigt bleiben müssen.
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7. |
Weitere Angaben zu den Abstimmungen gemäß Tabelle 3 DVO (EU) 2018/1212
Unter Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschlussvorschlag unterbreitet und ist somit auch keine Abstimmung vorgesehen (zur Erläuterung
siehe dort). Unter den Tagesordnungspunkten 2 bis 5 und 7 bis 9 haben die Abstimmungen über die bekanntgemachten Beschluss-
bzw. Wahlvorschläge verbindlichen Charakter. Unter Tagesordnungspunkt 6 hat die Abstimmung über den bekanntgemachten Beschlussvorschlag
empfehlenden Charakter. Die Aktionäre können bei sämtlichen Abstimmungen jeweils mit „Ja“ (Befürwortung) oder „Nein“ (Ablehnung)
abstimmen oder sich der Stimme enthalten (Stimmenthaltung), d. h. nicht an der Abstimmung teilnehmen.
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8. |
Veröffentlichungen auf der Internetseite und Bekanntmachung der Einladung
Diese Einberufung der Hauptversammlung und die nach § 124a AktG zugänglich zu machenden Informationen und Unterlagen, etwaige
Tagesordnungsergänzungsverlangen i. S. v. Art. 56 SE-Verordnung, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG sowie weitere Informationen
sind über die Internetadresse www.sap.de/hauptversammlung zugänglich.
Dort werden nach der Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse bekanntgegeben. Darüber hinaus können Aktionäre, die
in der Hauptversammlung abgestimmt haben, dort unter Nutzung des passwortgeschützten Aktionärsportals innerhalb eines Monats
nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung über die Stimmenzählung gemäß § 129 Abs. 5 AktG abrufen.
Die Einladung ist mit der vollständigen Tagesordnung und den Beschlussvorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat im Bundesanzeiger
veröffentlicht und wurde zudem solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass
sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten.
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9. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft insgesamt EUR 1.228.504.232,00
und ist eingeteilt in 1.228.504.232 Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren (Angabe gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 1 WpHG; diese
Gesamtzahl schließt auch die zum Zeitpunkt der Einberufung von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien mit ein, aus denen
der Gesellschaft gemäß § 71b AktG keine Rechte zustehen).
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10. |
Hinweise zum Datenschutz
Der Schutz Ihrer Daten und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert. In unseren Datenschutzhinweisen
haben wir alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre und ihrer etwaigen Vertreter übersichtlich
an einer Stelle zusammengefasst. Die Datenschutzhinweise finden Sie unter folgendem Link: www.sap.com/datenschutz-aktionaere.
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Walldorf, im April 2024
SAP SE
Der Vorstand
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