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EANS-News: Oberbank AG / Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses der Oberbank AG zum Rückerwerb eigener Aktien gem. §

28/05/2009 9:28am

DPA AFX Nachrichten


EANS-News: Oberbank AG / Veröffentlichung des
Hauptversammlungsbeschlusses der Oberbank AG zum Rückerwerb eigener
Aktien gem. § 65 Abs.
1 Z 8 AktG

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  Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
  Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
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Die Hauptversammlung der Oberbank AG, Linz (FN 79063w) vom 27.5.2009 hat
folgenden Beschluss gefasst, der hiermit gem. § 65 Abs. 1 Z 8 AktG und gem. § 2
der VeröffentlichungsV 2002 veröffentlicht wird:

Die Hauptversammlung ermächtigt den Vorstand gemäß § 65 Abs. 1 Z. 8 AktG zum
Erwerb eigener Aktien. Der Handel in eigenen Aktien als Erwerbszweck wird
ausdrücklich ausgeschlossen. Der Anteil der zu erwerbenden Aktien darf 10% des
Grundkapitals nicht übersteigen. Der Gegenwert pro zu erwerbender Stückaktie
darf jeweils EUR3 nicht unterschreiten. Der höchste beim Rückerwerb zu leistende
Gegenwert darf nicht mehr als 20% über dem Durchschnitt der an der Wiener Börse
festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Aktien der Oberbank AG an den der
Ausübung dieser Ermächtigung vorangegangenen drei Börsetagen liegen. 

Der Vorstand ist ermächtigt, aufgrund dieses Beschlusses erworbene eigene Aktien
wieder zu veräußern. Der Vorstand ist verpflichtet, das jeweilige
Rückkaufprogramm sowie dessen Dauer und ein allfälliges Wiederverkaufsprogramm
unmittelbar vor Durchführung entsprechend den Bestimmungen des Börsegesetzes zu
veröffentlichen. Jedes Rückkauf- und gegebenenfalls Wiederverkaufsprogramm muss
dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Aktionäre gemäß § 47 a AktG entsprechen.
Der mit den von der Gesellschaft gemäß § 65 Abs. 1 Z. 1, 4, 7 und 8 AktG
erworbenen Aktien verbundene Anteil am Grundkapital darf zusammen mit den
anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch
besitzt, 10 von 100 des Grundkapitals nicht übersteigen. Diese Ermächtigung
beginnt am 27.Mai 2009 und hat eine Laufzeit von 30 Monaten.

Der gegenständliche Beschluss wurde auch auf der Website des Unternehmens,
{www.oberbank.at}[HYPERLINK: http://www.oberbank.at], veröffentlicht.

Rückfragehinweis:
Oberbank AG
Mag. Gerald Straka
0043 / 732 / 7802 - 7221
gerald.straka@oberbank.at


Rückfragehinweis:
Oberbank AG

Mag. Gerald Straka

0043 / 732 / 7802 - 7221

gerald.straka@oberbank.at

Emittent: Oberbank AG
          Hauptplatz  10-11
          A-4020 Linz
Telefon:  +43(0)732/78 02-0
FAX:      +43(0)732/78 58 10
Email:    sek@oberbank.at
WWW:      www.oberbank.at
Branche:  Banken
ISIN:     AT0000625108, AT0000625132
Indizes:  
Börsen:   
Sprache:  Deutsch

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