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Genuit Group Plc LSE:GEN London Ordinary Share GB00BKRC5K31 ORD GBP0.001
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  -5.00 -1.28% 386.50 384.50 385.50 395.00 382.00 395.00 1,364,215 16:35:07
Industry Sector Turnover Profit EPS - Basic PE Ratio Market Cap
Plastics Pipe 586.5M 38.5M 0.1545 24.92 975.5M

Genmab A/S ruft Jahreshauptversammlung ein

10/03/2004 10:01pm

PR Newswire (US)


Genuit (LSE:GEN)
Historical Stock Chart


From Dec 2019 to Dec 2024

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Genmab A/S ruft Jahreshauptversammlung ein KOPENHAGEN, Dänemark, March 10 /PRNewswire/ -- Genmab A/S (CSE: GEN) wird die Jahreshauptversammlung der Gesellschaft am 1. April 2004 um 14.00 Uhr im Radisson SAS Scandinavia Hotel, Amager Boulevard 70,2300 Kopenhagen S, Dänemark, abhalten. Tagesordnung: 1. Bericht des Aufsichtsrates über die Aktivitäten der Gesellschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr. 2. Präsentation des geprüften Jahresabschlusses zur Genehmigung und die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. 3. Beschluss bezüglich der Gewinnverteilung oder Ausgleich des Jahrsfehlbetrages entsprechend dem genehmigten Jahresabschluss. Der Aufsichtsrat beantragt, dass der Jahresfehlbetrag von DKK 327 Mio. mittels Übertrag auf das aufgelaufene Defizit vorgetragen wird. 4. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern. Gemäss NAK 13 der Satzung von Genmab werden die Mitglieder des Aufsichtsrates für einen Zeitraum von drei Jahren gewählt. Die Amtsperioden der derzeitigen Mitglieder laufen in keinem Fall zum Stichtag dieser Jahreshauptversammlung ab. Infolgedessen stehen die derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrates nicht zur Wahl und neue Mitglieder wurden vom Aufsichtsrat nicht vorgeschlagen. 5. Wahl zweier Wirtschaftsprüfer. Der Aufsichtsrat schlägt PricewaterhouseCoopers (amtlich zugelassene Buchprüfer) und Deloitte (amtlich zugelassene Buchprüfer) vor. 6. Anträge seitens des Aufsichtsrates bzw. der Aktionäre: (i) Der Aufsichtsrat beantragt, dass NAK 4A der Satzung von Genmab, der den Aufsichtsrat zur Ausgabe neuer Aktien berechtigt, den aktuellen dänischen Wertpapierhandelsgesetzen angepasst wird, sodass die in dieser Bestimmung festgelegte Pflicht zur Herausgabe eines Verkaufsprospektes im Zusammenhang mit der Neuemission von Aktien gestrichen wird. Sollte dieser Vorschlag angenommen werden, dann muss die Gesellschaft nur noch einen Verkaufsprospekt im Zusammenhang mit der Ausübung der Befugnis zur Neuemission von Aktien vorlegen, insoweit dies von den aktuellen dänischen Wertpapierhandelsgesetzen gefordert wird. Die beantragte Änderung des NAK 4A ist nachstehend aufgeführt: NAK 4A Der Aufsichtsrat ist bis zum 6. März 2007 befugt, das nominale Stammkapital in einer oder in mehreren Tranchen durch die Emission von begebbaren Inhaberaktien bis zu einem Nennwert von DKK 9.872.986 zu erhöhen, die mit den bereits ausgegebenen Aktien der Gesellschaft gleichrangig sind. Die Kapitalerhöhung kann durch Bareinlagen oder Sacheinlagen mit oder ohne Ausschluss der Bezugsrechte der Aktionäre der Gesellschaft erfolgen. Für die neuen Aktien gelten keine Einschränkungen der Übertragbarkeit und keine Rücknahmeverpflichtung der Gesellschaft. Die neuen Aktien gewähren die im Emissionsbeschluss des Aufsichtsrats vorgesehenen Dividenden und sonstigen Rechte. (ii) Der Aufsichtsrat beantragt, dass NAK 6A der Satzung bezüglich der Befugnis zur Emission von Optionsscheinen geändert wird, sodass die Frist für die jetzige Befugnis verlängert wird (momentan sind insgesamt 264.125 Optionsscheine von der Befugnis erfasst, allerdings wurden diese noch nicht ausgegeben). Überdies beantragt der Aufsichtsrat, dass NAK 6A geändert wird, um die Emission von zusätzlichen Optionsscheinen (ohne Bezugsrechte für die bereits vorhandenen Aktionäre) zu genehmigen, die den Mitgliedern des Aufsichtsrates, den Mitarbeitern und Beratern der Gesellschaft sowie den Mitarbeitern und Beratern der Tochtergesellschaften der Gesellschaft das Recht verleihen, Aktien an der Gesellschaft bis zu einem Nennwert von DKK 1.250.000 zu zeichnen, und somit die entsprechenden Kapitalerhöhungen durchzuführen. Die beantragte Änderung des NAK 6A ist nachstehend aufgeführt. Es wird daraufhin gewiesen, dass der Änderungsvorschlag die letzten vier kompletten Absätze des jetzigen NAK 6A (die ausschliesslich die bereits ausgegebenen Optionsscheine behandeln) nicht erfasst und diese daher in der nachfolgenden Fassung nicht enthalten sind: NAK 6A Durch Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 24. April 2003 wurde der Aufsichtsrat bevollmächtigt, Optionsscheine auszugeben, um Aktien der Gesellschaft bis zu einem Nennbetrag von DKK 500.000 zu zeichnen und das nominale Stammkapital der Gesellschaft bis zu einem Nennbetrag von DKK 500.000 durch Bareinlagen in Verbindung mit der Ausübung der Optionsscheine zu erhöhen. Die Befugnis wurde ursprünglich bis zum 23. April 2008 erteilt und wurde hinsichtlich der Ausgabe besagter Optionsscheine und der entsprechenden Barkapitalerhöhungen durch Beschluss der Hauptversammlung vom 1. April 2004 bis zum 31. März 2009 verlängert. Darüber hinaus wird der Aufsichtsrat durch Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 1. April 2004 bevollmächtigt, in einer oder mehreren Tranchen zusätzliche Optionsscheine auszugeben, um Aktien der Gesellschaft bis zu einem Nennbetrag von DKK 1.250.000 zu zeichnen und die entsprechenden Barkapitalerhöhungen bis zu einem Nennbetrag von DKK 1.250.000 vorzunehmen. Diese Befugnis ist bis zum 31. März 2009 in Kraft. Diese Befugnisse berechtigen den Aufsichtsrat zur Emission von Optionsscheinen an die Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft, die Mitarbeiter und Berater der Gesellschaft sowie die Mitarbeiter und Berater der Tochtergesellschaften der Gesellschaft, wobei darauf hingewiesen wird, dass nach Massgabe der ursprünglich am 24. April 2003 erteilten Befugnis (die gemäss dem ersten Absatz des vorliegenden NAK 6A verlängert wurde) Mitgliedern des Aufsichtsrates bzw. eingetragenen Vorständen keine Optionsscheine zustehen, die bereits zuvor Optionsscheine erhalten haben. Die derzeitigen Aktionäre der Gesellschaft haben kein Bezugsrecht im Zusammenhang mit der Emission von Optionsscheinen auf der Grundlage dieser Befugnisse. Ein Optionsschein berechtigt zur Zeichnung einer Aktie mit einem Nennbetrag von DKK 1 zu einem vom Aufsichtsrat festgelegten Zeichnungspreis je Aktie, der jedoch nicht unter dem zum Emissionszeitpunkt geltenden Marktpreis einer Aktie der Gesellschaft liegen darf. Die Frist zur Ausübung der ausgegebenen Optionsscheine wird vom Aufsichtsrat bestimmt. Der Aufsichtsrat ist bevollmächtigt, ausführliche Bedingungen für die Optionsscheine niederzulegen, die auf der Grundlage dieser Befugnisse emittiert werden sollen. Die derzeitigen Aktionäre der Gesellschaft haben kein Bezugsrecht im Zusammenhang mit der Emission von Aktien auf derGrundlage von Optionsscheinen. Die durch die Ausübung von Optionsscheinen ausgegebenen Aktien sind mit den bereits ausgegebenen Aktien der Gesellschaft gemäss der Satzung der Gesellschaft gleichrangig. (iii) Nach Massgabe der vorhandenen Optionsschein-Programme der Gesellschaft sind ehemalige Mitarbeiter usw., die Optionsscheine ausüben, eventuell (je nachdem, wie lange sie beschäftigt waren) verpflichtet, zwischen 0 und 100 Prozent der von ihnen gezeichneten Aktien an die Gesellschaft zurück zu verkaufen. Damit die Gesellschaft das Rückkaufsrecht bezüglich dieser Aktien selbst rechtsverbindlich ausüben kann, beantragt der Aufsichtsrat die Genehmigung gemäss NAK 48 des dänischen Aktiengesetzes, damit die Gesellschaft bis zur nächsten Jahreshauptversammlung in Verbindung mit dem Rückkauf von Aktien, die von Mitarbeitern usw. gemäss den Mitarbeiteroptionsprogrammen gezeichnet worden sind, Aktien der Gesellschaft bis zu einem Betrag von 2 Prozent des Stammkapitals der Gesellschaft kaufen darf, wobei die Gegenleistung für diese Aktien dem Ausübungspreis, der für besagte Aktien bezahlt wurde, entsprechen muss. Spätestens acht Tage vor der Jahreshauptversammlung können die Tagesordnung, sämtliche Anträge sowie der Jahresabschluss von den Aktionären in den Büroräumen der Gesellschaft an der Toldbodgade 33, DK-1253 Kopenhagen K, Dänemark eingesehen werden. Eintrittskarte: Jeder Aktionär ist berechtigt, an der Jahreshauptversammlung teilzunehmen, wenn er bis spätestens Freitag, dem 26. März 2004 eine Eintrittskarte angefordert hat. Jeder Aktionär, der bereits eine Eintrittskarte erhalten hat, aber an der Jahreshauptversammlung nicht teilnehmen kann, wird gebeten, dies der Gesellschaft bis spätestens dem 30. März 2004 mitzuteilen. Über Genmab A/S Genmab A/S ist ein Biotechunternehmen, das sich mit der Schaffung und Entwicklung von Humanantikörpern für die Behandlung von lebensbedrohlichen und belastenden Krankheiten befasst.Genmab entwickelt zurzeit zahlreiche Produkte zur Behandlung von Krebs, Infektionskrankheiten, rheumatoider Arthritis und anderen entzündlichen Zuständen und beabsichtigt, ein breit gefächertes Portfolio neuer Therapeutika durch die Erforschung des menschlichen Genoms herzustellen. Derzeit unterhält Genmab mehrere Partnerschaften, darunter Kooperationsvereinbarungen mit Roche und Amgen, um so Zugang zu krankheitsrelevanten Targets zu erlangen und neuartige Humanantikörper zu entwickeln. Eine breite Allianz ermöglicht Genmab den Zugriff auf die proprietären Technologien der Medarex Inc., einschliesslich der UltiMAb(tm)-Plattform für die rasche Entwicklung und Herstellung von Humanantikörpern für praktisch jedes krankheitsrelevante Target. Genmab hat seinen Hauptsitz in Kopenhagen (Dänemark) sowie Niederlassungen in Utrecht (Niederlande) und Princeton, New Jersey (USA). Weitere Informationen zu Genmab erhalten Sie unter www.genmab.com. Mit Ausnahme der hier dargestellten historischen Angaben handelt es sich bei den in dieser Pressemitteilung besprochenen Themen um zukunftsweisende Aussagen, die gewissen Risiken und Unwägbarkeiten unterliegen, aufgrund derer die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen bzw. Errungenschaften von den ausdrücklich oder stillschweigend getroffenen zukunftsbezogenen Aussagen erheblich abweichen können. Diese Risiken und Unwägbarkeiten stehen im Zusammenhang mit unvorhersehbaren Schwankungen von Wechselkursen oder Zinssätzen sowie Verzögerungen oder Fehlschlägen bei der Produktentwicklung. Aussagen, die keine historischen Fakten darstellen, einschliesslich solcher, die die Formulierungen "glauben", "vorhersehen", "planen", "erwarten", "schätzen" o. Ä. enthalten, sind zukunftsweisende Aussagen. Genmab ist nicht verpflichtet, solche zukunftsweisende Aussagen nach Veröffentlichung dieser Pressemitteilung bezüglich ihres Eintreffens zu aktualisieren bzw. zu bestätigen, es sei denn, dies ist per Gesetz erforderlich. Website: http://www.genmab.com DATASOURCE: Genmab A/S ANSPRECHPARTNER: Sisse P. Hansen, Abteilung Investor & Public Relations von Genmab A/S, +45-33 44-77-76, oder Handy, +45-25-27-47-27, sha@genmab.com

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